Schlägerei: Prozess endet mit Überraschung
Auseinandersetzung beim Scheuringer Nachtumzug stellt sich nun ganz anders dar
Landsberg Erneut ist es im Landsberger Amtsgericht um eine Schlägerei am Rande des nächtlichen Faschingsumzugs im vergangenen Jahr in Scheuring gegangen. Der erste Termin Anfang Oktober war geplatzt, weil der Rechtsanwalt des Opfers überraschend weitere Anträge – auch auf Zahlung von Schmerzensgeld – eingereicht hatte. Jetzt erfuhr das gerichtliche Nachspiel eine Neuauflage. Mit einem überraschenden Urteil: Der 23-jährige Angeklagte, der zunächst als vermeintlicher Täter galt, konnte den Gerichtssaal in bester Laune mit einem lupenreinen Freispruch verlassen.
Der junge Mann musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Er soll, so die Anklage, nach dem Umzug einen 28-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg auf offener Straße mit einem Faustschlag niedergestreckt und verletzt haben. Allerdings: Vor Gericht konnte sich der Angeklagte auf eine „Notwehr-Reaktion“berufen: Sein Kontrahent habe ihm zuvor mehrere Faustschläge ins Gesicht gegeben. Daraufhin wurde der Angeklagte freigesprochen.
Zu der Schlägerei kam es, als der Umzug schon vorbei war, auch für die Mitwirkenden auf den Festwagen der Faschingsfreunde Mering und des Faschingsvereins Dasing. Beide Gruppen verließen ihre Gaudigefährte und strömten zur Party in ein Festzelt oder marschierten zu einem Sammelplatz am Ende des Dorfes. Auf dem Weg dorthin sollen sich bald Gruppen gebildet haben, die miteinander in Streit gerieten: Es machte wohl das Gerücht die Runde, dass ein Mädchen auf dem Faschingswagen der Meringer geschlagen und verletzt worden sei.
Als Übeltäter soll der 23-jährige Angeklagte ins Feld geführt worden sein. Dieser hatte jedoch auf dem Wagen aus Dasing mitgefeiert. Nachdem er mit drei anderen Personen vom Gaudi-Fahrzeug gestiegen war, wollte er zu einem Treffpunkt laufen, wo sie zur Heimfahrt abgeholt werden sollten. Einer seiner Begleiter diskutierte dabei mit einem 28-Jährigen lautstark über die „Geschichte mit dem Mädchen“. Und dann soll es passiert sein: Der 28-Jährige soll dem 23-Jährigen plötzlich mit der Faust von vorn ins Gesicht geschlagen haben. Postwendend habe der Angeklagte zurückgeschlagen, einmal, mit der Faust, von vorne ins Gesicht. Sein Kontrahent sei zu Boden gefallen und sei ein paar Sekunden bewusstlos gewesen, bevor er wieder aufstand. Als die Polizei vor ihm stand, soll er im ersten Moment angenommen haben, dass es sich um die Täter handelt. Ob dies auf seine mögliche Benommenheit vom Sturz oder auf einen hohen Alkoholpegel zurückzuführen war, vermochte das Gericht nicht zu sagen. Der 28-Jährige wurde durch den Schlag und den Sturz verletzt: Er erlitt Platzwunden im Gesicht, im Oberkiefer war ihm ein Zahn abgebrochen.
Als Zeuge und Nebenkläger behauptete er in der Verhandlung, dass er nicht zugeschlagen und den Schlag ins Gesicht nicht von vorne, sondern von hinten bekommen habe. Allerdings: Seine 38-jährige Verlobte behauptete das Gegenteil. Davon ließ sie sich auch von Richter Alexander Kessler nicht abbringen. Mit den Verletzungen, die ihr Lebensgefährte erlitten habe, passe dies überhaupt nicht zusammen, stellte der Richter fest.
Überzeugend und nicht von Belastungseifer geprägt seien hingegen die Aussagen der drei dem Angeklagten nahestehenden Zeugen gewesen, waren sich der Richter und Staatsanwältin Melanie Ostermeier einig. Diese bestätigten, dass der Angeklagte den Faustschlag von vorne verübt hatte.
Dem Angeklagten wurde vom Gericht zugestanden, dass er den Faustschlag in einer Notwehrsituation ausgeführt habe. Der Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro, die er ursprünglich aufbringen sollte, war nach dem Freispruch hinfällig.