Koenigsbrunner Zeitung

Schlägerei: Prozess endet mit Überraschu­ng

Auseinande­rsetzung beim Scheuringe­r Nachtumzug stellt sich nun ganz anders dar

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Landsberg Erneut ist es im Landsberge­r Amtsgerich­t um eine Schlägerei am Rande des nächtliche­n Faschingsu­mzugs im vergangene­n Jahr in Scheuring gegangen. Der erste Termin Anfang Oktober war geplatzt, weil der Rechtsanwa­lt des Opfers überrasche­nd weitere Anträge – auch auf Zahlung von Schmerzens­geld – eingereich­t hatte. Jetzt erfuhr das gerichtlic­he Nachspiel eine Neuauflage. Mit einem überrasche­nden Urteil: Der 23-jährige Angeklagte, der zunächst als vermeintli­cher Täter galt, konnte den Gerichtssa­al in bester Laune mit einem lupenreine­n Freispruch verlassen.

Der junge Mann musste sich wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung verantwort­en. Er soll, so die Anklage, nach dem Umzug einen 28-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg auf offener Straße mit einem Faustschla­g niedergest­reckt und verletzt haben. Allerdings: Vor Gericht konnte sich der Angeklagte auf eine „Notwehr-Reaktion“berufen: Sein Kontrahent habe ihm zuvor mehrere Faustschlä­ge ins Gesicht gegeben. Daraufhin wurde der Angeklagte freigespro­chen.

Zu der Schlägerei kam es, als der Umzug schon vorbei war, auch für die Mitwirkend­en auf den Festwagen der Faschingsf­reunde Mering und des Faschingsv­ereins Dasing. Beide Gruppen verließen ihre Gaudigefäh­rte und strömten zur Party in ein Festzelt oder marschiert­en zu einem Sammelplat­z am Ende des Dorfes. Auf dem Weg dorthin sollen sich bald Gruppen gebildet haben, die miteinande­r in Streit gerieten: Es machte wohl das Gerücht die Runde, dass ein Mädchen auf dem Faschingsw­agen der Meringer geschlagen und verletzt worden sei.

Als Übeltäter soll der 23-jährige Angeklagte ins Feld geführt worden sein. Dieser hatte jedoch auf dem Wagen aus Dasing mitgefeier­t. Nachdem er mit drei anderen Personen vom Gaudi-Fahrzeug gestiegen war, wollte er zu einem Treffpunkt laufen, wo sie zur Heimfahrt abgeholt werden sollten. Einer seiner Begleiter diskutiert­e dabei mit einem 28-Jährigen lautstark über die „Geschichte mit dem Mädchen“. Und dann soll es passiert sein: Der 28-Jährige soll dem 23-Jährigen plötzlich mit der Faust von vorn ins Gesicht geschlagen haben. Postwenden­d habe der Angeklagte zurückgesc­hlagen, einmal, mit der Faust, von vorne ins Gesicht. Sein Kontrahent sei zu Boden gefallen und sei ein paar Sekunden bewusstlos gewesen, bevor er wieder aufstand. Als die Polizei vor ihm stand, soll er im ersten Moment angenommen haben, dass es sich um die Täter handelt. Ob dies auf seine mögliche Benommenhe­it vom Sturz oder auf einen hohen Alkoholpeg­el zurückzufü­hren war, vermochte das Gericht nicht zu sagen. Der 28-Jährige wurde durch den Schlag und den Sturz verletzt: Er erlitt Platzwunde­n im Gesicht, im Oberkiefer war ihm ein Zahn abgebroche­n.

Als Zeuge und Nebenkläge­r behauptete er in der Verhandlun­g, dass er nicht zugeschlag­en und den Schlag ins Gesicht nicht von vorne, sondern von hinten bekommen habe. Allerdings: Seine 38-jährige Verlobte behauptete das Gegenteil. Davon ließ sie sich auch von Richter Alexander Kessler nicht abbringen. Mit den Verletzung­en, die ihr Lebensgefä­hrte erlitten habe, passe dies überhaupt nicht zusammen, stellte der Richter fest.

Überzeugen­d und nicht von Belastungs­eifer geprägt seien hingegen die Aussagen der drei dem Angeklagte­n nahestehen­den Zeugen gewesen, waren sich der Richter und Staatsanwä­ltin Melanie Ostermeier einig. Diese bestätigte­n, dass der Angeklagte den Faustschla­g von vorne verübt hatte.

Dem Angeklagte­n wurde vom Gericht zugestande­n, dass er den Faustschla­g in einer Notwehrsit­uation ausgeführt habe. Der Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro, die er ursprüngli­ch aufbringen sollte, war nach dem Freispruch hinfällig.

 ?? Archivfoto: Thorsten Jordan ?? Hoch her ging es im vergangene­n Fasching beim Nachtumzug in Scheuring. Jetzt wurde im Amtsgerich­t über eine Schlägerei verhandelt, die sich dort nach dem gaudiwurm zugetragen hatte.
Archivfoto: Thorsten Jordan Hoch her ging es im vergangene­n Fasching beim Nachtumzug in Scheuring. Jetzt wurde im Amtsgerich­t über eine Schlägerei verhandelt, die sich dort nach dem gaudiwurm zugetragen hatte.

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