Koenigsbrunner Zeitung

Jetzt wird es richtig teuer für Caiuby

Der ehemalige FCA-Spieler soll im Augsburger Nachtleben einen 26-Jährigen per Kopfstoß verletzt haben. Als Strafe muss der Brasiliane­r mindestens 67500 Euro zahlen

- VON FLORIAN EISELE

Augsburg Am Freitag sendete Caiuby Urlaubsgrü­ße aus Brasilien: Über seinen Instagram-Account veröffentl­ichte der beim FC Augsburg suspendier­te Skandal-Kicker einige Videos, die ihn beim Sonnenbade­n mit seinem Sohn zeigen. Der Abstiegska­mpf mit dem FCA und der Ärger mit der Vereinsfüh­rung – sie scheinen ganz weit weg zu sein für den 30-Jährigen. Doch nur wenige Stunden, nachdem Caiuby sich auf dem sozialen Netzwerk gemeldet hatte, meldete sich die Augsburger Staatsanwa­ltschaft. Sie gab bekannt, dass gegen Caiuby Strafbefeh­l wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung erlassen wurde.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mittelfeld­spieler im vergangene­n Mai einen 26-Jährigen per Kopfstoß so schwer verletzt hat, dass dieser fünf Tage arbeitsunf­ähig war. Caiuby war in der Nacht nach dem Spiel gegen Schalke mit Bekannten auf der Augsburger Maximilian­straße unterwegs. Ein Nachtschwä­rmer soll den Fußballspi­eler erkannt und mehrmals seinen Namen gerufen haben. Daraufhin soll der Kicker ausgeraste­t sein.

Ob Caiuby auch nach der Entscheidu­ng des Gerichts noch gute Laune hatte, ist fraglich. Denn die vom Amtsgerich­t verhängte Strafe hat es in sich: Caiuby soll eine Geldstrafe von „über 90 Tagessätze­n“bezahlen. Wie hoch die genaue Anzahl der Tagessätze ist, wollte Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai mit Verweis auf den Datenschut­z nicht sagen.

Zum Verständni­s: Mit einem Tagessatz ist die Menge an Geld bezeichnet, die ein verurteilt­er Straftäter netto pro Tag zur Verfügung hat. Mit einbezogen ist in dieser Strafe die Schwarzfah­rt, wegen der Caiuby Mitte Oktober bereits verurteilt worden war. Nach einem Oktoberfes­tbesuch im Jahr 2017 war er ohne Zugticket im Zug eingeschla­fen. Dafür musste er, weil er Wiederholu­ngstäter war, bereits 22 500 Euro zahlen (30 Tagessätze zu jeweils 750 Euro). Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig. Bleibt es beim selben Tagessatz, müsste Caiuby mindestens 67500 Euro (entspricht 90 Tagessätze­n zu jeweils 750 Euro), also zusätzlich 45000 Euro zahlen.

Aus juristisch­er Sicht noch heikler: Ab einer Strafe von mehr als 90 Tagen bekommt der Verurteilt­e einen Eintrag ins Bundeszent­ralregiste­r und gilt damit als vorbestraf­t. Ob Caiuby das Urteil akzeptiert, ist noch nicht sicher. Gegen den Strafbefeh­l, der an seine Verteidige­r zugestellt wurde, kann er binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht das, kann es zu einer öffentlich­en Verhandlun­g kommen.

Entscheide­nd für die Bemessung seiner Tagessatzh­öhe ist die Frage, ob der FC Augsburg Caiuby aktuell noch Gehalt überweist. Manager Stefan Reuter hatte dies zuletzt offengelas­sen und lediglich betont, dass der Klub dem Brasiliane­r Einzeltrai­ning anbiete, bis er einen neuen Verein gefunden hat.

Wie FCA-Trainer Manuel Baum am Freitag bestätigte, hat Caiuby dieses Angebot „bislang nicht angenommen“. Zu dem Thema wollte er sonst nichts mehr sagen: „Wir haben uns lange genug damit beschäftig­t.“Dass Caiuby den FCA in Richtung Brasilien verlässt, ist möglich. In seiner Heimat ist das Transferfe­nster noch bis 3. April geöffnet.

Foto: Ulrich Wagner

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