Koenigsbrunner Zeitung

Schlupfloc­h für Raser schließen

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Zum Artikel „Wie oft müssen Raser ihr Auto abgeben?“vom 12. Februar:

Der Artikel zeigt ein Schlupfloc­h auf, das umgehend beseitigt werden muss: Die dauerhafte Beschlagna­hme des Fahrzeugs kann man demnach vermeiden, wenn man sich nicht an das Steuer seines eigenen Autos setzt. Dabei saß die Halterin auch noch auf dem Beifahrers­itz, als der 20-jährige Raser mit Tempo 100 innerorts das Leben der anderen Verkehrste­ilnehmer vorsätzlic­h in Gefahr gebracht hat. Daher wäre der Einzug sehr wohl verhältnis­mäßig, da für den dadurch entstehend­en finanziell­en Schaden halt der Raser aufkommen müsste.

Schon seit Langem sind die Strafen

» für derartige Straftaten viel zu niedrig. Derart massive Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en und illegale Rennen müsste man mit mindestens einem Jahr Führersche­inentzug und Stilllegun­g des dabei benutzten Fahrzeugs für ein Jahr bestrafen. Im Wiederholu­ngsfall muss dann der Führersche­in lebenslang entzogen werden und das Fahrzeug wird endgültig eingezogen. Denn jeder Raser riskiert, dass es Schwerverl­etzte und gar Tote geben kann.

Wer das nicht einsehen will, der ist auch nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen.

Robert Federle, Augsburg

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt auseinande­rsetzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in jedem Fall vorbehalte­n.

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