Auch „Stinker“bestanden Abgasprüfung
In einer Autowerkstatt wurden Werte manipuliert. Chef erhielt Bewährungsstrafe
Inhaber der Werkstatt, 52, ist jetzt vom Amtsgericht wegen „Fälschung technischer Aufzeichnungen“in 22 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
In Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Prüfingenieur, der trotz erheblicher Mängel eine Tüv-plakette für einen Gebrauchtwagen ausgestellt hatte berichtete), hatte die Polizei auch die
(AZ
Werkstatt des 52-Jährigen unter die Lupe genommen. Einem Kontrolleur der Kfz-innung fiel auf, dass die kleine Werkstatt auffällig häufig von Autobesitzern zur Abgasprüfung angefahren worden war – nämlich 1400 mal im Jahr. Eine Überprüfung von 350 Protokollen ergab, dass die Kohlenmonoxid- beziehungsweise Russwerte in 22 Fällen manipuliert worden waren und auch „Stinker“unter den Autos ein posider tives Zeugnis bekommen hatten. Im Prozess vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-scheufele beteuerte der angeklagte Kfz-meister, er habe von den Manipulationen nichts gewusst. Er gab seinen Mitarbeitern die Schuld. Die Vernehmung der Werkstatthelfer half dem Gericht nicht weiter: Die Zeugen verweigerten die Aussagen, weil sie entweder mit dem Angeklagten verwandt waren oder sich nicht selbst belasten wollten.
Richterin Ebel-scheufele war trotzdem überzeugt, dass der Angeklagte als Chef der kleinen Werkstatt sehr wohl gewusst habe, was bei den Abgasuntersuchungen läuft. Er wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Als Auflage muss er 5000 Euro je zur Hälfte an den Malteser-hilfsdienst und den Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) überweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.