Gericht erlaubt Schülerin Vollverschleierung
Nach einem Urteil zugunsten der Vollverschleierung einer Schülerin will der Hamburger Schulsenator Ties Rabe zur Durchsetzung eines Verbots notfalls das Schulgesetz ändern. Hintergrund ist eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts der 16 Jahre alten Berufsschülerin, die ihr Gesicht mit einem sogenannten Nikab verhüllt, der Schulbesuch nicht verboten werden darf. „Egal, was welche Kultur oder Religion vorschreibt: In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht“, betonte Rabe.