FCA-Ultra schlug zu
Nach dem Straßenkampf der Fans aus Düsseldorf und Augsburg wurde auch ein hiesiger Anhänger angeklagt
In der aktiven Fanszene des FC Augsburg hat der Angeklagte, 24, eine eher „kulturelle“Führungsrolle inne. Als einer der Vorsänger am Stadionzaun ist er für die von den Ultras im M-Block angestimmten Gesänge zuständig. Am 19. Januar 2019 ließ der Student allerdings mehr die Fäuste sprechen.
Er mischte mit beim damals Aufsehen erregenden Straßenkampf der Ultras von Fortuna Düsseldorf und vom FCA in einer Seitengasse beim Königsplatz. Während die Polizei die Ultras aus dem Rheinland einkesseln konnte, hatten sich die
FCAler, wohl aufgrund besserer Ortskenntnisse, rasch verflüchtigt. Der 24-Jährige war nun der einzige Augsburger, den die Polizei aufgrund eines Videos ermitteln konnte. Auf Seiten der Düsseldorfer sind inzwischen rund ein Dutzend Ultras angeklagt und zum Teil wie berichtet auch schon verurteilt worden.
Ein ehemaliger Bundesligaschiedsrichter war damals zufällig Zeuge der Schlägerei geworden und hatte die Keilerei zwischen 50 Düsseldorfern und rund 30 FCA-Fans mit seinem Handy gefilmt.
In dem Prozess vor Strafrichterin Sandra Dumberger warf Staatsanwalt Konstantin Huber dem Angeklagten
Landfriedensbruch und Körperverletzung in zwei Fällen vor, weil er mit Fäusten und Fußtritten zwei gegnerische Fans malträtiert haben soll. Der Ankläger sah den Studenten in der Rolle eines Anführers, der Einfluss auf den Verlauf der Straßenschlacht genommen habe.
Ein Vorwurf, der im weiteren Verlauf des Prozesses freilich relativiert wurde. Der Angeklagte (Verteidigerin: Martina Sulzberger) räumte die Vorwürfe grundsätzlich ein, bestritt aber, eine Führungsrolle gespielt zu haben. „Ich hatte mich halt ein paar Sekunden nicht mehr unter Kontrolle“, bedauerte er. „Ich übernehme die Verantwortung dafür.“
Er habe damals nicht daran gedacht, welchen Eindruck die Schlägerei auf unbeteiligte Passanten gemacht haben könnte. Ein Handzeichen, das er nach einem Flaschenwurf aus dem Kreis der FCAler gegeben habe, sei keine Beifallsgeste gewesen, sondern das Gegenteil. „Denn die Flasche hätte mich beinahe selbst getroffen.“
Ein Polizist, der sich in der Fanszene auskennt, sagte als Zeuge, der Angeklagte sei nicht als Schläger bekannt. „Er hat eine Führungsrolle als Vorsänger und man kann mit ihm reden.“Staatsanwalt Konstantin
Huber hielt am Ende den Vorwurf der Anführerrolle nicht mehr aufrecht.
Er forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro. Anwältin Sulzberger wies vor allem auf das zweijährige bundesweite Stadionverbot hin, das gegen den Angeklagten bereits verhängt worden sei. „Das hat ihn sehr getroffen.“Ihr Mandant solle nicht für alle anderen büßen, weil er als Einziger erwischt worden ist. Sie hielt 90 Tagessätze für ausreichend.
Dem folgte auch Richterin Dumberger, die eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) aussprach.