Koenigsbrunner Zeitung

FCA-Ultra schlug zu

Nach dem Straßenkam­pf der Fans aus Düsseldorf und Augsburg wurde auch ein hiesiger Anhänger angeklagt

- VON KLAUS UTZNI

In der aktiven Fanszene des FC Augsburg hat der Angeklagte, 24, eine eher „kulturelle“Führungsro­lle inne. Als einer der Vorsänger am Stadionzau­n ist er für die von den Ultras im M-Block angestimmt­en Gesänge zuständig. Am 19. Januar 2019 ließ der Student allerdings mehr die Fäuste sprechen.

Er mischte mit beim damals Aufsehen erregenden Straßenkam­pf der Ultras von Fortuna Düsseldorf und vom FCA in einer Seitengass­e beim Königsplat­z. Während die Polizei die Ultras aus dem Rheinland einkesseln konnte, hatten sich die

FCAler, wohl aufgrund besserer Ortskenntn­isse, rasch verflüchti­gt. Der 24-Jährige war nun der einzige Augsburger, den die Polizei aufgrund eines Videos ermitteln konnte. Auf Seiten der Düsseldorf­er sind inzwischen rund ein Dutzend Ultras angeklagt und zum Teil wie berichtet auch schon verurteilt worden.

Ein ehemaliger Bundesliga­schiedsric­hter war damals zufällig Zeuge der Schlägerei geworden und hatte die Keilerei zwischen 50 Düsseldorf­ern und rund 30 FCA-Fans mit seinem Handy gefilmt.

In dem Prozess vor Strafricht­erin Sandra Dumberger warf Staatsanwa­lt Konstantin Huber dem Angeklagte­n

Landfriede­nsbruch und Körperverl­etzung in zwei Fällen vor, weil er mit Fäusten und Fußtritten zwei gegnerisch­e Fans malträtier­t haben soll. Der Ankläger sah den Studenten in der Rolle eines Anführers, der Einfluss auf den Verlauf der Straßensch­lacht genommen habe.

Ein Vorwurf, der im weiteren Verlauf des Prozesses freilich relativier­t wurde. Der Angeklagte (Verteidige­rin: Martina Sulzberger) räumte die Vorwürfe grundsätzl­ich ein, bestritt aber, eine Führungsro­lle gespielt zu haben. „Ich hatte mich halt ein paar Sekunden nicht mehr unter Kontrolle“, bedauerte er. „Ich übernehme die Verantwort­ung dafür.“

Er habe damals nicht daran gedacht, welchen Eindruck die Schlägerei auf unbeteilig­te Passanten gemacht haben könnte. Ein Handzeiche­n, das er nach einem Flaschenwu­rf aus dem Kreis der FCAler gegeben habe, sei keine Beifallsge­ste gewesen, sondern das Gegenteil. „Denn die Flasche hätte mich beinahe selbst getroffen.“

Ein Polizist, der sich in der Fanszene auskennt, sagte als Zeuge, der Angeklagte sei nicht als Schläger bekannt. „Er hat eine Führungsro­lle als Vorsänger und man kann mit ihm reden.“Staatsanwa­lt Konstantin

Huber hielt am Ende den Vorwurf der Anführerro­lle nicht mehr aufrecht.

Er forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätze­n zu je 30 Euro. Anwältin Sulzberger wies vor allem auf das zweijährig­e bundesweit­e Stadionver­bot hin, das gegen den Angeklagte­n bereits verhängt worden sei. „Das hat ihn sehr getroffen.“Ihr Mandant solle nicht für alle anderen büßen, weil er als Einziger erwischt worden ist. Sie hielt 90 Tagessätze für ausreichen­d.

Dem folgte auch Richterin Dumberger, die eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) aussprach.

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