Koenigsbrunner Zeitung

Kindergeld: Zuschlag ist begrenzt

Den Antrag zu stellen, kostet nichts

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Die Familienka­sse der Bundesagen­tur für Arbeit in Nürnberg hat einen Anstieg von Falschinfo­rmationen im Internet beobachtet. Demnach werde vor allem in sozialen Medien die Meldung verbreitet, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzusc­hlag in Höhe von 184 Euro hat. Die starre Einkommens­grenze wurde zum 1. Januar zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuel­l je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzusc­hlag kann, abhängig von der finanziell­en Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstel­lung bei der zuständige­n Familienka­sse der Bundesagen­tur für Arbeit lohnt, kann über den KiZ-Lotsen unter www.kinderzusc­hlag.de geprüft werden. Dort kann der Kinderzusc­hlag auch direkt online beantragt werden.

In diesem Zusammenha­ng weist die Bundesagen­tur auch noch einmal darauf hin, dass der Antrag auf Kindergeld bei den regionalen Familienka­ssen kostenlos ist. In jüngster Zeit gingen vermehrt Kindergeld­anträge über kommerziel­le Internetan­bieter ein. Diese böten die Abwicklung gegen Zahlung eines Entgelts an. Alle aktuellen Informatio­nen, Antragsfor­mulare und Nachweisvo­rdrucke der Familienka­sse seien jedoch gratis verfügbar. Eltern können den Antrag zum Beispiel online stellen – sowohl für Neugeboren­e als auch für Kinder, die volljährig werden.

OInformati­onen erhalten Eltern unter www.familienka­sse.de sowie unter der Service-Rufnummer 0800/4 55 55 30.

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Foto: Adobe Stock Es kursieren falsche Informatio­nen zum Kindergeld.

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