Kindergeld: Zuschlag ist begrenzt
Den Antrag zu stellen, kostet nichts
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat einen Anstieg von Falschinformationen im Internet beobachtet. Demnach werde vor allem in sozialen Medien die Meldung verbreitet, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die starre Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.
Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, kann über den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de geprüft werden. Dort kann der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundesagentur auch noch einmal darauf hin, dass der Antrag auf Kindergeld bei den regionalen Familienkassen kostenlos ist. In jüngster Zeit gingen vermehrt Kindergeldanträge über kommerzielle Internetanbieter ein. Diese böten die Abwicklung gegen Zahlung eines Entgelts an. Alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke der Familienkasse seien jedoch gratis verfügbar. Eltern können den Antrag zum Beispiel online stellen – sowohl für Neugeborene als auch für Kinder, die volljährig werden.
OInformationen erhalten Eltern unter www.familienkasse.de sowie unter der Service-Rufnummer 0800/4 55 55 30.