Das milliardenschwere Corona-Krisen-Paket des Bundestages
Der Bundestag hat ein gigantisches Hilfspaket für Bürger und Unternehmen in der Corona-Krise geschnürt. Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll ausgesetzt werden. Dies legt die Grundlage für einen Nachtragshaushalt mit einer sonst unzulässigen Schuldenaufnahme von rund 156 Milliarden Euro.
● Wirtschaftshilfen Ein 600 Milliarden Euro umfassender Schutzschirm soll größere Firmen stützen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen auch ganz oder zum Teil verstaatlichen. Wenn die Krise vorbei ist, sollen sie wieder privatisiert werden. Profitieren können nicht alle Unternehmen, sondern nur solche mit hohen Umsatzerlösen oder mehr als 250 Mitarbeitern. Kleinere Firmen sollen nur im Einzelfall unter den Schutzschirm schlüpfen – wenn sie für die Infrastruktur besonders wichtig sind.
● Wo soll das Geld herkommen? Der Bund will in diesem Jahr so viele Schulden aufnehmen wie noch nie. Die Erlaubnis dazu sollen der Bundestag am Mittwoch und der Bundesrat abschließend am Freitag geben. Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Hilfsprogramme von 122,8 Milliarden Euro. Zugleich kommen wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern rein. Deshalb plant Scholz eine Neuverschuldung von 156,3 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt. Der Bundestag soll deshalb am Mittwoch eine Notfallregelung in Kraft setzen, die ausnahmsweise das Schuldenmachen erlaubt.
● Hilfe für Mieter Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, weil diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. „Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet“, heißt es im entsprechenden Beschluss. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben. Wer Hartz IV beantragt, soll zunächst keine Vermögensprüfung oder Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete fürchten müssen.
Kampf gegen Arbeitslosigkeit
● Hier greift die Regierung zum bewährten Mittel aus der Finanzkrise 2008/2009 – der Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet. Kurzarbeitergeld kann künftig fließen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel.
● Weitere Neuregelungen Angestoßen wurde unter anderem eine große Finanzspritze für die Krankenhäuser von mehr als drei Milliarden Euro. Der Bund bekommt mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz, das Insolvenzrecht wird gelockert, um Firmen vor der Pleite zu bewahren. Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz.
● Wie geht es weiter? Das Tempo bleibt hoch: Neben dem Bundestag kam am Mittwoch auch der Bundesrat zusammen, der für kommenden Freitag eine weitere Sondersitzung anberaumt hat. (dpa, AZ)