Kontrollen: Darf ich mein Auto waschen?
Die Polizei stellt Verstöße an Waschanlagen fest
Landkreis Augsburg Eine Autowaschanlage im April zu schließen, das sei in etwa so, wie eine Eisdiele am Gardasee dichtzumachen, sagt Peter Beducker. Er betreibt mehrere Waschanlagen in Gersthofen, Stettenhofen und Meitingen. Die musste er wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen vorübergehend schließen. Mittlerweile sind sie zwar wieder geöffnet, sein Auto waschen darf dort aber nicht jeder. Denn: Laut Polizei ist das derzeit nur im Rahmen einer „beruflichen Tätigkeit“erlaubt. Doch was heißt das?
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt: „Die Nutzung einer Autowaschanlage ist im Moment nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowaschanlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen.“Kontrolliert wird das von der Polizei. Einen Gewerbeschein vorzeigen, wie aktuell zum Beispiel im Baumarkt, muss man aber nicht.
Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine Liste erstellt, die regelt, welche Unternehmen derzeit geöffnet haben dürfen. Auch Autowaschanlagen tauchen dort auf. Dennoch habe er seine Anlagen vorübergehend schließen müssen, sagt Peter Beducker. Nach Rücksprache mit der Polizei darf er nun aber wieder öffnen. Für den Unternehmer sei der wirtschaftliche Schaden groß. Grundsätzlich habe er aber Verständnis für die Regeln. Er appelliert an alle, die ihr privates Auto in der Freizeit waschen wollen, damit zu warten. Gewerbetreibende oder Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen, seien aber weiterhin willkommen. Dass es derzeit vermehrt zu Verstößen kommt, liege für Beducker auch daran, dass häufiger kontrolliert werde. Außerdem habe er festgestellt, dass sich auch die Polizeibeamten nicht immer an die Vorschriften halten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern werde bei vielen Kontrollen nicht eingehalten.
Ganz verboten ist das Autowaschen aber auch im privaten Bereich nicht. Dazu lässt die Polizei wissen: Wenn das Auto so dreckig ist, dass man damit nicht mehr zur Arbeit fahren kann, ist das Waschen erlaubt. Allerdings sei das im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung oder sein Grundstück zu verlassen. „Auch nicht, wenn man sowieso gerade getankt hat“, erklärt das Polizeipräsidium Schwaben Nord weiter.