Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln
Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Wohnungs- und Stiftungsamt eine Studienbeihilfe beantragen. Das teilt die Stadt mit. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger, auch wenn sie an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren. Demgegenüber ist nicht antragsberechtigt, wer nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnt. Die Anträge auf Studienbeihilfe liegen ab Dienstag, 2. Juni, im Eingangsbereich des Wohnungs- und Stiftungsamtes, Mittlerer Lech 5, sowie in der Bürgerinformation am Rathausplatz bereit. Sie können auch von der städtischen Homepage unter augsburg.de (Bürgerservice) heruntergeladen werden. Die Anträge sind bis spätestens bis Dienstag, 30. Juni 2020, ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse im Wohnungsund Stiftungsamt einzureichen. Persönlich können die Anträge nicht abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Anträge postalisch oder online einzureichen. Später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen sind erhältlich beim Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg , Gisela Börner, Telefonnummer 0821/ 324-4326.