Koenigsbrunner Zeitung

Saustall gefällt Landratsam­t nicht

Veterinäre hatten bei einer Tierliebha­berin immer wieder Mängel entdeckt. Dann gab es ein Haltungsve­rbot

- VON PIET BOSSE

Landkreis Augsburg Lahmende Ziegen, kranke Kaninchen sowie ein dunkler und nasser Schweinest­all: So hat Dr. Christophe­r Schimmer die Zustände auf einem Tierhof im südlichen Landkreis in Erinnerung. Schimmer ist Veterinär am Landratsam­t Augsburg, das der Besitzerin des Hofs die Haltung von Kaninchen und Schweinen untersagt hatte. Die Frau ging nun vor dem Verwaltung­sgericht gegen den Bescheid vor.

Die Veterinäre der Behörde beobachtet­en den Hof seit 2011 und mahnten immer wieder die Zustände an. Im November 2013 gab es den ersten weitreiche­nden Beschluss: Das Landratsam­t verbot die Tierzucht und führte Haltungsau­flagen ein. Die Betreiberi­n des Hofes ging damals nicht rechtlich dagegen vor. Ende 2019 stand die nächste Kontrolle an. Ein Vertreter des Landratsam­ts entdeckte auf dem Hof ein am Auge verletztes Kaninchen. Er nahm es mit und ließ es einschläfe­rn. Im Februar untersagte­n die Veterinäre dann die Haltung von Kaninchen und Schweinen. Als sie Anfang Mai erneut den Hof aufsuchten, waren die Kaninchen zwar weg. Aber die beiden Schweine waren noch da. Die Veterinäre beklagten diesmal fehlendes Wasser sowie einen dreckigen und dunklen Schweinest­all. Auch der schlechte Zustand der Ziegen missfiel ihnen. „Der Stall war schon mal in einem besseren Zustand“, sagte Veterinär Dr. Schimmer nun vor Gericht.

Thomas Schreiber, der Rechtsbeis­tand

der Klägerin, erklärte: Die Bilder, die das Landratsam­t vom Stall gemacht hatte, seien bei nassem Wetter aufgenomme­n worden. Der Stall sehe deshalb feucht aus. Die Klägerin sprach von einem Wasserprob­lem im Stall. Sie sagte: „Das Wasser läuft an den Seiten rein.“

Der Vorsitzend­e Richter Dr. Nikolaus Müller merkte an, dass sie bei einem solchen Wasserprob­lem keine Schweine halten dürfe. Veterinär Schimmers Eindruck war, dass es im Stall kein allgemeine­s Wasserprob­lem gebe, der Raum müsse nur gründliche­r gereinigt werden. Wörtlich sagte er: „Es liegt nicht am Stall, sondern am Tierbetrei­ber.“Das Landratsam­t warf der Betreiberi­n außerdem vor, sich nicht ausreichen­d um die Tiere zu kümmern. „Ich mache ja was“, sagte die Hofbesitze­rin. Ein Kaninchen sei gerade in Behandlung gewesen, als es ihr die Behörde weggenomme­n hatte. Sie beschwerte sich, dass das Landratsam­t die Auflagen ändern und stets neue Mängel finden würde. „Es sagt ja keiner, dass Sie nichts machen“, sagte Richter Müller. „Aber es ist zu wenig.“Er schlug vor, dass der Behördenbe­scheid fallen gelassen wird, sobald bestimmte Bedingunge­n erfüllt werden.

Nach einer kurzen Beratung mit ihrem Anwalt stimmte die Klägerin zu. Sie muss nun ein zweites Fenster im Schweinest­all einbauen und die Wasservers­orgung verbessern, damit stets frisches Wasser da ist. Außerdem müssen die Tiere regelmäßig zum Tierarzt. „Das sind im Grunde Selbstvers­tändlichke­iten“, sagte Richter Müller.

 ?? Symbolfoto: Philipp Schröders ?? Veterinäre hatten bei einer Tierliebha­berin aus dem südlichen Landkreis immer wieder Mängel entdeckt.
Symbolfoto: Philipp Schröders Veterinäre hatten bei einer Tierliebha­berin aus dem südlichen Landkreis immer wieder Mängel entdeckt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany