Saustall gefällt Landratsamt nicht
Veterinäre hatten bei einer Tierliebhaberin immer wieder Mängel entdeckt. Dann gab es ein Haltungsverbot
Landkreis Augsburg Lahmende Ziegen, kranke Kaninchen sowie ein dunkler und nasser Schweinestall: So hat Dr. Christopher Schimmer die Zustände auf einem Tierhof im südlichen Landkreis in Erinnerung. Schimmer ist Veterinär am Landratsamt Augsburg, das der Besitzerin des Hofs die Haltung von Kaninchen und Schweinen untersagt hatte. Die Frau ging nun vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid vor.
Die Veterinäre der Behörde beobachteten den Hof seit 2011 und mahnten immer wieder die Zustände an. Im November 2013 gab es den ersten weitreichenden Beschluss: Das Landratsamt verbot die Tierzucht und führte Haltungsauflagen ein. Die Betreiberin des Hofes ging damals nicht rechtlich dagegen vor. Ende 2019 stand die nächste Kontrolle an. Ein Vertreter des Landratsamts entdeckte auf dem Hof ein am Auge verletztes Kaninchen. Er nahm es mit und ließ es einschläfern. Im Februar untersagten die Veterinäre dann die Haltung von Kaninchen und Schweinen. Als sie Anfang Mai erneut den Hof aufsuchten, waren die Kaninchen zwar weg. Aber die beiden Schweine waren noch da. Die Veterinäre beklagten diesmal fehlendes Wasser sowie einen dreckigen und dunklen Schweinestall. Auch der schlechte Zustand der Ziegen missfiel ihnen. „Der Stall war schon mal in einem besseren Zustand“, sagte Veterinär Dr. Schimmer nun vor Gericht.
Thomas Schreiber, der Rechtsbeistand
der Klägerin, erklärte: Die Bilder, die das Landratsamt vom Stall gemacht hatte, seien bei nassem Wetter aufgenommen worden. Der Stall sehe deshalb feucht aus. Die Klägerin sprach von einem Wasserproblem im Stall. Sie sagte: „Das Wasser läuft an den Seiten rein.“
Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller merkte an, dass sie bei einem solchen Wasserproblem keine Schweine halten dürfe. Veterinär Schimmers Eindruck war, dass es im Stall kein allgemeines Wasserproblem gebe, der Raum müsse nur gründlicher gereinigt werden. Wörtlich sagte er: „Es liegt nicht am Stall, sondern am Tierbetreiber.“Das Landratsamt warf der Betreiberin außerdem vor, sich nicht ausreichend um die Tiere zu kümmern. „Ich mache ja was“, sagte die Hofbesitzerin. Ein Kaninchen sei gerade in Behandlung gewesen, als es ihr die Behörde weggenommen hatte. Sie beschwerte sich, dass das Landratsamt die Auflagen ändern und stets neue Mängel finden würde. „Es sagt ja keiner, dass Sie nichts machen“, sagte Richter Müller. „Aber es ist zu wenig.“Er schlug vor, dass der Behördenbescheid fallen gelassen wird, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Nach einer kurzen Beratung mit ihrem Anwalt stimmte die Klägerin zu. Sie muss nun ein zweites Fenster im Schweinestall einbauen und die Wasserversorgung verbessern, damit stets frisches Wasser da ist. Außerdem müssen die Tiere regelmäßig zum Tierarzt. „Das sind im Grunde Selbstverständlichkeiten“, sagte Richter Müller.