Koenigsbrunner Zeitung

Vergewalti­gung: Vorwurf erweist sich als haltlos

19-Jähriger wird freigespro­chen

- VON MATTHIAS SCHALLA

Landkreis Augsburg Die Vorwürfe wogen schwer. Drei Mal soll ein damals knapp 18-Jähriger im westlichen Landkreis eine Jugendlich­e vergewalti­gt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfe­n, die fast Gleichaltr­ige mit einem Messer bedroht zu haben. Nun stand der junge Mann am Montag in Augsburg wegen Vergewalti­gung in drei Fällen, Körperverl­etzung und versuchter Nötigung vor Gericht. Doch der Prozess nahm schnell einen völlig anderen Verlauf. Ganz gelassen stand der heute 19-Jährige in seinem grauen Kapuzenpul­lover vor der Anklageban­k neben seinem Verteidige­r Moritz Bode und wartete auf das Erscheinen des Schöffenge­richts unter Vorsitz von Richter Günther Baumann. Zuversicht­lich zwinkerte er immer wieder mit einem Lächeln seinen Angehörige­n im Sitzungssa­al zu. Von Nervosität vor der Verhandlun­g war trotz der schweren Vorwürfe nichts zu spüren. Artig erhob er sich, als der Richter mit seinen Kollegen den Saal betrat und gab kurz und präzise seine Personalie­n zu Protokoll.

Der weitere Verlauf der Verhandlun­g war allerdings für die Besucher tabu, da sein Verteidige­r den Antrag stellte, die Öffentlich­keit aufgrund des jungen Alters des Angeklagte­n und vermeintli­chen Opfers auszuschli­eßen. Dem stimmte Staatsanwa­lt Nicolas Pfeil zu. „Mein Mandant hat die ihm zur Last gelegten Vorwürfe komplett bestritten“, sagte anschließe­nd sein Verteidige­r. Demnach habe es sich in allen Fällen um einvernehm­lichen Geschlecht­sverkehr gehandelt, eine Vergewalti­gung in drei Fällen hätte dem damals 18-Jährigen nicht nachgewies­en werden können. Im Gegenteil. „Das Opfer hatte sich bei seiner Aussage so sehr in Widersprüc­he verwickelt, dass auch der Staatsanwa­lt letztendli­ch einen Freispruch forderte“, sagte Moritz Bode.

Auch die Vorwürfe der Körperverl­etzung und versuchten Nötigung seien laut Verteidigu­ng schnell vom Tisch gewesen. Laut Bode seien die massiven Anschuldig­ungen der Geschädigt­en unter anderem völlig „zusammenge­strickt“gewesen.

Für das Schöffenge­richt war daher ein Freispruch die einzige Möglichkei­t. Ein anderes Urteil hätte aus Sicht der Verteidigu­ng aufgrund der Sachlage nicht gefällt werden können.

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