Vergewaltigung: Vorwurf erweist sich als haltlos
19-Jähriger wird freigesprochen
Landkreis Augsburg Die Vorwürfe wogen schwer. Drei Mal soll ein damals knapp 18-Jähriger im westlichen Landkreis eine Jugendliche vergewaltigt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, die fast Gleichaltrige mit einem Messer bedroht zu haben. Nun stand der junge Mann am Montag in Augsburg wegen Vergewaltigung in drei Fällen, Körperverletzung und versuchter Nötigung vor Gericht. Doch der Prozess nahm schnell einen völlig anderen Verlauf. Ganz gelassen stand der heute 19-Jährige in seinem grauen Kapuzenpullover vor der Anklagebank neben seinem Verteidiger Moritz Bode und wartete auf das Erscheinen des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Günther Baumann. Zuversichtlich zwinkerte er immer wieder mit einem Lächeln seinen Angehörigen im Sitzungssaal zu. Von Nervosität vor der Verhandlung war trotz der schweren Vorwürfe nichts zu spüren. Artig erhob er sich, als der Richter mit seinen Kollegen den Saal betrat und gab kurz und präzise seine Personalien zu Protokoll.
Der weitere Verlauf der Verhandlung war allerdings für die Besucher tabu, da sein Verteidiger den Antrag stellte, die Öffentlichkeit aufgrund des jungen Alters des Angeklagten und vermeintlichen Opfers auszuschließen. Dem stimmte Staatsanwalt Nicolas Pfeil zu. „Mein Mandant hat die ihm zur Last gelegten Vorwürfe komplett bestritten“, sagte anschließend sein Verteidiger. Demnach habe es sich in allen Fällen um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt, eine Vergewaltigung in drei Fällen hätte dem damals 18-Jährigen nicht nachgewiesen werden können. Im Gegenteil. „Das Opfer hatte sich bei seiner Aussage so sehr in Widersprüche verwickelt, dass auch der Staatsanwalt letztendlich einen Freispruch forderte“, sagte Moritz Bode.
Auch die Vorwürfe der Körperverletzung und versuchten Nötigung seien laut Verteidigung schnell vom Tisch gewesen. Laut Bode seien die massiven Anschuldigungen der Geschädigten unter anderem völlig „zusammengestrickt“gewesen.
Für das Schöffengericht war daher ein Freispruch die einzige Möglichkeit. Ein anderes Urteil hätte aus Sicht der Verteidigung aufgrund der Sachlage nicht gefällt werden können.