Die Schulden drücken die Angeklagten lange
Die Männer, die das Königsbrunner Gymnasium verwüstet haben, müssen für den Schaden gerade stehen. Die Ansprüche des Landratsamts verjähren nämlich nicht so schnell
Königsbrunn Die beiden jungen Männer, die im vergangenen August im Königsbrunner Gymnasium randaliert und massiven Sachschaden angerichtet haben, sind rechtskräftig wegen Sachbeschädigung und Diebstahls verurteilt (wir berichteten). Das Landratsamt als Träger des Gymnasiums hofft nun darauf, dass die Schäden ersetzt werden.
Durch die Verurteilung der beiden heute 17 und 20 Jahre alten Männer hat das Landratsamt nun Verantwortliche von denen es Schadenersatz verlangen kann. Die beiden jungen Männer haben in der Nacht des 6. August 2019 massiv in dem Schulhaus gewütet. In mehreren Klassenzimmer wurden technische Geräte wie Beamer und Computer zerstört. Zudem beschmierten die Jugendlichen Tafeln, Wände und sogenannte White Boards – also Tafeln, die als Projektionsflächen für die Technik dienen. Schließlich ließen die Täter eine E-Gitarre aus dem Musikraum mitgehen. Die Verantwortlichen des Gymnasiums hatten viel Arbeit, um bis zum Schulstart im September alle Schäden zu reparieren.
Der Sachschaden lag im fünfstelligen Bereich. Erste Schätzungen der Polizei über 35 000 Euro erwiesen sich bei genauerer Betrachtung als überhöht. Die genaue Aufarbeitung der einzelnen Posten durch das Landratsamt ergab aber immer noch einen Schaden von 19 000 Euro, wie die Pressestelle auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Dieser Wert dürfte relativ genau sein: In der Aufstellung, die der Polizei im März vorgelegt worden war, seien noch zwei Schätzwerte enthalten, teilte das Landratsamt mit.
Man warte nun ab, bis das Gericht eine Abschrift des Urteils schickt. Danach hätte die Behörde die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht den Schaden einzuklagen. Allerdings dürfte das in diesem Fall nicht nötig sein. Die Angeklagten haben bereits im Strafprozess über ihre Verteidiger Michael Menzel und Felix Erben angekündigt, nach Kräften für Schadensersatz sorgen zu wollen. Richterin Ute Bernhard gab den beiden Männern auf, eine Vereinbarung vorzulegen, die die angekündigte Schadenswiedergutmachung belegen. Beim Landratsamt geht man daher davon aus, dass die beiden Angeklagten oder ihre Vertreter auf die Behörde zukommen.
Wann tatsächlich Geld fließt, bleibt schwer abzusehen. Der jüngere der beiden Männer geht noch zur Schule, der ältere hat seine Schulausbildung abgebrochen. Um eine Wiedergutmachung werden die Täter aber nur schwierig herumkommen. Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt erst nach 30 Jahren, teilte das Landratsamt mit.
Die beiden Männer hatten im Prozess ihre Tat eingeräumt. Ein anonymer Hinweis hatte die Polizei auf die Spur des Duos gebracht. Als Strafe müssen sie Sozialstunden ableisten, an Beratungsgesprächen und einem sozialen Projekt teilnehmen und die Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung vorweisen.