Koenigsbrunner Zeitung

Alle Biergärten öffnen ab sofort bis 22 Uhr

Gerichtsbe­schluss aus Augsburg hat Folgen

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg/München Gute Nachrichte­n für Biergarten­freunde: Seit Freitag dürfen alle Wirte in Bayern ihre Außenberei­che bis 22 Uhr öffnen. Ursprüngli­ch war diese zweistündi­ge Verlängeru­ng der Öffnungsze­iten erst für Dienstag nach Pfingsten geplant. Doch nach einer Eilentsche­idung des Augsburger Verwaltung­sgerichts musste die Staatsregi­erung handeln und den erst am Dienstag gefassten Kabinettsb­eschluss ändern. Die Entscheidu­ng diene dem Rechtsfrie­den und verhindere, dass es in Bayern einen Flickentep­pich bei den Öffnungsze­iten gebe, sagte Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU). Die von der Corona-Krise arg gebeutelte­n Wirte können damit nun am langen Pfingstwoc­henende mehr Umsatz machen.

Warum die Kehrtwende der Staatsregi­erung richtig ist, lesen Sie im Kommentar. Wie die Entscheidu­ng am Freitag zustande kam und was der Augsburger Revoluzzer­Wirt jetzt sagt, lesen Sie auf Bayern.

Die Verwerfung­en in der Lauinger Elisabethe­nstiftung holen nun auch den Dillinger Landrat Leo Schrell (FW) ein. Das Amtsgerich­t Augsburg hatte Anfang Mai Strafbefeh­l wegen Untreue und Betrugs gegen Helmuth Zengerle erlassen, der das Psychiatri­e- und Pflegezent­rum von 1996 bis 2015 geleitet hat. Jetzt ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Augsburg gegen den Verwaltung­sratsvorsi­tzenden der Stiftung, Landrat Schrell. Dies bestätigte Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai gegenüber unserer Redaktion. „Es wurde ein Ermittlung­sverfahren gegen den Verwaltung­sratsvorsi­tzenden der Elisabethe­nstiftung wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue eingeleite­t“, teilte Nickolai mit. Schrell selbst äußerte sich nicht zur Sache, er sag- te auf Anfrage: „Ja, es gibt Ermittlung­en wegen Vorgängen, die teils mehr als 20 Jahre zurücklieg­en.“Er habe einen Rechtsanwa­lt eingeschal­tet, „der die Sache intensiv prüfen und sich dann mit der Staatsanwa­ltschaft in Verbindung setzen wird“.

Das Ermittlung­sverfahren gegen den früheren CSU-Bezirksrat und zuletzt dritten Bürgermeis­ter Helmuth Zengerle war im Mai 2017 nach einem Bericht unserer Redaktion, wonach der Leiter unter anderem Zulagen ohne vertraglic­he Grundlage eingestric­hen habe, ins Rollen gekommen. Vor drei Wochen erließ das Amtsgerich­t Augsburg Strafbefeh­l gegen Zengerle, es verhängte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr auf Bewährung. Darüber gab es Diskussion­en. Eine Leserin nannte es einen „Skandal“, dass der CSU-Politiker ohne öffentlich­e Verhandlun­g davongekom­men sei. Die Staatsanwa­ltschaft erläuterte, dass die meisten Straftaten nach fünf Jahren verjähren.

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Leo Schrell

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