Waldkindergarten ist nicht gleich Waldkindergarten
Warum bei den Königsbrunner „Waldwichteln“nach einem Tag sechs Kinder wieder zu Hause bleiben müssen
Königsbrunn Der Königsbrunner Waldkindergarten hat sein Hauptquartier im Wald östlich der Lechstraße. Formal gehört die Gruppe der „Waldwichtel“aber zur AWOKita „Rappelkiste“in der Füssener Straße. Und diese Feinheit ist der Grund, dass die Kita anders als andere Waldkindergärten nicht wieder in den Normalbetrieb zurückdarf. Für sechs Kinder bedeutete dies, dass sie am Montag wieder in den Kindergarten durften und ab Dienstag wieder zu Hause bleiben sollten.
2,5 Kilometer liegen zwischen der „Rappelkiste“und dem Bauwagen am Parkplatz am Waldspielplatz, den die Waldgruppe als Stützpunkt und Unterschlupf bei Schlechtwetter benutzt. Einziger regelmäßiger Berührungspunkt ist Kita-Leiterin Sylvana Cordt, die maximal einmal im Monat für Treffen mit Kindern und Eltern vorbeischaut. Die Vormittage verbringen die Kinder am Stammplatz der Gruppe im Wald. „Ein Waldkindergarten hat wenig vorgefertigte Spielsachen. Die Kinder spielen dafür mit Dingen, die ihnen die Natur bietet: Äste, Steine, Gräser, Blumen, Moos, Tannenzapfen. All diese Dinge regen zum selbstständigen Gestalten und Experimentieren an, da sie kein vorgefertigtes Erscheinungsbild haben“, heißt es im Konzept der Waldgruppe. Mittags gibt es am Bauwagen eine Brotzeit, spätestens um 13.45 Uhr sollen die Kinder abgeholt werden.
Derzeit besuchen 14 Kinder die Notbetreuung in der Waldgruppe. Sechs weitere sind bei ihren Eltern zu Hause. Am vergangenen Montag durften sie zurückkehren, die Waldgruppe sollte wieder im Normalbetrieb laufen. Doch schon im Laufe des Tages erhielt die Kita die Botschaft aus dem Landratsamt: Das entspricht nicht den Vorgaben aus München.
Dort heißt es nämlich: „Hiervon nicht umfasst sind einzelne Teilgruppen („Waldgruppen“) einer gebäudebezogenen Kindertageseinrichtung, auch wenn diese sich vor allem im Freien aufhalten (…). Auch für bereits bestehende Waldgruppen, die zu einer Einrichtung mit Gebäudebezug gehören, besteht weiterhin ein Betretungsverbot“, teilt das Landratsamt mit. Das bedeutet: Auch wenn die „Waldwichtel“-Kinder die stationäre Kita in der Füssener Straße möglicherweise noch nie betreten haben, zählen sie in der Richtlinie so, als wären sie jeden Tag dort. Der Grund steht in „den Vollzugshinweisen zur Auslegung der Allgemeinverfügung“aus dem Sozialministerium in München: Man wolle eine eindeutige und transparente Abgrenzung erreichen. Damit solle verhindert werden, dass Kitas einzelne Gruppen auslagern, um Ausnahmen vom Betretungsverbot zu erreichen.
Dass es zu der irrtümlichen Komplettöffnung der Königsbrunner Waldgruppe kommen konnte, könnte am Zeitpunkt liegen, mit dem die Lockerungen aus München kommuniziert wurden. Laut Landratsamt kam die E-Mail des Sozialministeriums mit den Hinweisen, wie die neuen Regeln konkret auszulegen sind, am vergangenen Freitag um 16.16 Uhr an – also nach Feierabend. An die Kindertagesstätten im Landkreis konnte sie daher erst am Montag weitergeleitet werden.
Wann die sechs „Waldwichtel“nun endgültig in ihre Krippe zurückkehren können, hängt von den weiteren Lockerungen ab. Nach den Pfingstferien soll es nach derzeitigem Stand so weit sein, sagt Sylvana Cordt. Am 15. Juni dürfen Stand jetzt alle Kinder zurückkehren, die im Schuljahr 2021/22 eingeschult werden sollen.