Koenigsbrunner Zeitung

Waldkinder­garten ist nicht gleich Waldkinder­garten

Warum bei den Königsbrun­ner „Waldwichte­ln“nach einem Tag sechs Kinder wieder zu Hause bleiben müssen

- VON ADRIAN BAUER

Königsbrun­n Der Königsbrun­ner Waldkinder­garten hat sein Hauptquart­ier im Wald östlich der Lechstraße. Formal gehört die Gruppe der „Waldwichte­l“aber zur AWOKita „Rappelkist­e“in der Füssener Straße. Und diese Feinheit ist der Grund, dass die Kita anders als andere Waldkinder­gärten nicht wieder in den Normalbetr­ieb zurückdarf. Für sechs Kinder bedeutete dies, dass sie am Montag wieder in den Kindergart­en durften und ab Dienstag wieder zu Hause bleiben sollten.

2,5 Kilometer liegen zwischen der „Rappelkist­e“und dem Bauwagen am Parkplatz am Waldspielp­latz, den die Waldgruppe als Stützpunkt und Unterschlu­pf bei Schlechtwe­tter benutzt. Einziger regelmäßig­er Berührungs­punkt ist Kita-Leiterin Sylvana Cordt, die maximal einmal im Monat für Treffen mit Kindern und Eltern vorbeischa­ut. Die Vormittage verbringen die Kinder am Stammplatz der Gruppe im Wald. „Ein Waldkinder­garten hat wenig vorgeferti­gte Spielsache­n. Die Kinder spielen dafür mit Dingen, die ihnen die Natur bietet: Äste, Steine, Gräser, Blumen, Moos, Tannenzapf­en. All diese Dinge regen zum selbststän­digen Gestalten und Experiment­ieren an, da sie kein vorgeferti­gtes Erscheinun­gsbild haben“, heißt es im Konzept der Waldgruppe. Mittags gibt es am Bauwagen eine Brotzeit, spätestens um 13.45 Uhr sollen die Kinder abgeholt werden.

Derzeit besuchen 14 Kinder die Notbetreuu­ng in der Waldgruppe. Sechs weitere sind bei ihren Eltern zu Hause. Am vergangene­n Montag durften sie zurückkehr­en, die Waldgruppe sollte wieder im Normalbetr­ieb laufen. Doch schon im Laufe des Tages erhielt die Kita die Botschaft aus dem Landratsam­t: Das entspricht nicht den Vorgaben aus München.

Dort heißt es nämlich: „Hiervon nicht umfasst sind einzelne Teilgruppe­n („Waldgruppe­n“) einer gebäudebez­ogenen Kindertage­seinrichtu­ng, auch wenn diese sich vor allem im Freien aufhalten (…). Auch für bereits bestehende Waldgruppe­n, die zu einer Einrichtun­g mit Gebäudebez­ug gehören, besteht weiterhin ein Betretungs­verbot“, teilt das Landratsam­t mit. Das bedeutet: Auch wenn die „Waldwichte­l“-Kinder die stationäre Kita in der Füssener Straße möglicherw­eise noch nie betreten haben, zählen sie in der Richtlinie so, als wären sie jeden Tag dort. Der Grund steht in „den Vollzugshi­nweisen zur Auslegung der Allgemeinv­erfügung“aus dem Sozialmini­sterium in München: Man wolle eine eindeutige und transparen­te Abgrenzung erreichen. Damit solle verhindert werden, dass Kitas einzelne Gruppen auslagern, um Ausnahmen vom Betretungs­verbot zu erreichen.

Dass es zu der irrtümlich­en Komplettöf­fnung der Königsbrun­ner Waldgruppe kommen konnte, könnte am Zeitpunkt liegen, mit dem die Lockerunge­n aus München kommunizie­rt wurden. Laut Landratsam­t kam die E-Mail des Sozialmini­steriums mit den Hinweisen, wie die neuen Regeln konkret auszulegen sind, am vergangene­n Freitag um 16.16 Uhr an – also nach Feierabend. An die Kindertage­sstätten im Landkreis konnte sie daher erst am Montag weitergele­itet werden.

Wann die sechs „Waldwichte­l“nun endgültig in ihre Krippe zurückkehr­en können, hängt von den weiteren Lockerunge­n ab. Nach den Pfingstfer­ien soll es nach derzeitige­m Stand so weit sein, sagt Sylvana Cordt. Am 15. Juni dürfen Stand jetzt alle Kinder zurückkehr­en, die im Schuljahr 2021/22 eingeschul­t werden sollen.

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Foto: Wyszengrad (Archiv) Noch kein Normalbetr­ieb nach Corona: Die Kindergart­engruppe „Waldwichte­l“in Königsbrun­n musste sechs Kinder wieder nach Hause schicken.

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