Strengere Vorschriften für Demonstranten
Aber vor allem hat das bayerische Kabinett etliche Lockerungen beschlossen. Ein Überblick über die neuen Regeln
München Das bayerische Kabinett hat am Dienstag wichtige Lockerungen der Corona-Regeln vor allem für die Gastronomie und den Breitensport beschlossen. In Bereichen, wo man positive Erfahrungen mit der Einhaltung von Schutzmaßnahmen gemacht habe, könne man weitergehende Öffnungen vornehmen, erklärte Ministerpräsident Markus Söder. Alle Lockerungen stünden aber unter dem Vorbehalt der Entwicklung der lokalen Infektionszahlen. „Denn unser Ziel ist: kein neuer flächendeckender Lockdown“, so Söder. Ein kleiner Überblick über die neuen Regeln:
● Bars, Kneipen, Discos, Clubs Nach monatelanger Corona-Zwangspause dürfen ab dem 19. September Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen – unter strengen Auflagen. So sollen dort dieselben Regeln gelten wie in Speise-Gaststätten: Die Gäste müssen an festen Plätzen sitzen, auf dem Weg zum Platz oder zur Toilette Masken tragen. Jeder Besucher muss sich zudem in Anwesenheitslisten registrieren. Die Bedienung ist nur am Tisch erlaubt, in geschlossen Räumen ist „nur Hintergrundmusik zulässig“. Discos und Clubs bleiben dagegen weiter geschlossen: Denn Tanzlokale könnten nach einer Öffnung „echte Infektionsbomben werden“, befürchtet Söder. Eine Mischung aus geschlossenen Räumen, lauter Musik, lauten Gesprächen und Alkohol mache eine Einhaltung der CoronaRegeln eher unwahrscheinlich.
Beim Überschreiten des CoronaWarnwertes von 50 Fällen binnen sieben Tagen und 100000 Einwohnern kann in betroffenen Städten oder Landkreisen zudem ab 23 Uhr in Speise- wie Schankwirtschaften künftig ein Alkoholverbot verhängt werden. Söder weiß, dass die Einhaltung der Regeln für viele Kneipen zur Herausforderung wird: Die beginne schon mit der Sitzplatz-Pflicht: „Rumlümmeln an der Bar, das geht auch weiter leider nicht.“
● Amateursport Aufgrund positiver Erfahrungen im Trainingsspielbetrieb
bei vielen Kontaktsportarten wird ab 19. September drinnen wie draußen wieder ein regulärer Wettkampfbetrieb für Amateursportler zugelassen. Auch Zuschauer sind wieder erlaubt: „Bei Amateursport gelten künftig die gleichen Regeln wie bei der Kultur“, erklärte Söder. So sind in Hallen bis zu 200, im Freien bis zu 400 Zuschauer möglich. Wie in der Kultur muss zudem bei Stehplätzen eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Zuschauer-Obergrenzen seien selbst im Amateurfußball „für sehr viele Vereine ausreichend“, glaubt der für den Sport zuständige Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
Ausgenommen von den Zuschauerregeln bleibt vorerst der Profisport inklusive Fußball-Bundesliga. Söder hofft hier in den nächsten Wochen auf eine bundesweit einheitliche Regelung.
● Demonstrationen Strengere Vorschriften gelten künftig bei „öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel“– also etwa bei Demonstrationen: Bei mehr als 200 Teilnehmern gilt dort unabhängig von der Einhaltung von Abstandsregeln „eine regelmäßige Maskenpflicht mit Bußgeld-Drohung“. Innenminister Joachim Herrmann kündigte etwa für eine am kommenden Wochenende in München geplante Anti-Corona-Demonstration eine konsequente Durchsetzung der Vorgaben an.
● Kongresse Ab dem übernächsten Wochenende sollen auch Kongresse und Fachtagungen in Bayern wieder möglich sein. Voraussetzung für eine solche Veranstaltung ist allerdings ein fester Sitzplatz für alle Teilnehmer, maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche sowie eine dauerhafte Wahrung des Mindestabstands.