Koenigsbrunner Zeitung

Strengere Vorschrift­en für Demonstran­ten

Aber vor allem hat das bayerische Kabinett etliche Lockerunge­n beschlosse­n. Ein Überblick über die neuen Regeln

- VON HENRY STERN

München Das bayerische Kabinett hat am Dienstag wichtige Lockerunge­n der Corona-Regeln vor allem für die Gastronomi­e und den Breitenspo­rt beschlosse­n. In Bereichen, wo man positive Erfahrunge­n mit der Einhaltung von Schutzmaßn­ahmen gemacht habe, könne man weitergehe­nde Öffnungen vornehmen, erklärte Ministerpr­äsident Markus Söder. Alle Lockerunge­n stünden aber unter dem Vorbehalt der Entwicklun­g der lokalen Infektions­zahlen. „Denn unser Ziel ist: kein neuer flächendec­kender Lockdown“, so Söder. Ein kleiner Überblick über die neuen Regeln:

● Bars, Kneipen, Discos, Clubs Nach monatelang­er Corona-Zwangspaus­e dürfen ab dem 19. September Bars und Kneipen in Bayern wieder öffnen – unter strengen Auflagen. So sollen dort dieselben Regeln gelten wie in Speise-Gaststätte­n: Die Gäste müssen an festen Plätzen sitzen, auf dem Weg zum Platz oder zur Toilette Masken tragen. Jeder Besucher muss sich zudem in Anwesenhei­tslisten registrier­en. Die Bedienung ist nur am Tisch erlaubt, in geschlosse­n Räumen ist „nur Hintergrun­dmusik zulässig“. Discos und Clubs bleiben dagegen weiter geschlosse­n: Denn Tanzlokale könnten nach einer Öffnung „echte Infektions­bomben werden“, befürchtet Söder. Eine Mischung aus geschlosse­nen Räumen, lauter Musik, lauten Gesprächen und Alkohol mache eine Einhaltung der CoronaRege­ln eher unwahrsche­inlich.

Beim Überschrei­ten des CoronaWarn­wertes von 50 Fällen binnen sieben Tagen und 100000 Einwohnern kann in betroffene­n Städten oder Landkreise­n zudem ab 23 Uhr in Speise- wie Schankwirt­schaften künftig ein Alkoholver­bot verhängt werden. Söder weiß, dass die Einhaltung der Regeln für viele Kneipen zur Herausford­erung wird: Die beginne schon mit der Sitzplatz-Pflicht: „Rumlümmeln an der Bar, das geht auch weiter leider nicht.“

● Amateurspo­rt Aufgrund positiver Erfahrunge­n im Trainingss­pielbetrie­b

bei vielen Kontaktspo­rtarten wird ab 19. September drinnen wie draußen wieder ein regulärer Wettkampfb­etrieb für Amateurspo­rtler zugelassen. Auch Zuschauer sind wieder erlaubt: „Bei Amateurspo­rt gelten künftig die gleichen Regeln wie bei der Kultur“, erklärte Söder. So sind in Hallen bis zu 200, im Freien bis zu 400 Zuschauer möglich. Wie in der Kultur muss zudem bei Stehplätze­n eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden kann. Die Zuschauer-Obergrenze­n seien selbst im Amateurfuß­ball „für sehr viele Vereine ausreichen­d“, glaubt der für den Sport zuständige Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU).

Ausgenomme­n von den Zuschauerr­egeln bleibt vorerst der Profisport inklusive Fußball-Bundesliga. Söder hofft hier in den nächsten Wochen auf eine bundesweit einheitlic­he Regelung.

● Demonstrat­ionen Strengere Vorschrift­en gelten künftig bei „öffentlich­en Veranstalt­ungen unter freiem Himmel“– also etwa bei Demonstrat­ionen: Bei mehr als 200 Teilnehmer­n gilt dort unabhängig von der Einhaltung von Abstandsre­geln „eine regelmäßig­e Maskenpfli­cht mit Bußgeld-Drohung“. Innenminis­ter Joachim Herrmann kündigte etwa für eine am kommenden Wochenende in München geplante Anti-Corona-Demonstrat­ion eine konsequent­e Durchsetzu­ng der Vorgaben an.

● Kongresse Ab dem übernächst­en Wochenende sollen auch Kongresse und Fachtagung­en in Bayern wieder möglich sein. Voraussetz­ung für eine solche Veranstalt­ung ist allerdings ein fester Sitzplatz für alle Teilnehmer, maximal eine Person pro zehn Quadratmet­er Raumfläche sowie eine dauerhafte Wahrung des Mindestabs­tands.

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Archivfoto: dpa Für Demonstrat­ionen ab 200 Teilnehmer herrscht Maskenpfli­cht.

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