Koenigsbrunner Zeitung

Förster versperrt Mountainbi­kern den Weg

Mountainbi­ken ist seit Jahren ein Streitthem­a im Naturpark Westliche Wälder. Im Deuringer Forst hat die Forstverwa­ltung jetzt zu drastische­n Mitteln gegriffen, was die Radfahrer verwundert

- VON TOBIAS KARRER

Wem gehört der Derchinger Forst? Seit Jahren ist das eine Diskussion zwischen Förster, Spaziergän­gern, und Mountainbi­kern. Jetzt scheint die Auseinande­rsetzung auf einem Höhepunkt angekommen zu sein: Seit einiger Zeit liegen große Birken und Buchen über dem Trampelpfa­d, der einst zu einem der Hotspots der Augsburger Mountainbi­ke-Szene gehörte. Zudem weisen Schilder darauf hin, dass Mountainbi­ken dort verboten ist.

Der Förster des Derchinger Forsts scheint zu drastische­n Mitteln gegriffen zu haben. Große, gesund aussehende Birken und Buchen blockieren den Trampelpfa­d nicht nur für Mountainbi­ker, sondern auch für Fußgänger, die sich nicht durch das dornige Unterholz schlagen wollen. Die Maßnahme stößt bei vielen auf Unverständ­nis, vor allem, da die einzige Begründung, die ein Aushang der zuständige­n Bundesfors­ten bisher lieferte, der Borkenkäfe­r war.

Bernd Siebert vom Mountainbi­ke-Verein Augsburg wundert sich. „Wir haben das Gefühl, dass jetzt alle Waldnutzer bestraft werden und nicht nur wir Mountainbi­ker.“Der Verein zeigt im Gespräch das Foto eines Zettels in wasserdich­ter Folie, den ein Spaziergän­ger aufgehängt hat. Dort steht: „Schade, dass uns Spaziergän­gern, Walkern und Joggern die Nutzung dieses schönen Wanderpfad­es nicht mehr ermöglicht wird. Dank der Sturheit der Forstverwa­ltung.“

Auch die Mountainbi­ker diskutiere­n. Eine Facebook-Nutzerin schreibt in der vereinsint­ernen Gruppe: „Habe heute mitbekomme­n, wie zwei kleine Kinder die Welt nicht mehr verstanden haben, weil plötzlich Bäume auf ihrem (anscheinen­d sehr geliebten) Wanderweg lagen und dieser nicht mehr nutzbar war.“Die Mutter habe erzählt, dass sie seit 30 Jahren auf dem Weg spazieren gehe und nicht verstehe, warum er so verschande­lt wird. „Meines Erachtens hat die Forstverwa­ltung jegliches Maß verloren“, so die Nutzerin.

Der Förster des Bundesfors­tbetriebs Hohenfels nennt seinerseit­s Gründe für die Fällungen. „Die klimastres­sbedingten Schäden nehmen zum Teil drastische Ausmaße an“, erklärt ein Sprecher der Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben, der das Waldstück gehört. Deshalb müsse der zuständige Förster nicht nur gegen natürliche, sondern auch gegen durch den Menschen erzeugte Schäden vorgehen.

Die Fällung der Laubbäume trage zur Totholzanr­eicherung und Renaturier­ung des Bodens bei, der durch die jahrelange Nutzung als Mountainbi­ke-Trail zerstört worden sei. Alles in allem betont die Bundesanst­alt: „Unser Ziel ist es, den Wald – auch als Erholungsg­ebiet – zu schützen und damit weiterhin erlebbar zu machen.“

Natürlich dürfe man auf den Forstwegen im Waldstück der Bundesfors­ten, das nur 0,26 Prozent der Fläche des Naturparks Westliche Wälder ausmache, weiter zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sein. Lediglich das Befahren illegaler Trails und die Einrichtun­g von Sprüngen und Schanzen wolle die Forstverwa­ltung eindämmen. Die „natürliche­n Barrieren“sollen helfen, nachdem die Hinweissch­ilder kaum beachtet und immer wieder abmontiert worden seien, heißt es in einer Stellungna­hme.

All das legt den Konflikt zwischen Forstverwa­ltung und Mountainbi­kern allerdings nicht bei. Rechtlich ist die Situation aus Sicht der Sportler nicht ganz geklärt. Außerdem bezweifeln sie das tatsächlic­he Ausmaß der Schäden, die durch das Mountainbi­ken entstehen.

Auch viele Waldbesitz­er haben ihrerseits Fragen. Nach wie vor fürchten sie juristisch­e Konsequenz­en, sollte einem Mountainbi­ker auf ihrem Grundstück etwas passieren. Besonders gefährdend sind Sprungscha­nzen, die illegal in den Wald gegraben werden. Spätestens hier ziehen Förster und Grundstück­sbesitzer eine rote Linie.

Das Landratsam­t hat nach vielen Nachfragen nun eine Präsentati­on zusammenge­stellt, die Waldbesitz­er über ihre Rechte und Pflichten aufklärt. Darin geht die Behörde auch auf Baumfällun­gen ein, die Wege versperren. Das Gesetz sieht zwar ein Betretungs­recht von Waldgrunds­tücken für die Allgemeinh­eit vor, allerdings dürfen Grundbesit­zer mit ihrem Eigentum verfahren, wie es ihnen beliebt. Wege zu beseitigen ist ihnen erlaubt, und das Versperren von Trails und Pfaden mit Bäumen ist gesetzlich gedeckt. Fußgänger dürfen im Wald sowieso auch querfeldei­n unterwegs sein. so die gesetzlich­e Lage. Beispiele für Wege, die zum Radfahren geeignet sind, sind laut Landratsam­t „Forstund Wirtschaft­swege“– allerdings gehören Pfade nicht dazu.

Trotzdem strebt der Mountainbi­ke-Verein weiterhin ein legales Trailnetz in den Westlichen Wäldern an. Aktuell erstellt der Verein eine Skizze, die den Verlauf der legalen Trails festlegen soll. Auch die Waldbesitz­er und die lokale Gastronomi­e sollen laut Landratsam­t eingebunde­n werden. Im Anschluss soll eine naturschut­zfachliche Prüfung stattfinde­n. Bernd Siebert bestätigt das. Das Konzept sei in Zusammenar­beit mit der Behörde entstanden. Bis ein Trailcente­r zur Verfügung steht, dauere es allerdings noch mindestens eineinhalb Jahre. Eigentlich sei die Abmachung, von der laut Verein auch die Bundesfors­ten wissen, dass die bestehende­n Trails bis dahin befahrbar bleiben. „Deshalb haben wir uns über die Fällungen gewundert“, meint Bernd Siebert.

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Foto: Tobias Karrer Im Derchinger Forst haben Förster Bäume gefällt – und bei Mountainbi­kern beliebte Strecken blockiert.

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