Koenigsbrunner Zeitung

Betreibern von Solarstrom­anlagen kann Bußgeld drohen

Im Marktstamm­datenregis­ter müssen alle Anlagen zur Stromerzeu­gung eingetrage­n sein. Derzeit läuft die Übergangsf­rist für die Online-Registrier­ung. Was die Betreiber eintragen müssen

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Marktstamm­datenregis­ter? Noch nie gehört? Wer Besitzer einer Solarstrom­anlage oder eines Batteriesp­eichers ist, sollte sich damit schon einmal beschäftig­t haben. Wenn nicht, wird es höchste Zeit dafür, sonst drohen finanziell­e Einbußen und ein Bußgeld.

Es handelt sich dabei um ein umfassende­s Online-Register, in das alle stromerzeu­gende Anlagen eingetrage­n werden müssen, sofern sie mit dem Stromnetz verbunden sind – das gilt selbst für kleine Stecker-Solar-Geräte, besser bekannt als Photovolta­ik-Balkonmodu­le. Neuanlagen-Besitzer müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebn­ahme eintragen, für Altanlagen, die schon einmal im alten Anlagenreg­ister gemeldet waren, läuft die Übergangsf­rist für die OnlineRegi­strierung Ende Januar 2021 aus.

Die Pflicht zum Online-Eintrag unter www.marktstamm­datenregis­ter.de gilt auch dann, wenn die Anlage bereits an verschiede­nen Stellen, beispielsw­eise beim Netzbetrei­ber oder bei der Bundesnetz­agentur im alten Anlagenreg­ister

worden ist. Das Marktstamm­datenregis­ter, das seit Anfang 2019 online ist, löst unter anderem das bisherige Photovolta­ik-Meldeporta­l vollständi­g ab. Wichtig zu wissen: Bereits woanders gemeldete Daten werden nicht übernommen. Letzteres verhindert die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO).

Wer seine Photovolta­ikanlage, seinen Batteriesp­eicher, sein Blockheizk­raftwerk, seine Windenergi­eanlage oder sein Notstromag­gregat nicht fristgerec­ht im Online-Marktstamm­datenregis­ter einträgt, riskiert ein Bußgeld und den kompletten Verlust der Einspeisev­ergütung nach dem Erneuerbar­en Energien Gesetz (EEG). Letzteres tritt ein, wenn die Anlage weder beim Netzbetrei­ber angemeldet noch im Marktstamm­datenregis­ter eingetrage­n ist. Ist die Anlage nur beim Netzbetrei­ber registrier­t, sinkt der Anspruch auf Einspeisev­ergütung um 20 Prozent. Die Meldepflic­ht gilt übrigens auch für Anlagen, die bereits viele Jahre laufen. Und auch wer keine Einspeisev­ergütung mehr bekommt, muss seine Anlage melden.

Ziel des Markstammd­atenregist­ers ist es, möglichst viele Informatio­nen zum Strommarkt in einer großen Datenbank zu sammeln und der Öffentlich­keit zur Verfüeinge­tragen gung zu stellen. Die Datenbank soll helfen, Angebot und Nachfrage auf dem Energiemar­kt besser in Einklang bringen zu können. Ganz praktisch verringert das Marktstamm­datenregis­ter-Webportal für den Anlagenbet­reiber den Aufwand zur Erfüllung bestehende­r Meldepflic­hten, auch wenn es zunächst zusätzlich­en Aufwand und bürokratis­che Hürden bedeutet.

Abgefragt werden die sogenannte­n Stammdaten wie Standort, technische Daten und Kontaktdat­en. Je nach Anlagenart werden unterschie­dlich viele Daten abgefragt. Die Bundesnetz­agentur bietet eine Registrier­ungshilfe an, die auch vorab Auskünfte über die benötigten Daten bietet. Dort findet man auch eine Videoanlei­tung, die Schritt für Schritt durch die Eintragung führt.

Martin Sambale ist Geschäftsf­ührer des Energie- und Umweltzent­rums Allgäu, kurz eza!

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Foto: Martina Diemand Wer eine Solarstrom-Anlage betreibt, muss diese im sogenannte­n Marktstamm­datenregis­ter eintragen, das es nun online gibt.
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