Jugendlicher soll 19-Jährigen niedergestochen haben
Nach dem Angriff in Oberhausen hat die Polizei am Mittwoch einen 15-Jährigen festgenommen
Es gab ein lebensgefährlich verletztes Opfer, doch vom Täter fehlte zunächst jede Spur. Ein 19-jähriger Mann war am vergangenen Freitag in der Eschenhofstraße im Augsburger Stadtteil Oberhausen zusammengebrochen. Er hatte eine lebensgefährliche Stichverletzung am Oberkörper und musste in der Uniklinik notoperiert werden. Zeugen hatten den 19-Jährigen zuvor noch in Begleitung eines zweiten Mannes gesehen. Schnell richtete sich der Verdacht auf den zunächst unbekannten Begleiter. Inzwischen geht die Polizei davon aus, dass sie den Begleiter ermittelt hat – und dass er die Tat begangen hat.
Fünf Tage nach der Tat wurde am Mittwochmorgen ein 15-jähriger Jugendlicher festgenommen. Er soll den 19-Jährigen im Streit attackiert und auf ihn eingestochen haben. Zeugen hatten den mutmaßlichen Begleiter zunächst als deutlich älter, zwischen 20 und 25, beschrieben. Nachdem die Ermittler das 19-jährige Opfer befragen konnten, richtet sich der Tatverdacht aber gegen den 15-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht am Mittwochnachmittag einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag erwirkt. Der Jugendliche sitzt jetzt in Untersuchungshaft.
Offenbar hatten sich der 19-Jährige und der 15-Jährige am Freitag getroffen und gerieten dann aneinander. Grund für den Streit sei wohl ein früherer Diebstahl gewesen, bei dem der 19-Jährige bestohlen worden sei, so die Auskunft der Polizei. Der 19-Jährige habe deshalb noch „offene Forderungen“gehabt. Bei dem Treffen habe es erst einen verbalen Streit und dann eine Rangelei gegeben, in deren Verlauf der 15-Jährige dem Opfer die Stichverletzung zugefügt haben soll. Genauere
Hintergründe zum mutmaßlichen Motiv nennen Polizei und Staatsanwaltschaft mit Verweis auf ermittlungstaktische Gründe bisher nicht.
Nach dem Angriff hatte der 19-Jährige mit seinem Handy noch selbst den Notruf gewählt, dann war der Kontakt aber abgebrochen. Das war am Freitagabend gegen 18 Uhr. Der 19-Jährige war danach vor einem Mehrfamilienhaus in der Nähe der Heinrich-von-Buz-Realschule zusammengebrochen. Passanten bemerkten das, leisteten Erste Hilfe und alarmierten den Notarzt. Ein Ladeninhaber, der das Geschehen teils mitbekam, sagt, der Verletzte sei nicht mehr bei Bewusstsein gewesen. Die Notoperation im Klinikum war aber erfolgreich. Bereits am Tag darauf meldete die Polizei, dass der 19-Jährige nicht mehr in Lebensgefahr schwebte. Wie gut sich das Opfer und der Tatverdächtige kannten und in welchem Verhältnis sie zueinander standen, ist bislang nicht bekannt. Der Rechtsanwalt des 15-Jährigen sagte auf Anfrage unserer Redaktion, er könne sich noch nicht zu dem Fall äußern.
Sollte der 15-Jährige wegen der Attacke, die im vorgeworfen wird, angeklagt werden, so muss er wegen seines jungen Alters zwingend nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden – die höchste Strafe, die gegen einen Jugendlichen verhängt werden kann, liegt bei zehn Jahren Haft. Bestraft werden kann ein Jugendlicher nach deutschem Recht erst ab seinem 14. Geburtstag. Wer jünger ist, gilt als strafunmündig.