Koenigsbrunner Zeitung

Jugendlich­er soll 19-Jährigen niedergest­ochen haben

Nach dem Angriff in Oberhausen hat die Polizei am Mittwoch einen 15-Jährigen festgenomm­en

- VON JÖRG HEINZLE UND STEFAN KROG

Es gab ein lebensgefä­hrlich verletztes Opfer, doch vom Täter fehlte zunächst jede Spur. Ein 19-jähriger Mann war am vergangene­n Freitag in der Eschenhofs­traße im Augsburger Stadtteil Oberhausen zusammenge­brochen. Er hatte eine lebensgefä­hrliche Stichverle­tzung am Oberkörper und musste in der Uniklinik notoperier­t werden. Zeugen hatten den 19-Jährigen zuvor noch in Begleitung eines zweiten Mannes gesehen. Schnell richtete sich der Verdacht auf den zunächst unbekannte­n Begleiter. Inzwischen geht die Polizei davon aus, dass sie den Begleiter ermittelt hat – und dass er die Tat begangen hat.

Fünf Tage nach der Tat wurde am Mittwochmo­rgen ein 15-jähriger Jugendlich­er festgenomm­en. Er soll den 19-Jährigen im Streit attackiert und auf ihn eingestoch­en haben. Zeugen hatten den mutmaßlich­en Begleiter zunächst als deutlich älter, zwischen 20 und 25, beschriebe­n. Nachdem die Ermittler das 19-jährige Opfer befragen konnten, richtet sich der Tatverdach­t aber gegen den 15-Jährigen. Die Staatsanwa­ltschaft hat beim Amtsgerich­t am Mittwochna­chmittag einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf gefährlich­e Körperverl­etzung und versuchten Totschlag erwirkt. Der Jugendlich­e sitzt jetzt in Untersuchu­ngshaft.

Offenbar hatten sich der 19-Jährige und der 15-Jährige am Freitag getroffen und gerieten dann aneinander. Grund für den Streit sei wohl ein früherer Diebstahl gewesen, bei dem der 19-Jährige bestohlen worden sei, so die Auskunft der Polizei. Der 19-Jährige habe deshalb noch „offene Forderunge­n“gehabt. Bei dem Treffen habe es erst einen verbalen Streit und dann eine Rangelei gegeben, in deren Verlauf der 15-Jährige dem Opfer die Stichverle­tzung zugefügt haben soll. Genauere

Hintergrün­de zum mutmaßlich­en Motiv nennen Polizei und Staatsanwa­ltschaft mit Verweis auf ermittlung­staktische Gründe bisher nicht.

Nach dem Angriff hatte der 19-Jährige mit seinem Handy noch selbst den Notruf gewählt, dann war der Kontakt aber abgebroche­n. Das war am Freitagabe­nd gegen 18 Uhr. Der 19-Jährige war danach vor einem Mehrfamili­enhaus in der Nähe der Heinrich-von-Buz-Realschule zusammenge­brochen. Passanten bemerkten das, leisteten Erste Hilfe und alarmierte­n den Notarzt. Ein Ladeninhab­er, der das Geschehen teils mitbekam, sagt, der Verletzte sei nicht mehr bei Bewusstsei­n gewesen. Die Notoperati­on im Klinikum war aber erfolgreic­h. Bereits am Tag darauf meldete die Polizei, dass der 19-Jährige nicht mehr in Lebensgefa­hr schwebte. Wie gut sich das Opfer und der Tatverdäch­tige kannten und in welchem Verhältnis sie zueinander standen, ist bislang nicht bekannt. Der Rechtsanwa­lt des 15-Jährigen sagte auf Anfrage unserer Redaktion, er könne sich noch nicht zu dem Fall äußern.

Sollte der 15-Jährige wegen der Attacke, die im vorgeworfe­n wird, angeklagt werden, so muss er wegen seines jungen Alters zwingend nach dem Jugendstra­frecht bestraft werden – die höchste Strafe, die gegen einen Jugendlich­en verhängt werden kann, liegt bei zehn Jahren Haft. Bestraft werden kann ein Jugendlich­er nach deutschem Recht erst ab seinem 14. Geburtstag. Wer jünger ist, gilt als strafunmün­dig.

 ?? Foto: Wyszengrad ?? In Oberhausen wurde ein Mann angegriffe­n und verletzt.
Foto: Wyszengrad In Oberhausen wurde ein Mann angegriffe­n und verletzt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany