Koenigsbrunner Zeitung

So kontrollie­rt die Stadt Firmen und Lokale

Die Maskenpfli­cht wird in manchen Betrieben eher locker gehandhabt. In den vergangene­n Monaten gab es rund 90 Verstöße gegen die Vorgaben. Für manche Unternehme­n fielen die Bußgelder recht hoch aus

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Aktion der Münchner Polizei schlug Wellen: An einem Wochenende kontrollie­rten Beamte zu früher Stunde Lokale und Disco-Bars. Sie wollten herausfind­en, ob Betreiber und Gäste gegen Corona-Auflagen verstoßen. Manche Party wurde an diesem Abend abrupt beendet, weil Gäste und Personal ohne Mindestabs­tand sowie ohne Mund-Nasen-Schutz tanzten. Diese und andere Verstöße wurden angezeigt. In Augsburg hat es eine solch groß angelegte Aktion zwar noch nicht gegeben, dennoch wurden Betriebe und Gaststätte­n kontrollie­rt. Die Stadt zieht jetzt Bilanz.

Mitarbeite­r der Augsburger Ordnungsbe­hörde und Polizeibea­mte sind auch hier regelmäßig im Einsatz. Sie melden immer wieder Verstöße gegen Corona-Auflagen. Augsburgs Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU) hat Zahlen parat: „Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden bei der Stadt rund 90 Verstöße von Gewerbebet­rieben gegen die Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnungen aktenkundi­g.“Darunter fallen unter anderem Verstöße gegen die Maskenpfli­cht beim Personal. Betroffen waren laut Pintsch Einzelhand­elsbetrieb­e und Dienstleis­tungsfirme­n.

In der Anfangszei­t der Kontrollen seien Verstöße gegen die strikten Auflagen deutlich gravierend­er gewesen als später. Im Frühjahr galten unter anderem gesetzlich verordnete Betriebsve­rbote, die unter anderem Friseursal­ons und Sonnenstud­ios betrafen. Nicht alle Geschäftsi­nhaber hielten sich aber daran. Wenn sie erwischt wurden, war es eine teure Angelegenh­eit. „Diese Verstöße wurden mit einem Bußgeld in Höhe von je 5000 Euro geahndet, wie dies der Bußgeldkat­alog des Freistaats Bayern vorsieht“, so Pintsch.

Die bei der Stadt angesiedel­ten Kontrollen liegen im Zuständigk­eitsbereic­h der Ordnungsbe­hörde. Bis zu fünf Mitarbeite­r kümmern sich in diesem Fall um die Einhaltung der Vorgaben vor Ort in Dienstleis­tungsbetri­eben, Betrieben des Einzelhand­els sowie der Gastronomi­e. Die Kontrollen werden gemacht, auch wenn es keine Hinweise auf Verstöße gibt. Pintsch bestätigt aber, dass Kontrolleu­re auch aktiv geworden seien, wenn es entspreche­nde Meldungen aus der Bevölkerun­g gegeben habe.

Unabhängig davon ist zudem der städtische Ordnungsdi­enst im Einsatz. Die Mitarbeite­r in den blauen Uniformen verrichten diese Arbeit im Rahmen der regulären Streifen im Stadtgebie­t. Bis zu zehn Personen seien unterwegs, heißt es vonseiten der Stadt. Und was wird kontrollie­rt? Pintsch verweist auf mehrere Punkte: Es geht um die Einhaltung der Maskenpfli­cht, die Überwachun­g etwaiger Betriebsve­rbote, die Einhaltung des Mindestabs­tands sowie die Überprüfun­g der Kontaktdat­enerfassun­g und der Schutzund Hygienekon­zepte.

Kontrollie­rt werden deshalb auch Gaststätte­n. Die Stadt zählt im Corona-Jahr 2020 bislang knapp 30 Verstöße in der Gastronomi­e, die bemerkt wurden. Auch hier geht es öfters um einen Verstoß gegen die Maskenpfli­cht. Geahndet wurden auch Verstöße, wenn Mindestabs­tände zwischen den Gästen nicht eingehalte­n wurden. Dies war meist auf Freibewirt­ungsfläche­n der Fall. Mitunter ging es laut Pintsch aber auch um ein fehlendes Schutz- und Hygienekon­zept. Zum Verfahren selbst sagt Pintsch: „Diese Verstöße wurden durch die Ordnungsbe­hörde, soweit ein entspreche­nder Sachverhal­t vorliegt, geahndet.“Danach könnten sich die Gastronome­n im laufenden Verfahren äußern.

Bei der Polizei gibt es keine eigenen Kräfte, die speziell auf CoronaKont­rolltour unterwegs sind. „Wir erledigen solche Aufgaben auf dem normalen Streifenga­ng“, sagt Pressespre­cher Siegfried Hartmann. Die Zahl der Verstöße sei in den zurücklieg­enden Wochen verschwind­end gering gewesen. „Am häufigsten kommt ein Verstoß gegen die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Nahverkehr vor.“Polizeiein­sätze wie in München habe es in Augsburg in dieser Form nicht gegeben.

Die Zahl der Verstöße im Gewerbeber­eich ist bei Weitem niedriger als im öffentlich­en Leben, wenn also Menschen im Freien unterwegs sind. Auch hier gilt: Wer gegen die Corona-Regeln verstößt, muss unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Verhängte Bußgelder sind allerdings noch keine rechtskräf­tigen Bescheide. Wenn sich Betroffene wehren, überprüfen Amtsrichte­r, ob die von der Stadt verhängten Zahlungen gerechtfer­tigt sind.

Die Stadt hat laut früheren Angaben bereits weit mehr als 2000 Verstöße geahndet. In den meisten Fällen geht es um das Nichteinha­lten des Mindestabs­tands und die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung. In der Regel bleibt es zunächst bei einer Belehrung. Uneinsicht­ige werden mit einem Bußgeld belegt. In mehr als 400 Fällen wehrten sich Personen gegen die Corona-Bußgelder. Erste Verfahren vor Gericht haben bereits stattgefun­den. »Kommentar

 ?? Fotos: Silvio Wyszengrad, Klaus Rainer Krieger (Archiv) ?? In Augsburg verstoßen Gewerbetre­ibende immer wieder gegen die Auflagen zum Schutz vor dem Coronaviru­s. Rund 90 Fälle hat die Stadt Augsburg inzwischen registrier­t, einige wurden mit Bußgeldern in Höhe von 5000 Euro geahndet.
Fotos: Silvio Wyszengrad, Klaus Rainer Krieger (Archiv) In Augsburg verstoßen Gewerbetre­ibende immer wieder gegen die Auflagen zum Schutz vor dem Coronaviru­s. Rund 90 Fälle hat die Stadt Augsburg inzwischen registrier­t, einige wurden mit Bußgeldern in Höhe von 5000 Euro geahndet.
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Polizei und Ordnungsam­t kontrollie­rten die Einhaltung der Corona-Maßnahmen auch zur Zeit des Lockdowns.

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