So kontrolliert die Stadt Firmen und Lokale
Die Maskenpflicht wird in manchen Betrieben eher locker gehandhabt. In den vergangenen Monaten gab es rund 90 Verstöße gegen die Vorgaben. Für manche Unternehmen fielen die Bußgelder recht hoch aus
Die Aktion der Münchner Polizei schlug Wellen: An einem Wochenende kontrollierten Beamte zu früher Stunde Lokale und Disco-Bars. Sie wollten herausfinden, ob Betreiber und Gäste gegen Corona-Auflagen verstoßen. Manche Party wurde an diesem Abend abrupt beendet, weil Gäste und Personal ohne Mindestabstand sowie ohne Mund-Nasen-Schutz tanzten. Diese und andere Verstöße wurden angezeigt. In Augsburg hat es eine solch groß angelegte Aktion zwar noch nicht gegeben, dennoch wurden Betriebe und Gaststätten kontrolliert. Die Stadt zieht jetzt Bilanz.
Mitarbeiter der Augsburger Ordnungsbehörde und Polizeibeamte sind auch hier regelmäßig im Einsatz. Sie melden immer wieder Verstöße gegen Corona-Auflagen. Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) hat Zahlen parat: „Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden bei der Stadt rund 90 Verstöße von Gewerbebetrieben gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen aktenkundig.“Darunter fallen unter anderem Verstöße gegen die Maskenpflicht beim Personal. Betroffen waren laut Pintsch Einzelhandelsbetriebe und Dienstleistungsfirmen.
In der Anfangszeit der Kontrollen seien Verstöße gegen die strikten Auflagen deutlich gravierender gewesen als später. Im Frühjahr galten unter anderem gesetzlich verordnete Betriebsverbote, die unter anderem Friseursalons und Sonnenstudios betrafen. Nicht alle Geschäftsinhaber hielten sich aber daran. Wenn sie erwischt wurden, war es eine teure Angelegenheit. „Diese Verstöße wurden mit einem Bußgeld in Höhe von je 5000 Euro geahndet, wie dies der Bußgeldkatalog des Freistaats Bayern vorsieht“, so Pintsch.
Die bei der Stadt angesiedelten Kontrollen liegen im Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörde. Bis zu fünf Mitarbeiter kümmern sich in diesem Fall um die Einhaltung der Vorgaben vor Ort in Dienstleistungsbetrieben, Betrieben des Einzelhandels sowie der Gastronomie. Die Kontrollen werden gemacht, auch wenn es keine Hinweise auf Verstöße gibt. Pintsch bestätigt aber, dass Kontrolleure auch aktiv geworden seien, wenn es entsprechende Meldungen aus der Bevölkerung gegeben habe.
Unabhängig davon ist zudem der städtische Ordnungsdienst im Einsatz. Die Mitarbeiter in den blauen Uniformen verrichten diese Arbeit im Rahmen der regulären Streifen im Stadtgebiet. Bis zu zehn Personen seien unterwegs, heißt es vonseiten der Stadt. Und was wird kontrolliert? Pintsch verweist auf mehrere Punkte: Es geht um die Einhaltung der Maskenpflicht, die Überwachung etwaiger Betriebsverbote, die Einhaltung des Mindestabstands sowie die Überprüfung der Kontaktdatenerfassung und der Schutzund Hygienekonzepte.
Kontrolliert werden deshalb auch Gaststätten. Die Stadt zählt im Corona-Jahr 2020 bislang knapp 30 Verstöße in der Gastronomie, die bemerkt wurden. Auch hier geht es öfters um einen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Geahndet wurden auch Verstöße, wenn Mindestabstände zwischen den Gästen nicht eingehalten wurden. Dies war meist auf Freibewirtungsflächen der Fall. Mitunter ging es laut Pintsch aber auch um ein fehlendes Schutz- und Hygienekonzept. Zum Verfahren selbst sagt Pintsch: „Diese Verstöße wurden durch die Ordnungsbehörde, soweit ein entsprechender Sachverhalt vorliegt, geahndet.“Danach könnten sich die Gastronomen im laufenden Verfahren äußern.
Bei der Polizei gibt es keine eigenen Kräfte, die speziell auf CoronaKontrolltour unterwegs sind. „Wir erledigen solche Aufgaben auf dem normalen Streifengang“, sagt Pressesprecher Siegfried Hartmann. Die Zahl der Verstöße sei in den zurückliegenden Wochen verschwindend gering gewesen. „Am häufigsten kommt ein Verstoß gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr vor.“Polizeieinsätze wie in München habe es in Augsburg in dieser Form nicht gegeben.
Die Zahl der Verstöße im Gewerbebereich ist bei Weitem niedriger als im öffentlichen Leben, wenn also Menschen im Freien unterwegs sind. Auch hier gilt: Wer gegen die Corona-Regeln verstößt, muss unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Verhängte Bußgelder sind allerdings noch keine rechtskräftigen Bescheide. Wenn sich Betroffene wehren, überprüfen Amtsrichter, ob die von der Stadt verhängten Zahlungen gerechtfertigt sind.
Die Stadt hat laut früheren Angaben bereits weit mehr als 2000 Verstöße geahndet. In den meisten Fällen geht es um das Nichteinhalten des Mindestabstands und die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung. In der Regel bleibt es zunächst bei einer Belehrung. Uneinsichtige werden mit einem Bußgeld belegt. In mehr als 400 Fällen wehrten sich Personen gegen die Corona-Bußgelder. Erste Verfahren vor Gericht haben bereits stattgefunden. »Kommentar