GrundwasserHochstände: Der lange Weg zur Vereinbarung
● Rückblick: In der „Präambel“der Vereinbarung wird festgehalten, dass die wiederkehrenden Grundwasser Hochstände in Königsbrunn mehr mals von Gutachtern untersucht und be wertet wurden. Doch noch immer sei strittig, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang die Lechstaustufen 23, 22 und 21, andere wasserbauliche Maßnahmen oder Fehler in der Pla nungs und Bauphase, etwa fehlende Schutzmaßnahmen, die Ursache da für sind. Unstrittig sei allerdings, so wird festgehalten, dass „im östlichen Be reich Königsbrunns seit jeher immer wieder hohe Grundwasserstände zu beobachten“sind. Am 6. November 1981 brachte ein Bericht der „Augs burger Allgemeinen“das Thema erst mals in die Öffentlichkeit. Seit 1991 habe das Wasserwirtschaftsamt Donau wörth für die Bauleitplanung in Kö nigsbrunn auf Empfehlungen hinge wirkt, Kellerräume wasserdicht aus zubauen. Im Dezember 1995 reichte dann der betroffene Hausbesitzer Franz Rossmann eine Petition beim Landtag ein. Im darauffolgenden Verfahren wurde beschlossen, die be troffenen Gebäude zu erfassen und zu bewerten. Seit 1995 habe es mehre re Gutachten dazu gegeben. Das Konzept, den Grundwasserstand mittels Brunnen und Pumpen abzusenken, scheiterte an Einwänden der Natur schutzbehörde sowie unverhältnis mäßig hohen Kosten. Im Februar 2018 haben schließlich die Stadt Königs brunn und einige Grundstücksbesitzer beim Landratsamt Augsburg einen Antrag auf Anordnung nachträglicher Schutzmaßnahmen beziehungsweise auf Entschädigung der Betroffenen, ge stellt. Das Landratsamt hält diese Ansprüche für verjährt. In der Folge die ses Antrags fanden die Gespräche statt, die nun zur Vereinbarung führten.
● Härtefallregelung: Aus dem 2,25 Millionen Euro umfassenden Härte fallfonds kann die Stadt maximal 100.000 Euro für ihre Aufwendun gen für Gutachten und Berater erhalten, betroffene Bürger bis zu 25.000 Euro, bei „außergewöhnlich schwerwie gender Betroffenheit“auch mehr. Für eine HärtefallEntschädigung gelten mehrere Rahmenbedingungen: Die Grundstücke müssen in der roten Zone (starke Betroffenheit) der vom Büro Prof. Schuler / Dr. Gödecke erstellten GrundwasserhöchststandsKarte lie gen, die Gebäude von den Eigentümern vor Neujahr 1982 errichtet oder er worben worden sein. Die Antragsteller müssen mindestens zwei Grundwas serhochstände von jeweils mindestens zwei Tagen mit mindestens zehn Zentimeter Wasser über der Kellerbo denOberkante belegen. Über die Höhe der Entschädigung entscheidet eine HärtefallKommission, der je ein Vertreter der Stadt und der Uniper Kraftwerk GmbH sowie ein von bei den ausgewählter Sachverständiger an gehören. Die Vereinbarung schreibt zudem fest, dass kein einklagbarer An spruch auf Entschädigung besteht, die Entscheidungen nicht gerichtlich überprüft werden können.
● Sonstige Regelungen: Die Verein barung wird erst wirksam, wenn na mentlich aufgeführte Vertreter der „In teressensgemeinschaft grundwasser geschädigter Bürger“schriftlich bestäti gen, dass ein vom damaligen Kraft werksbetreiber BAWAG im Juni 2000 erklärter Verjährungsverzicht nicht mehr wirksam ist. Zudem kann die Uni per Kraftwerke GmbH von der Ver einbarung zurücktreten, wenn sie vom Landratsamt AichachFriedberg doch noch zu Schutzmaßnahmen verpflichtet werden sollte. Königsbrunn ver pflichtet sich zudem, keine neuerlichen Anträge auf nachträgliche Schutz maßnahmen zu stellen. Alle Parteien ei nigen sich auch auf eine sogenannte „Wohlverhaltensvereinbarung“, nach der sie die öffentliche Kommunikati on zu diesem Themenkreis untereinan der abstimmen und sich verpflichten, „nicht über eine jeweils andere Partei negativ zu berichten oder ihr öffent lich mehr Verantwortung für das Pro blem zuzuschreiben oder ihren Bei trag zur Lösung als besonders hoch oder besser als die Beiträge der anderen darzustellen“.