BäckereiEinbrecher müssen ins Gefängnis
Vier Männer machten mit ihren Einbrüchen Menschen in der Region unsicher und erbeuteten jede Menge Bargeld. Ihnen allen war wichtig, dass der Prozess so schnell wie möglich vorbeigeht
Mehr als 17 Jahre ins Gefängnis müssen vier Männer nach einem Urteil des Augsburger Landgerichts. Sie sind in wechselnden Besetzungen 23 Mal in Bäckereien und Cafés in Augsburg und der Region eingebrochen. Der fünfte Mittäter erhielt eine Geldstrafe über 5400 Euro. Die fünf Männer – alle waren geständig – hatten zwischen Februar 2018 und Juli 2019 rund 42.000 Euro Bargeld erbeutet und dabei über 55.000 Euro Sachschaden verursacht. Anfänglich waren 14 Prozesstage angesetzt, doch das Urteil fiel bereits jetzt.
Die Verhandlung stand unter besonderen Vorzeichen: Rund 20 Menschen befanden sich im Gerichtssaal, alle 19 Minuten musste aufgrund der hohen Augsburger Corona-Infektionszahlen eine Lüftungspause eingelegt werden. Die Angeklagten selbst hatten es eilig mit einem Urteil. Mehrere von ihnen wollen schnell zur Ableistung ihrer Strafe in die rumänische Heimat überstellt werden, dort können sie von ihren Familien und Angehörigen leichter im Gefängnis besucht werden. Das geht aber nur mit einem rechtskräftigen Urteil. Die Angeklagten hatten bereits Geständnisse abgelegt. Vorsitzender Richter Christian Grimmeisen und seine Kammer mussten diese nur noch verifizieren. Dazu wurden Verantwortliche der betroffenen Bäckereien gehört. Zunächst war die Reihe an einem 41-jährigen Bäckermeister.
Fünf Mal war in Augsburger Filialen seines Unternehmens eingebrochen worden. Dabei wurden rund 12.000 Euro Bargeld erbeutet und 15.000 Euro Sachschaden angerichtet. „Außer einer jeweiligen Selbstbeteiligung hat die Versicherung den Schaden erstattet“, sagte der Bäckermeister. Zwei Mal waren Geschäfte eines 71-jährigen Bäckerund Konditormeisters den Einbrechern zum Opfer gefallen. Bei über 2000 Euro Diebstahlschaden sei 3600 Sachschaden entstanden, so der Mann im Zeugenstand. Auch er habe einen Teil seines Schadens von der Versicherung erstattet bekommen, allerdings nicht jenes Bargeld, das nicht in einen Tresor deponiert gewesen sei.
Dritter Zeuge war der 53-jährige kaufmännische Leiter einer Bäckerei aus Friedberg-West, bei der insgesamt 14 Mal eingebrochen worden war oder es Einbruchsversuche gegeben hatte. Auch hier verglichen das Gericht und der Zeuge die entstandenen Diebstahl- und Sachschäden, die sich auf knapp 17.000 Euro
Beute bei etwa 25.000 Euro Schaden beliefen. Ein vierter geladener Geschädigter aus Gersthofen erschien nicht zur Verhandlung. Laut Erklärung gegenüber der Polizei habe er den Verlust von rund 8500 Euro Bargeld und 2000 Euro Sachschaden angezeigt. Die Einbrecher waren zumeist nachts durch das Aufbrechen von Hintertüren oder -fenstern in die Geschäfte eingestiegen und hatte sich dort an den Kassen oder Tresoren zu schaffen gemacht. Selbst an zentralen Orten wie der Augsburger Bahnhofstraße oder dem Gersthofer City-Center.
Manchmal flexten sie Tresore vor Ort auf oder sie nahmen diese mit, um sie an einem anderen Ort gewaltsam zu öffnen.
Staatsanwalt Gregor Hohenadel bewegte sich in seinem Plädoyer zumeist am oberen Rand des bei der Verfahrensabsprache festgelegten Strafmaßes. Naturgemäß anders sahen das die Verteidiger Klaus Rödl, Jörg Seubert, Andreas Thomalla, Alexandra Gutmeyr und Helmut Linck, die die kräftige Mitarbeit ihrer Mandanten bei der Aufklärung der Straftaten sowie bei der Prozessoptimierung hervorhoben und geringere Strafen forderten.
Nach den Worten von Richter Grimmeisen habe sich die Kammer mit den Schuldsprüchen am unteren Rand des Strafrahmens bewegt. Vier der fünf Angeklagten wurden wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls sowie Sachbeschädigung verurteilt. Den „Kopf“der Diebesbande, ein 51-Jähriger aus Gersthofen, verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Ihm wurde die Beteiligung an 15 Einbrüchen zugeschrieben. Zudem muss der Mann Wertersatz von 23.142 Euro leisten. 9657 Euro Wertersatz lautet die Forderung an einen 44-jährigen
Angeklagten, der vier Jahre ins Gefängnis muss. Er ist nach Erkenntnis des Gerichts an neun angeklagten Einbrüchen beteiligt gewesen. Weil sein Mercedes als Tatmittel gilt, das bei einem Einbruch gefilmt wurde, wurde das Auto beschlagnahmt.
Eine Gesamtfreiheitsstrafe zusammen mit einer vorangegangenen Verurteilung vor dem Amtsgericht bildete das Landgericht im Falle eines 37-Jährigen, der an zehn Einbrüchen beteiligt war. Er muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft, zudem soll er Wertersatz in Höhe von 9931 Euro leisten. Übrig bleibt ihm sein Wertersatz aus dem Vorurteil in Höhe von 9012 Euro. Drei Jahre lautet die Strafe für einen 50-Jährigen, der vor allem als Tippgeber fungiert hatte, aber auch bei fünf Einbrüchen beteiligt war. „Nur“eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro muss ein 49-jähriger Mittäter zahlen, der als Fahrer für die Haupttäter bei einigen der Einbrüche mitgewirkt hatte. Für drei der fünf Angeklagten setzt sich ihr Gefängnisaufenthalt, der zum Teil bereits sei 14 Monaten andauert, fort. Ein vierter Beteiligter, dessen Untersuchungshaftbefehl ausgesetzt worden war, muss ebenfalls hinter Gitter.