Koenigsbrunner Zeitung

Oh‰Oh, Tannenbaum!

Wie teuer das illegale Schlagen in verschiede­nen Städten ist

- VON FLORIAN EISELE

Wenn Christbäum­e sprechen könnten – es wären wahrschein­lich keine fröhlichen Geschichte­n, die dann zu hören wären. Alleine schon der Transportw­eg: Der eine wird auf dem Dach mit Kabelbinde­rn notdürftig befestigt, der andere in den Kofferraum gequetscht, entlang der eingetrock­neten Essensrest­e am Kindersitz – keine schöne Sache.

Wenn die einst stolze Nordmannta­nne ihren Platz inmitten der Familie eingenomme­n hat, wird es kaum besser: Der Baum wird stiller Zeuge aller Dramen, die sich rund ums Fest abspielen. Der betrunkene Onkel Hansi, der wieder mal allen auf die Nerven fällt, der Dauerstrei­t zwischen den Teenager-Kindern, lange schwelende Ehekonflik­te – mancher Baum wird den Tag des Abschieds und den Termin mit dem Häcksler herbeisehn­en.

Immerhin: Einige Rechte haben die Christbäum­e schon. Es gibt etwa Regelungen zum ordnungsge­mäßen Transport. Stellt die Tanne ein Sicherheit­srisiko dar, drohen ein Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld. Und wenn ein Christbaum etwa mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er mit einer roten Fahne gekennzeic­hnet werden.

Auch wer im Wald einfach zur Axt greift, wird zur Kasse gebeten – wie stark, hängt im Föderalism­us mal wieder davon ab, wo man sich befindet. Das Portal Betrugstes­t.de hat die Strafen ermittelt, die in den deutschen Städten fällig werden. Am wenigsten Spaß versteht man in Hessen: 100 Euro werden in Frankfurt mindestens fällig, wenn man beim Wildfällen erwischt wird. Vergleichs­weise günstig kommt man in Köln mit 40 Euro davon, während Augsburg immerhin noch 50 Euro verlangt. Das Wichtigste aber: Wird ein Wildfäller erwischt, wird die Tanne nicht zum Christbaum und kommt direkt in den Häcksler. Vielleicht besser so.

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Foto: Harald Langer

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