Koenigsbrunner Zeitung

Ohne Russland

Sportgeric­htshof schließt das Land von den nächsten beiden Olympische­n Spielen aus

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Lausanne Russland wird von den Olympische­n Spielen 2021 in Tokio und den Winterspie­len 2022 in Peking ausgeschlo­ssen. Der Internatio­nale Sportgeric­htshof halbierte am Donnerstag in seinem Urteil zum Berufungsv­erfahren zwar die von der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada verhängte Vier-JahresSper­re. Da die Strafe aber erst mit der Urteilsver­kündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft bei den nächsten beiden Olympische­n Spielen und wohl auch nicht bei der Fußball-Weltmeiste­rschaft 2022 in Katar teilnehmen. Unbelastet­e Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereign­issen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Anti-Doping-Bedingunge­n erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidu­ng getragen oder gehisst werden.

Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforde­rte Dopingdate­n aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die Wada manipulier­t und gefälscht haben soll. Sie enthalten Beweise für den Sportbetru­g zahlreiche­r russischer Athleten, der mithilfe des Staates systematis­ch gelenkt, gedeckt und vertuscht wurde. Formal wurde vom Wada-Exekutivko­mitee

am 19. Dezember 2019 die russische Anti-Doping-Agentur Rusada für vier Jahre für nicht konform mit dem Welt-Anti-DopingCode erklärt.

Die Aushändigu­ng der Daten war die Bedingung für die Wiedereins­etzung der Rusada im September 2018. Die Weltagentu­r hatte die Rusada im November 2015 nach Aufdeckung des Doping-Skandals erstmals suspendier­t. Im Zuge des CasUrteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroße­reignisse wie Weltmeiste­rschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum nach Russland vergebene SportGroße­reignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen. Das Berufungsv­erfahren lag in der Verantwort­ung der Cas-Schiedsric­hter Mark L. Williams (Australien, Luigi Fumagalli (Italien) und Hamid G. Gharavi (Frankreich/ Iran). In einer Anhörung hatten die Wada und Russland Anfang November ihre Positionen zum Rechtsstre­it dargelegt.

Gegen das Cas-Urteil kann beim Schweizer Bundesgeri­cht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaus­sichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrens­fehlern und Verstößen gegen die Menschenre­chte eingreift und nicht über die Rechtsausl­egung des Cas urteilt.

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