Klage gegen städtisches BöllerVerbot
Richter sollen im Eilverfahren entscheiden
Gegen das Feuerwerksverbot der Stadt an Silvester auch auf Privatgrund ist eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden. Die Richter sollen im Eilverfahren eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit treffen. Ordnungsreferent Frank Pintsch sagte im Stadtrat, dass angesichts der Infektionslage ein Verbot nicht nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen, wie es bayernweit gilt, sondern auch in privaten Grundstücken wie Gärten nötig sei, um Krankenhäuser und den Rettungsdienst in der Silvesternacht von Verletzten durch Böller zu entlasten. Jeder vermeidbare Notfall solle vermieden werden, so Pintsch. Pintsch wurde von mehreren Stadträten darauf angesprochen, dass in den Bereichen des Stadtgebiets, wo Maskenpflicht herrscht, immer wieder Passanten mit Alibi-Kaffeebechern in der Hand unterwegs seien, um die Pflicht so zu unterlaufen. „Wenn der Ordnungsdienst oder die Polizei dann vorbeigegangen sind, wird noch hämisch gelacht“, so Stadträtin Margarete Heinrich. Sie regte auch an, das Rauchen nur in Bereichen um Aschenbecher zu erlauben. „Man muss nicht mit einer brennende Zigarette und ohne Maske vor dem Gesicht durch die ganze Stadt laufen.“
Pintsch sagte, dass es einen gewissen Anteil an Bürgern gebe, die es darauf anlegten, die Regeln zu unterlaufen. „Wir kennen inzwischen aber unsere Pappenheimer“, so Pintsch, der für den Ordnungsdienst zuständig ist. Mitunter schaue man auch, ob sich Getränke im Becher befinden. „Wir haben hier keinen Verfolgungseifer, um das Stadtsäckel zu füllen. Aber es geht nicht, dass sich jeder seine Regeln konstruiert und dabei die Gesundheit von anderen gefährdet.“