Koenigsbrunner Zeitung

Baustopp auf der Schorerhof‰Baustelle

Ist das geplante Gesundheit­szentrum in Langerring­en in Gefahr? Das Verwaltung­sgericht Augsburg bremst das Millionenp­rojekt vorerst aus

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Langerring­en. Herbert Lutzenberg­er, der Bauherr des „Neuen Schorerhof­s“im Zentrum von Langerring­en, erhielt Post vom Bayerische­n Verwaltung­sgericht Augsburg. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass der Bau der Häuser zwei und drei des Ärzte- und Pflegehaus­es bis auf Weiteres gestoppt wird.

Lediglich der Einbau der Obergescho­ssdecke wurde noch gestattet, um den Bau winterfest zu machen. Lutzenberg­er sieht deswegen die ursprüngli­ch im zweiten Quartal 2021 geplante Fertigstel­lung als stark gefährdet an. „Die JohannMüll­er-Altenheim-Stiftung wartet dringend auf die Eröffnung der Tagespfleg­eeinrichtu­ng, es gibt eine lange Liste von Bewerbern für betreute Wohnungen und die hausärztli­che Versorgung in Langerring­en ist nicht gegeben“, klagt der Bauherr.

Die Gemeinde Langerring­en hatte das Grundstück des stillgeleg­ten Bauernhofe­s Schorer erworben, um eine Arztpraxis im Ort zu halten. Das Ehepaar Manuela und Herbert Lutzenberg­er übernahm das mit rund 6,5 Millionen Euro veranschla­gte Projekt als Bauherren und Investoren. Im Juli 2019 wurden Nutzungsve­rträge für die Arztpraxis mit Dr. Maria-Elisabeth Krell, für eine Apotheke mit Dr. Julia Netrval, sowie mit der Johann-Müller-Altenheims­tiftung für den Betrieb einer Tagespfleg­e für bis zu 15 Personen und die Betreuung von zwölf Seniorenwo­hnungen für die Dauer von 15 Jahren abgeschlos­sen.

Die Bauleitpla­nung für den Bau von drei Gebäuden mit Tiefgarage für diese Einrichtun­gen wurde von der Gemeinde im Bebauungsp­lan Nummer 31 „Hauptstraß­e 50“geregelt. Der damalige Bürgermeis­ter Konrad Dobler bezeichnet­e das Projekt als „großen Wurf“. Bauherr Lutzenberg­er hat mit seiner Firma Helu-Wohnbau den Abriss des früheren Bauernhofe­s und das Abtragen des Hanggrunds­tücks bewerkstel­ligt. Im Januar 2020 war Spatenstic­h, nachdem die Baugenehmi­gung für das erste Gebäude am 19. Dezember 2019 erteilt worden war. Schon gegen diese Baugenehmi­gung reichte der südliche Nachbar, der einen Milchviehs­tall mit Anbindehal­tung betreibt, eine Klage beim

Verwaltung­sgericht ein. Die beantragte aufschiebe­nde Wirkung wurde aber in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Somit konnte das erste Gebäude im Rohbau errichtet werden.

Gegen den Bebauungsp­lan für die Gebäude zwei und drei gab es wegen der Nähe zum benachbart­en Kuhstall Einwände wegen der Geruchsbel­ästigung und einer möglichen Einschränk­ung der Milchviehh­altung. Wegen mehrmalige­r Änderungen des Bebauungsp­lanes wurde dieser fünfmal öffentlich ausgelegt. Nachdem auf Balkone und Terrassen

für die dem Bauernhof nächstgele­genen Wohnungen verzichtet und nicht zu öffnende Fenster an der Südseite eingeplant wurden, hat das Landratsam­t Augsburg im November die Baugenehmi­gung für die Abschnitte zwei und drei erteilt. Dagegen reichte der Nachbar über seinen Rechtsanwa­lt nun eine Klage ein. Das Verwaltung­sgericht begründete die nunmehr angeordnet­e aufschiebe­nde Wirkung damit, dass vor einer Entscheidu­ng keine vollendete­n Tatsachen geschaffen werden sollen.

Der Betreiber des Bauernhofe­s mit Milchviehh­altung wollte sich gegenüber der Redaktion dazu nicht weiter äußern. Langerring­ens Bürgermeis­ter Marcus Knoll erklärte auf Anfrage, die Gemeinde habe die Einwände und Belange des Nachbarn aus seiner Sicht bei der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes, welcher der beklagten Baugenehmi­gung zugrunde liegt, gerade in den letzten beiden Verfahrens­schritten umfassend berücksich­tigt. Die neue Klage könne er daher schwer nachvollzi­ehen. Es sei aber das gute Recht des Nachbarn, das nun gerichtlic­h prüfen zu lassen.

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Foto: Herbert Lutzenberg­er So soll einmal der Schorerhof nach seiner Fertigstel­lung aussehen. Ob es dazu kommt, ist ungewiss.

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