Das müssen Sie über die Feiertage beachten
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Landkreis Augsburg wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf einige der wichtigsten
Landkreis Augsburg Lockdown im ganzen Land: Was heißt das genau für die Menschen im Landkreis Augsburg? Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Bestimmungen. Quelle sind Auskünfte beziehungsweise Verlautbarungen des Landratsamtes in Augsburg.
● Inzidenz Der täglich ermittelte Corona-Inzidenzwert für den Landkreis Augsburg hat an Bedeutung verloren, weil er nicht mehr Auslöser ist für die von den Behörden verhängten Beschränkungen. Denn diese gelten bis mindestens 10. Januar landesweit und sind unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen. Damit ist der Inzidenzwert für den Landkreis derzeit nur noch ein Gradmesser für die Lage.
● Treffen Grundsätzlich sind ab Mittwoch nur noch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands und zwischen maximal fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahren müssen hinsichtlich der Gesamtpersonenzahl nicht berücksichtigt werden. In ganz Bayern gilt Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen sowie eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens des Folgetags. In Teilen von Gersthofen, Neusäß, Zusmarshausen und Altenmünster herrscht unter freiem Himmel Maskenpflicht.
● Weihnachten Während der Feiertage (24. bis 26. Dezember) darf ein Haushalt mit vier weiteren Personen zusammenkommen, die dem engsten Familienkreis angehören. Kinder unter 14 Jahren sind nicht mit eingerechnet. Eine detaillierte Übersicht über alle Regelungen des Lockdowns sind auf www.stmgp.bayern.de zu finden.
● coronaHotline Das Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg wird die Bearbeitung neuer Corona-Fälle über die Feiertage zwar fortsetzen, ist für die Beantwortung von telefonischen Anfragen über die Feiertage jedoch nicht erreichbar. Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den geltenden Vorschriften sind auf www.landkreis-augsburg.de/corona zu finden.
● coronaTests Das Corona-Testzentrum des Landkreises in Hirblingen steht für kostenlose PCR-Tests zur Verfügung. Allerdings gibt es bereits jetzt frühestens ab 23. Dezember freie Termine. Das Testzentrum hat am 24. und 31. Dezember jeweils von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Vom 28. bis 30. Dezember findet jeweils zwischen 8 und 17 Uhr regulärer Betrieb statt. Ab dem
2. Januar nimmt das Testzentrum wieder den Regelbetrieb auf und ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Vom 25. bis 27. Dezember hat das Testzentrum geschlossen, ebenso am Neujahrstag und am
6. Januar. Die Terminreservierung kann auf www.ecocare.center/lkraugsburg vorgenommen werden. Die Telefonhotline unter 0211/38789573 ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Das Landratsamt bittet darum, nicht ohne Anmeldung zu kommen.
● Wertstoffhöfe Alle Wertstoffhöfe im Landkreis bleiben ab dem 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar geschlossen. Notfallanlieferungen können telefonisch unter der Nummer 0821/31023211 angemeldet und an der Deponie Hegnenbach vorgenommen werden.
In einigen Gemeinden im Landkreis Augsburg herrscht unter freiem Himmel Masken pflicht. Zum beispiel in Teilen von Gersthofen.
● Auslandsreisen Wer von Corona die Nase voll hat und über die Feiertage zum Beispiel in die Schweiz reisen will, weil dort die Vorschriften laxer sind: Das ist vermutlich keine gute Idee.
Denn Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sind nach der aktuell geltenden Einreisequarantäneverordnung dazu verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben, die eine Absonderung ermöglicht. Sie müssen sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen absondern und dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, unverzüglich die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Die Einstufung als Risikogebiet wird fortlaufend geprüft und auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten als „Ansteckungsverdächtige“. Im Prinzip könnten sie deshalb für den Verdienstausfall eine Entschädigung bekommen.
Allerdings gilt das nicht, wenn man sehenden Auges in ein Risikogebiet reist. Derzeit gelten unter anderem als Risikogebiete die Schweiz, Italien und fast ganz Österreich.