Müllermilch baut neues Bürogebäude
Erst vor Kurzem ging das neue Hochregallager in Betrieb, jetzt soll ein Neubau mit Platz für 200 Arbeitsplätze entstehen. Was die Gemeinde Fischach dazu sagt
FischachAretsried Dem Neubau eines Bürogebäudes von Müllermilch im Fischacher Ortsteil Aretsried steht nichts mehr im Weg. Der Marktgemeinderat hat dafür einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Baubeginn für das Millionen-Projekt soll im Sommer sein. Bürgermeister Peter Ziegelmeier nannte das Bauvorhaben „außerordentlich erfreulich“. Müllermilch halte damit nicht nur weiter an seinem Standort in Aretsried fest. Das Unternehmen schaffe mit dem Verwaltungsgebäude auch mehr als 200 Arbeitsplätze, erläuterte er.
Erst vor wenigen Monaten hatte Müllermilch an seinem Hauptsitz in Aretsried neu gebaut. Damals ist ein Hochregallager entstanden. Es hat eine Länge von 78 Metern, ist 57 Meter breit und 40 Meter hoch. Es bietet Platz für 21 000 Paletten in gekühlten und ungekühlten Bereichen. Die Unternehmensgruppe hat dort nach eigenen Angaben rund 42 Millionen Euro investiert.
Das neue Projekt, das im Vorfeld bereits mit dem Landratsamt Augsburg als Genehmigungsbehörde abgestimmt wurde, soll an das bestehende Verwaltungsgebäude angrenzen. Geplant sind eine Länge von 62 Meter und eine Breite von rund 16 Meter. Im Kellergeschoss kommt die Haustechnik unter. Im Erdgeschoss befindet sich unter anderem ein Betriebsrestaurant mit Küche und Besprechungsräumen. In der ersten bis dritten Etage sind Großraumbüros mit dazugehörigen Nebenräumen anvisiert.
Das Besondere an dem Bau sei, dass er teilweise in einen Hang integriert wird, erläuterte Marktbaumeister Winfried Rindle. Um das Vorhaben in dieser Form zu verwirklichen, musste der Marktgemeinderat von den Festsetzungen des Bebauungsplans eine Reihe von Befreiungen erteilen. So darf das Bürogebäude antragsgemäß außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegen.
Genehmigt wurde auch eine teilweise Errichtung innerhalb des Umgrenzungsbereichs von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen. Da das Projekt die gleiche Höhe wie das Bestandsgebäude erhalten soll, darf es gegenüber dem Bebauungsplan mit einer rund vier Meter höheren Firsthöhe ausgeführt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit der Auflage erteilt, dass die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Genehmigungsbehörde zu prüfen sei.