Für Tempo 150
Zu unseren Berichten über einen Ferrari, der mit Tempo 300 auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt wurde:
Dass ein derartig „scharfes Geschoss“zum Schnellfahren verleitet, liegt auf der Hand. Und weil es bisher immer noch keine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung bei uns gibt, glauben einige Schnellfahrer, sie könnten sich auf unseren Autobahnen austoben.
Allein ein Blick in die StVO und dort in § 3 Abs. (1) Satz 4 müsste sie jedoch zügeln: „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“Bei 300 km/h und einem Anhalteweg von ca. 450 m müssten optimale Bedingungen herrschen, die Fahrbahn frei und das Wetter ebenfalls gut sein. Da sich der VW-Fahrer jedoch auf der mittleren Fahrspur bewegte und der herannahende Fahrer damit rechnen musste, dass der langsamere Fahrer möglicherweise die Spur wechseln könnte, waren daher die optimalen Bedingungen nicht mehr gegeben.
Beim Thema „Geschwindigkeitsbeschränkung“wird regelmäßig von 130 km/h bzw. sogar 120 km/h geschrieben. Warum nicht 150 km/h?? Ich habe in den letzten Monaten auf der B 17 öfter getestet, wie man vorwärtskommt, wenn man „nur“155 km/h laut Tacho fährt (die Tachovorpeilung mit ca. 5 km/h bereits berücksichtigt): Man kommt zügig voran, der Verbrauch und das Abrollgeräusch ist akzeptabel, hat ein reduziertes Stressempfinden und man wird relativ selten überholt! Angesichts dessen, dass die ersten Hersteller ihre E-Fahrzeuge auf maximal 180 km/h begrenzen, schlage ich eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 150 km/h vor.