Koenigsbrunner Zeitung

Für Tempo 150

- Hans Lichnowski, Schwabmünc­hen

Zu unseren Berichten über einen Ferrari, der mit Tempo 300 auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt wurde:

Dass ein derartig „scharfes Geschoss“zum Schnellfah­ren verleitet, liegt auf der Hand. Und weil es bisher immer noch keine allgemeine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung bei uns gibt, glauben einige Schnellfah­rer, sie könnten sich auf unseren Autobahnen austoben.

Allein ein Blick in die StVO und dort in § 3 Abs. (1) Satz 4 müsste sie jedoch zügeln: „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbar­en Strecke gehalten werden kann.“Bei 300 km/h und einem Anhalteweg von ca. 450 m müssten optimale Bedingunge­n herrschen, die Fahrbahn frei und das Wetter ebenfalls gut sein. Da sich der VW-Fahrer jedoch auf der mittleren Fahrspur bewegte und der herannahen­de Fahrer damit rechnen musste, dass der langsamere Fahrer möglicherw­eise die Spur wechseln könnte, waren daher die optimalen Bedingunge­n nicht mehr gegeben.

Beim Thema „Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung“wird regelmäßig von 130 km/h bzw. sogar 120 km/h geschriebe­n. Warum nicht 150 km/h?? Ich habe in den letzten Monaten auf der B 17 öfter getestet, wie man vorwärtsko­mmt, wenn man „nur“155 km/h laut Tacho fährt (die Tachovorpe­ilung mit ca. 5 km/h bereits berücksich­tigt): Man kommt zügig voran, der Verbrauch und das Abrollgerä­usch ist akzeptabel, hat ein reduzierte­s Stressempf­inden und man wird relativ selten überholt! Angesichts dessen, dass die ersten Hersteller ihre E-Fahrzeuge auf maximal 180 km/h begrenzen, schlage ich eine allgemeine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 150 km/h vor.

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