Bluttat mit Heimtücke geplant?
Pflegerin soll in Potsdam Behinderte erstochen haben
Potsdam Die Angeklagte wirkt gefasst und in sich gekehrt: In nüchternen Worten und ohne erkennbare Emotionen schildert die blonde Frau in der grünen geblümten Bluse vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Potsdam ihre freudlose Kindheit und Jugend. Schon als Kind sei sie oft krank gewesen und habe unter schweren Ängsten gelitten, berichtete die 52-jährige Pflegekraft am Dienstag zum Auftakt des Prozesses um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für Menschen mit Behinderung. „Diese tiefe Traurigkeit und Angst vor dem Leben hatte ich schon als Fünfjährige“, sagte sie. Von ihrer Mutter habe sie sich nicht geliebt gefühlt, sagte sie.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war die Angeklagte am Abend der Bluttat am 28. April sehr planvoll und heimtückisch vorgegangen. Die 52-Jährige habe gewartet, bis die beiden weiteren Pflegekräfte der Spätschicht in anderen Teilen der Station beschäftigt waren, erklärte Staatsanwältin Maria Stiller bei der Verlesung der Anklage. Dann sei sie in zwei Zimmer geschlichen und habe zunächst versucht, zwei Bewohner zu erwürgen. Als sich dies als zu anstrengend erwiesen habe, habe die Angeklagte in
einem Aufenthaltsraum ihren Beutel mit persönlichen Sachen geholt, sagte Stiller. Einer Kollegin habe sie gesagt, sie wolle kurz Zigaretten holen gehen. Stattdessen sei sie aber wieder in die Zimmer von Bewohnern geschlichen und habe ein mitgebrachtes Messer mit einer Klingenlänge von elf Zentimetern aus dem Beutel genommen. Damit habe sie zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit
Schnitten in den Hals getötet. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte einen Messerangriff schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht aber nach einem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass die Pflegekraft die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt.