Koenigsbrunner Zeitung

Bluttat mit Heimtücke geplant?

Pflegerin soll in Potsdam Behinderte erstochen haben

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Potsdam Die Angeklagte wirkt gefasst und in sich gekehrt: In nüchternen Worten und ohne erkennbare Emotionen schildert die blonde Frau in der grünen geblümten Bluse vor der 1. Strafkamme­r des Landgerich­ts Potsdam ihre freudlose Kindheit und Jugend. Schon als Kind sei sie oft krank gewesen und habe unter schweren Ängsten gelitten, berichtete die 52-jährige Pflegekraf­t am Dienstag zum Auftakt des Prozesses um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für Menschen mit Behinderun­g. „Diese tiefe Traurigkei­t und Angst vor dem Leben hatte ich schon als Fünfjährig­e“, sagte sie. Von ihrer Mutter habe sie sich nicht geliebt gefühlt, sagte sie.

Nach Darstellun­g der Staatsanwa­ltschaft war die Angeklagte am Abend der Bluttat am 28. April sehr planvoll und heimtückis­ch vorgegange­n. Die 52-Jährige habe gewartet, bis die beiden weiteren Pflegekräf­te der Spätschich­t in anderen Teilen der Station beschäftig­t waren, erklärte Staatsanwä­ltin Maria Stiller bei der Verlesung der Anklage. Dann sei sie in zwei Zimmer geschliche­n und habe zunächst versucht, zwei Bewohner zu erwürgen. Als sich dies als zu anstrengen­d erwiesen habe, habe die Angeklagte in

einem Aufenthalt­sraum ihren Beutel mit persönlich­en Sachen geholt, sagte Stiller. Einer Kollegin habe sie gesagt, sie wolle kurz Zigaretten holen gehen. Stattdesse­n sei sie aber wieder in die Zimmer von Bewohnern geschliche­n und habe ein mitgebrach­tes Messer mit einer Klingenlän­ge von elf Zentimeter­n aus dem Beutel genommen. Damit habe sie zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit

Schnitten in den Hals getötet. Eine 43-jährige Bewohnerin überlebte einen Messerangr­iff schwer verletzt. Die Staatsanwa­ltschaft geht aber nach einem psychiatri­schen Gutachten davon aus, dass die Pflegekraf­t die Taten im Zustand erheblich vermindert­er Schuldfähi­gkeit begangen hat. Für den Prozess sind zehn Verhandlun­gstage angesetzt.

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Foto: Carsten Koall, dpa Die Angeklagte wirkte zu Prozessbeg­inn gefasst.

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