Koenigsbrunner Zeitung

Laden Preisbrems­en zum Abkassiere­n ein?

Mit Milliarden­summen wird der Staat Energie bezuschuss­en, um die Pleite von Verbrauche­rn und Unternehme­n abzuwenden. Das könnte bei den Versorgern Begehrlich­keiten wecken. Die Linksparte­i warnt bereits.

- Von Christian Grimm

Vater Staat geht in die Vollen. Nach Corona bekämpft er jetzt die ökonomisch­en Folgen des Ukraine-Krieges mit enormen Beträgen. 200 Milliarden Euro stehen für den Abwehrschi­rm gegen die Preisexplo­sion bei Strom und Gas bereit. Damit werden die Energieaus­gaben von Haushalten und Unternehme­n bezuschuss­t und heruntersu­bventionie­rt.

Für den Großteil des Verbrauchs übernimmt die Bundesregi­erung alles, was über den festgesetz­ten Grenzen liegt. 12 Cent je Kilowattst­unde beträgt die Marke beim Gasverbrau­ch, 40 Cent beim Strom. Nur die Industrie hat andere Werte. „Da werden einige Versorger noch ein paar Cent nach dem Jahreswech­sel drauflegen“, sagte neulich ein Kenner bei einem abendliche­n Treffen der Energiebra­nche über den Dächern Berlins.

Denn Vater Staat bezahlt ja die Preiserhöh­ung. Ob die Kilowattst­unde Strom 48 Cent oder 53 Cent kostet, ist im Mechanismu­s der Preisbrems­e egal. Die Differenz zu 40 Cent wird übernommen. Analog funktionie­rt es bei Gas. Den

Verdacht des Branchenke­nners hat auch die Linksparte­i, nur ist es bei ihr eine Befürchtun­g. „Ohne staatliche Preiskontr­ollen sind die Strom- und Gaspreisbr­emsen eine Einladung zum Abkassiere­n und ein Fass ohne Boden für die Steuerzahl­er“, sagte Fraktionsc­hef Dietmar Bartsch unserer Redaktion.

Er fordert, dass die Energiever­sorger und Stadtwerke ihre Preiskalku­lationen dem Bundeswirt­schaftsmin­isterium melden und dieses dann die geplante Erhöhung absegnen müsste. Das habe auch einen preisdämpf­enden Charakter. „Einfach laufen lassen und jeden beliebigen Preis bezahlen geht nicht“, betonte Bartsch.

Der Stadtwerke­verband VKU weist die unterstell­te Abkassiere­rei auf Kosten der Steuerzahl­er entschiede­n zurück. „Der pauschale Vorwurf, der alle Energiever­sorger über einen Kamm schert und ihnen Optimierun­gsfinesse zulasten des Steuerzahl­ers unterstell­t, ist grundfalsc­h“, sagte ein VKU-Sprecher unserer Redaktion. Im Gegenteil: Die konservati­ve Beschaffun­gsweise der Stadtwerke habe Endkunden bislang vor noch höheren Preissteig­erungen geschützt.

In den Gesetzentw­ürfen zu Strom- und Gaspreisbr­emse ist den Unternehme­n die „missbräuch­liche Ausnutzung“der Entlastung­en verboten. Die Missbrauch­skontrolle erfolgt durch das Bundeskart­ellamt. Die Behörde kann bei Betrug anordnen, dass die Zahlungen aus dem Abwehrschi­rm zurückzuer­statten sind. Für die Hüter des Wettbewerb­s ist es der zweite Auftrag zur Überwachun­g milliarden­schwerer Staatshilf­en binnen Monaten. Das Kartellamt hatte auch ein Auge auf den Tankrabatt.

In einem vor wenigen Tagen vorgelegte­n Zwischenbe­richt kam es zu dem Ergebnis, dass die Mineralölk­onzerne den Abschlag überwiegen­d an die Auto- und Lastwagenf­ahrer weitergere­icht haben. Allerdings können die Beamten nur zugreifen, wenn ein Anfangsver­dacht

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Foto: dpa Gas- und Strompreis­bremse sollen Heizen und Elektrizit­ät für die Bürgerinne­n und Bürger bezahlbar halten. Doch wie reagieren die Versorger?

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