Kein Kindergarten im Königsbrunner Gewerbegebiet
Ein Antrag auf eine Betreuungsstätte im Gewerbegebiet Süd lag dem Bauausschuss vor. Warum er abgelehnt wurde.
Dem Königsbrunner Bauausschuss lag in seiner jüngsten Sitzung ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Kindergartens vor. Eine solche Initiative ist bei Kommunalpoltikern normalerweise willkommen. Doch der Bau sollte im Gewerbegebiet Süd entstehen, auf dem Grundstück an der Lilienthalstraße Ecke Richthofenstraße. Die Landesbauordnung sieht Kindergärten nur dort vor, wo Kinder wohnen, also in Wohn- oder Mischgebieten. Stadträtin Doris Lurz wies in der Diskussion darauf hin, dass zwar eine Ausnahmeregelung in Gewerbegebieten möglich, diese aber für die Einrichtung von Betriebskindergärten gedacht sei.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher einstimmig abgelehnt. Der Bauwerber hatte weiter angefragt, ob eine Nutzung des Grundstücks generell für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke zulässig sei. Eine nicht-gewerbliche Nutzung pauschal zuzulassen lehnte der Ausschuss einstimmig ab.
Auch drei weitere Anträge fanden keine uneingeschränkte Zustimmung. An der Fuggerstraße 29 sind drei Reihenhäuser mit zwei Doppelgaragen geplant. Mit zwei Voll- und einem Dachgeschoss fügt sich das Bauvorhaben zwar in die Umgebungsbebauung ein und kann genehmigt werden, so das Gremium. Doch grenzen im eingereichten Plan die Garagen direkt an die Straße. Die Gebäude in der Nachbarschaft stehen einige Meter zurück. Die Garagen würden daher die sogenannte faktische Baugrenze überschreiten. Deshalb lehnte der Ausschuss den Antrag ab. Für das Grundstück Landsberger Straße 42 wurde ein Plan für vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohnungen eingereicht. Das Grundstück liegt gegenüber dem Restaurant La Mamma und dient momentan als Parkplatz vor einer aufgelassenen Hofstelle.
Die Häuser in der Nachbarschaft stehen mit recht großen Abständen zueinander. Eine dichtere Bebauung wurde von mehreren Ausschussmitgliedern ausdrücklich begrüßt.
Im vorliegenden Plan bedecken die Gebäude und Wege allerdings mehr als 80 Prozent der Grundstücksfläche und reichen bis in die bisherigen baumbestandenen Grünflächen hinter der alten Hofstelle hinein. Die Stadt wünscht sich in Wohngebieten eine Bebauung von bis zu 60 Prozent, wie in der Bauordnung vorgesehen. Im
Ernstfall kann sie dies aber rechtlich nur durchsetzen, wenn es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt. Das ist hier nicht der Fall.
Daher sprachen sich alle Fraktionen für die Aufstellung eines Bebauungsplans aus. In der Sitzung erhielt der Bauwerber nur die grundsätzliche Zustimmung zu einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss.
Das Grundstück BürgermeisterWohlfarth-Straße 3 liegt im Bereich eines Bebauungsplans. Deshalb konnte hier das Einvernehmen für eine Bebauung von über 60 Prozent des Grundstücks abgelehnt werden.
Der Bebauung mit vier und fünf Vollgeschossen stimmte der Ausschuss jedoch zu. Geplant ist hier die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 39 Wohnungen und Tiefgarage.