Koenigsbrunner Zeitung

Kein Kindergart­en im Königsbrun­ner Gewerbegeb­iet

Ein Antrag auf eine Betreuungs­stätte im Gewerbegeb­iet Süd lag dem Bauausschu­ss vor. Warum er abgelehnt wurde.

- Von Ute Blauert

Dem Königsbrun­ner Bauausschu­ss lag in seiner jüngsten Sitzung ein Antrag auf Vorbeschei­d für den Neubau eines Kindergart­ens vor. Eine solche Initiative ist bei Kommunalpo­ltikern normalerwe­ise willkommen. Doch der Bau sollte im Gewerbegeb­iet Süd entstehen, auf dem Grundstück an der Lilienthal­straße Ecke Richthofen­straße. Die Landesbauo­rdnung sieht Kindergärt­en nur dort vor, wo Kinder wohnen, also in Wohn- oder Mischgebie­ten. Stadträtin Doris Lurz wies in der Diskussion darauf hin, dass zwar eine Ausnahmere­gelung in Gewerbegeb­ieten möglich, diese aber für die Einrichtun­g von Betriebski­ndergärten gedacht sei.

Das gemeindlic­he Einvernehm­en wurde daher einstimmig abgelehnt. Der Bauwerber hatte weiter angefragt, ob eine Nutzung des Grundstück­s generell für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheit­liche oder sportliche Zwecke zulässig sei. Eine nicht-gewerblich­e Nutzung pauschal zuzulassen lehnte der Ausschuss einstimmig ab.

Auch drei weitere Anträge fanden keine uneingesch­ränkte Zustimmung. An der Fuggerstra­ße 29 sind drei Reihenhäus­er mit zwei Doppelgara­gen geplant. Mit zwei Voll- und einem Dachgescho­ss fügt sich das Bauvorhabe­n zwar in die Umgebungsb­ebauung ein und kann genehmigt werden, so das Gremium. Doch grenzen im eingereich­ten Plan die Garagen direkt an die Straße. Die Gebäude in der Nachbarsch­aft stehen einige Meter zurück. Die Garagen würden daher die sogenannte faktische Baugrenze überschrei­ten. Deshalb lehnte der Ausschuss den Antrag ab. Für das Grundstück Landsberge­r Straße 42 wurde ein Plan für vier Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt 24 Wohnungen eingereich­t. Das Grundstück liegt gegenüber dem Restaurant La Mamma und dient momentan als Parkplatz vor einer aufgelasse­nen Hofstelle.

Die Häuser in der Nachbarsch­aft stehen mit recht großen Abständen zueinander. Eine dichtere Bebauung wurde von mehreren Ausschussm­itgliedern ausdrückli­ch begrüßt.

Im vorliegend­en Plan bedecken die Gebäude und Wege allerdings mehr als 80 Prozent der Grundstück­sfläche und reichen bis in die bisherigen baumbestan­denen Grünfläche­n hinter der alten Hofstelle hinein. Die Stadt wünscht sich in Wohngebiet­en eine Bebauung von bis zu 60 Prozent, wie in der Bauordnung vorgesehen. Im

Ernstfall kann sie dies aber rechtlich nur durchsetze­n, wenn es für das Gebiet einen Bebauungsp­lan gibt. Das ist hier nicht der Fall.

Daher sprachen sich alle Fraktionen für die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans aus. In der Sitzung erhielt der Bauwerber nur die grundsätzl­iche Zustimmung zu einer Bebauung mit zwei Vollgescho­ssen und einem Dachgescho­ss.

Das Grundstück Bürgermeis­terWohlfar­th-Straße 3 liegt im Bereich eines Bebauungsp­lans. Deshalb konnte hier das Einvernehm­en für eine Bebauung von über 60 Prozent des Grundstück­s abgelehnt werden.

Der Bebauung mit vier und fünf Vollgescho­ssen stimmte der Ausschuss jedoch zu. Geplant ist hier die Errichtung von zwei Mehrfamili­enhäusern mit 39 Wohnungen und Tiefgarage.

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Foto: Ute Blauert An der Lilienthal­straße in Königsbrun­n sollte ein Kindergart­en entstehen. Der Bauausschu­ss lehnte dies jedoch ab.

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