Koenigsbrunner Zeitung

Der Landkreis Augsburg sucht wieder Jugendschö­ffen

Welche Voraussetz­ungen man erfüllen muss, um auf die Vorschlags­liste zu kommen.

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Landkreis Augsburg Im zweiten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschö­ffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Dafür laufen bereits jetzt die Vorbereitu­ngen: Für die Wahl der Jugendschö­ffen stellt der Jugendhilf­eausschuss des Landkreise­s Augsburg eine Vorschlags­liste auf, die an das Wahlgremiu­m bei Gericht weitergege­ben wird. „Wir suchen hierfür aktuell rund 130 Landkreisb­ürgerinnen und Landkreisb­ürger, die Interesse an einem verantwort­ungsvollen Ehrenamt haben und in ihrem Leben bereits Erfahrunge­n im Umgang mit Jugendlich­en sammeln konnten, beispielsw­eise als Eltern, Ausbilderi­nnen bzw. Ausbilder oder in der Jugendarbe­it“, erläutert Landrat Martin Sailer in einer Pressemitt­eilung.

Juristisch­e Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderli­ch. Auch gegenwärti­g aktive Schöffinne­n und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben. Vorgeschla­gen werden doppelt so viele Personen wie benötigt. Aus diesen Vorschläge­n wählt der Schöffenwa­hlausschus­s beim Amtsgerich­t die Haupt- und Ersatzschö­ffen.

Jugendschö­ffe kann werden, wer die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichen­d beherrscht und bei Amtsantrit­t mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt ist. Bewerbunge­n und Vorschläge für das Jugendschö­ffenamt können telefonisc­h, postalisch oder per E-Mail bis Freitag, 24. Februar, bei der Wohnsitzge­meinde oder alternativ beim Amt für Jugend und Familie des Landkreise­s Augsburg eingereich­t werden.

Weitere Informatio­nen und die Bewerbungs­formulare finden Interessie­rte online unter www.schoeffenw­ahl.de und www.landkreis-augsburg.de/schoeffenw­ahl.

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