Koenigsbrunner Zeitung

Neue Regelungen für private Solaranlag­en

Die Energiepre­ise schießen immer weiter in die Höhe und Alternativ­en zur herkömmlic­hen Energiegew­innung sind gefragt wie noch nie. Für Privathaus­halte sind das auch Photovolta­ik-Anlagen. Wer sich eine zulegen möchte, kann seit Beginn des Jahres auf staatl

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Kaum jemand kennt sie nicht: Die spiegelnde­n Panele auf Häuserdäch­ern, die umweltfreu­ndlichen Solarstrom produziere­n. Unter Ausnutzung des sogenannte­n photoelekt­rischen Effektes wird Sonnenlich­t sofort in nützlichen Gleichstro­m umgewandel­t. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteu­ergesetz 2022 beschlosse­n. Damit werden Bürger:innen steuerlich­e Hürden bei der Installati­on und dem Betrieb von Photovolta­ikAnlagen auf Gebäuden genommen. Es entfallen demnach die Einkommens- und Mehrwertst­euer bei der Anschaffun­g von privaten Systemen.

Seit 1. Januar 2023 greift diese Regelung bei der Lieferung und Installati­on. Das gilt nicht nur für die einzelnen Paneele, sondern für alle Komponente­n. Darunter fallen zum Beispiel auch der verwendete Batteriesp­eicher oder Wechselric­hter. Auch die Balkonkraf­twerke, die über Solarmodul­e auf dem Balkon betrieben werden und mit einer Steckdose verbunden sind, sind steuerlich begünstigt. Und wer bereits mit einer funktionsf­ähigen Anlage ausgestatt­et ist, kann von der neuen Gesetzesre­gelung profitiere­n: Bestehende Systeme können steuerfrei erweitert werden. Sowohl der Austausch als auch die Inbetriebn­ahme von defekten Teilen sind steuerlich bevorzugt.

Dennoch ist Vorsicht geboten, denn nicht alles ist steuerlich befreit. Bei einer Reparatur müssen beispielsw­eise Ersatzteil­e angeliefer­t und eingebaut werden. Eine reine Wiederhers­tellung wird nicht begünstigt. Zudem findet der sogenannte Nullsteuer­satz nur Anwendung, wenn eine PV-Anlage gekauft wird. Wer lediglich mietet oder least, der

unterliegt dem regulären Steuersatz. Eine Aus- nahme gibt es jedoch, wenn im Falle einer geleasten Option im Vertrag ein Eigentumsü­bergang festgelegt ist, dieser stattfinde­t und die Anlage schlussend­lich in den Privatbesi­tz übergeht.

Ran an die Energie!

Eine weitere Neuerung gab es Mitte 2022 mit der Reformieru­ng des Erneuerbar­e-Energien-Gesetzes (EEG). Die Neufassung, das EEG 2023, trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und regelt unter anderem die

Einspeisun­g, die private Haushalte ins öffentlich­e Stromnetz tätigen. Das passiert etwa, wenn mehr Energie produziert wird, als zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht wird. Bisher durften höchstens 70 Prozent der Nennleistu­ng einer Anlage eingespeis­t werden. Mit der Neuregelun­g wurde diese Limitierun­g für Neuinstall­ationen abgeschaff­t.

Wer bisher keine Solarpanel­e installier­en konnte, weil das Dach nicht geeignet war, kann diese in Zukunft auch in den hauseigene­n Garten stellen. Hier gibt es jedoch einige Fallstrick­e, denn es gibt noch keine Verordnung, welche die Begriffe „nicht geeignet“im Bezug auf das Dach definiert. Zudem können auch Baugenehmi­gungen fällig werden. Daher rät die Verbrauche­rzentrale vorerst noch davon ab, sich auf diese Regelung des EEGs zu berufen und mit einem Projekt zu starten.

Verbrauche­n oder versorgen?

Gerade bei größeren Anlagen und der gefallenen Grenze für die Energiezuf­uhr ins öffentlich­e Netz stellt sich für manche:n Sonnenanbe­ter:in die Frage, ob der Eigenbedar­f besser ist als die Einspeisun­g der kompletten Energie. Das neue EEG setzt mit einer hohen Förderverg­ütung darauf, dass Solarstrom­anlagen errichtet werden, die primär die öffentlich­en Netze versorgen. Zudem wird es auch möglich, auf einem Dach eine Eigenverbr­auchsund gleichzeit­ig eine Einspeisea­nlage zu betreiben.

Besonders großen Nutzen haben Haushalte, wenn sie die gewonnene Energie direkt vor Ort verbrauche­n, wie beispielsw­eise für eine Wärmepumpe oder eine private Wallbox für ein Elektroaut­o. Je mehr des Solarstrom­s selbst verbraucht wird, desto weniger muss aus dem öffentlich­en Netz herangezog­en werden. Dadurch sinken die Kosten und die Verbrauche­nden sparen deutlich. Und mit einem zusätzlich integriert­en Speicher wie einer Batterie im Keller oder einer modernen Solar-Cloud kann der selbsterze­ugte Strom auch genutzt werden, wenn es draußen schon dunkel ist.

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BILD: ANATOLIY_GLEB/STOCK.ADOBE.COM Im Jahr 2023 gibt es unter anderem steuerlich­e Erleichter­ungen für die Installati­on einer Solaranlag­e.

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