Neue Regelungen für private Solaranlagen
Die Energiepreise schießen immer weiter in die Höhe und Alternativen zur herkömmlichen Energiegewinnung sind gefragt wie noch nie. Für Privathaushalte sind das auch Photovoltaik-Anlagen. Wer sich eine zulegen möchte, kann seit Beginn des Jahres auf staatl
Kaum jemand kennt sie nicht: Die spiegelnden Panele auf Häuserdächern, die umweltfreundlichen Solarstrom produzieren. Unter Ausnutzung des sogenannten photoelektrischen Effektes wird Sonnenlicht sofort in nützlichen Gleichstrom umgewandelt. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Damit werden Bürger:innen steuerliche Hürden bei der Installation und dem Betrieb von PhotovoltaikAnlagen auf Gebäuden genommen. Es entfallen demnach die Einkommens- und Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von privaten Systemen.
Seit 1. Januar 2023 greift diese Regelung bei der Lieferung und Installation. Das gilt nicht nur für die einzelnen Paneele, sondern für alle Komponenten. Darunter fallen zum Beispiel auch der verwendete Batteriespeicher oder Wechselrichter. Auch die Balkonkraftwerke, die über Solarmodule auf dem Balkon betrieben werden und mit einer Steckdose verbunden sind, sind steuerlich begünstigt. Und wer bereits mit einer funktionsfähigen Anlage ausgestattet ist, kann von der neuen Gesetzesregelung profitieren: Bestehende Systeme können steuerfrei erweitert werden. Sowohl der Austausch als auch die Inbetriebnahme von defekten Teilen sind steuerlich bevorzugt.
Dennoch ist Vorsicht geboten, denn nicht alles ist steuerlich befreit. Bei einer Reparatur müssen beispielsweise Ersatzteile angeliefert und eingebaut werden. Eine reine Wiederherstellung wird nicht begünstigt. Zudem findet der sogenannte Nullsteuersatz nur Anwendung, wenn eine PV-Anlage gekauft wird. Wer lediglich mietet oder least, der
unterliegt dem regulären Steuersatz. Eine Aus- nahme gibt es jedoch, wenn im Falle einer geleasten Option im Vertrag ein Eigentumsübergang festgelegt ist, dieser stattfindet und die Anlage schlussendlich in den Privatbesitz übergeht.
Ran an die Energie!
Eine weitere Neuerung gab es Mitte 2022 mit der Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Neufassung, das EEG 2023, trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und regelt unter anderem die
Einspeisung, die private Haushalte ins öffentliche Stromnetz tätigen. Das passiert etwa, wenn mehr Energie produziert wird, als zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht wird. Bisher durften höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer Anlage eingespeist werden. Mit der Neuregelung wurde diese Limitierung für Neuinstallationen abgeschafft.
Wer bisher keine Solarpanele installieren konnte, weil das Dach nicht geeignet war, kann diese in Zukunft auch in den hauseigenen Garten stellen. Hier gibt es jedoch einige Fallstricke, denn es gibt noch keine Verordnung, welche die Begriffe „nicht geeignet“im Bezug auf das Dach definiert. Zudem können auch Baugenehmigungen fällig werden. Daher rät die Verbraucherzentrale vorerst noch davon ab, sich auf diese Regelung des EEGs zu berufen und mit einem Projekt zu starten.
Verbrauchen oder versorgen?
Gerade bei größeren Anlagen und der gefallenen Grenze für die Energiezufuhr ins öffentliche Netz stellt sich für manche:n Sonnenanbeter:in die Frage, ob der Eigenbedarf besser ist als die Einspeisung der kompletten Energie. Das neue EEG setzt mit einer hohen Fördervergütung darauf, dass Solarstromanlagen errichtet werden, die primär die öffentlichen Netze versorgen. Zudem wird es auch möglich, auf einem Dach eine Eigenverbrauchsund gleichzeitig eine Einspeiseanlage zu betreiben.
Besonders großen Nutzen haben Haushalte, wenn sie die gewonnene Energie direkt vor Ort verbrauchen, wie beispielsweise für eine Wärmepumpe oder eine private Wallbox für ein Elektroauto. Je mehr des Solarstroms selbst verbraucht wird, desto weniger muss aus dem öffentlichen Netz herangezogen werden. Dadurch sinken die Kosten und die Verbrauchenden sparen deutlich. Und mit einem zusätzlich integrierten Speicher wie einer Batterie im Keller oder einer modernen Solar-Cloud kann der selbsterzeugte Strom auch genutzt werden, wenn es draußen schon dunkel ist.