Architektur trifft Holz: Hochwertiger geförderter Wohnungsbau in Holzbauweise
Ein neues Quartier in nachhaltiger Holzbauweise entsteht derzeit im Michaelipark in Augsburg.
Auf dem Gelände der ehemaligen Spicherer Schule im beschaulichen Stadtteil Pfersee baut die Wohnbaugruppe Augsburg derzeit 74 barrierefreie geförderte Wohnungen. Im Michaelipark entstehen auf einer Fläche von rund 7.500 Quadratmetern insgesamt sieben Gebäude in klimaschonender Holzbauweise im KfW-40Standard. Ein KfW- 40-Haus benötigt lediglich 40 Prozent des Primärenergiebedarfs. Im Realisierungswettbewerb gefordert war eine dichte Bauweise mit hochwertigem Außenraum. Dem Siegerentwurf von Prof. Hermann Kaufmann, seit 2002 Professor am Institut für Bautechnik und Entwerfen an der Technischen Universität München, Fachgebiet Holzbau, schafft mit den dreistöckigen Gebäuden in Holzbauweise gut belichtete und angenehm nutzbare Außenräume mit vielfältigen Blickbeziehungen in den Grünraum.
Kommunikative Begegnungsflächen
Auch viele der bestehenden Bäume können erhalten bleiben. Mit einem Quartiersplatz und Gemeinschaftshöfen werden zudem kommunikative Begegnungsflächen mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Die Konstruktion wird als vorgefertigter Holzbau auf dem neuesten Stand der Technik realisiert. Durch das klare Konstruktionsraster sind die Spannweiten auf maximal 4,2 Meter begrenzt, wodurch eine Massivholzdecke aus Brettsperrholz konkurrenzfähig ist. Von der Tragwerksplanung her wurde eine Konstruktion gewählt, die komplett auf innere aussteifende tragende Wände verzichten kann. Es konnte ein extrem hoher Vorfertigungsgrad erreicht werden: Die Planung erfolgte komplett digital, die Fenster wurden bereits im Werk eingesetzt, die Bauelemente dann vorgefertigt auf der Baustelle zusammengesetzt. Auch die Nasszellen sind komplett vorgefertigt.
Mit Hilfe von Laserscans werden die Baustellentoleranzen vor Ort überprüft. Die Wohnanlage wird im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EoF) errichtet. Das bedeutet, dass hier später Menschen aus verschiedenen Einkommensstufen einziehen können. Die Mieter:innen brauchen zur Anmietung einer Wohnung in dieser Wohnanlage einen Wohnberechtigungsschein und können, abhängig von ihrem Einkommen, einen monatlichen Zuschuss zur Miete beantragen.