Koenigsbrunner Zeitung

Grundsteue­r: Bayern verlängert die Frist

Haus- und Grundbesit­zer haben jetzt bis Ende April Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Damit sollen, so Finanzmini­ster Füracker, die Steuerbera­ter entlastet werden.

- Von Uli Bachmeier

Wer in Bayern seine Grundsteue­rerklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies in den kommenden drei Monaten noch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das kündigte Finanzmini­ster Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts an.

Bundesweit war die Abgabefris­t schon einmal von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben worden. Nun verlängert Bayern die Frist im Alleingang ein weiteres Mal. Haus- und Grundbesit­zer haben im Freistaat jetzt bis Ende April Zeit, ihre Grundsteue­rerklärung dem Finanzamt zu übermittel­n. Der Grund laut Füracker: Die Steuerbera­ter, die vielerorts mit der Arbeit nicht hinterherk­ommen, sollen entlastet werden. „Wir wollen niemanden ärgern“, sagte der Finanzmini­ster. Ihm komme es nur darauf an, dieses vollkommen neue Steuerverf­ahren ordnungsge­mäß durchzufüh­ren.

Im Freistaat läuft es mit der Abgabe der Grundsteue­rerklärung­en offenbar ähnlich schleppend wie im übrigen Deutschlan­d. Bis einschließ­lich Montag wurden bayernweit etwas mehr als 4,3 Millionen Erklärunge­n abgegeben. Die Rücklaufqu­ote liegt damit laut Finanzmini­sterium bisher bei knapp 70 Prozent.

Kritik an dem Verfahren wies Füracker zurück. Es sei falsch, wenn immer wieder behauptet werde, „dass der Staat hier Daten sammelt, die er schon hat“. Aus den bisher eingegange­nen Erklärunge­n sei ersichtlic­h, „dass die Abweichung­en der Angaben oft erheblich sind im Vergleich zu dem, was bisher vorlag“. Das liege daran, dass die vorhandene­n Daten aus dem Jahr 1964 stammen. Dies sei auch der Grund für die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts gewesen. Es gehe nicht nur darum, ob die Gebäude sich äußerlich verändert hätten, sondern auch um Änderungen in der Nutzung. Auch die Zuschnitte der Grundstück­e in wirtschaft­lichen Einheiten sei nicht bekannt. Alleine aus den Flurnummer­n gehe das nicht hervor. Das wüssten nur die Eigentümer.

Von 2025 an wird die Grundsteue­r für weit mehr als sechs Millionen wirtschaft­liche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungs­grundlage berechnet. Hintergrun­d ist eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungs­grundlage in Deutschlan­d verfassung­swidrig ist.

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Foto: Lennart Preiss, dpa (Archivbild) Finanzmini­ster Albert Füracker kündigte am Dienstag die Fristverlä­ngerung an.

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