Grundsteuer: Bayern verlängert die Frist
Haus- und Grundbesitzer haben jetzt bis Ende April Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Damit sollen, so Finanzminister Füracker, die Steuerberater entlastet werden.
Wer in Bayern seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies in den kommenden drei Monaten noch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das kündigte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts an.
Bundesweit war die Abgabefrist schon einmal von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben worden. Nun verlängert Bayern die Frist im Alleingang ein weiteres Mal. Haus- und Grundbesitzer haben im Freistaat jetzt bis Ende April Zeit, ihre Grundsteuererklärung dem Finanzamt zu übermitteln. Der Grund laut Füracker: Die Steuerberater, die vielerorts mit der Arbeit nicht hinterherkommen, sollen entlastet werden. „Wir wollen niemanden ärgern“, sagte der Finanzminister. Ihm komme es nur darauf an, dieses vollkommen neue Steuerverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.
Im Freistaat läuft es mit der Abgabe der Grundsteuererklärungen offenbar ähnlich schleppend wie im übrigen Deutschland. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit etwas mehr als 4,3 Millionen Erklärungen abgegeben. Die Rücklaufquote liegt damit laut Finanzministerium bisher bei knapp 70 Prozent.
Kritik an dem Verfahren wies Füracker zurück. Es sei falsch, wenn immer wieder behauptet werde, „dass der Staat hier Daten sammelt, die er schon hat“. Aus den bisher eingegangenen Erklärungen sei ersichtlich, „dass die Abweichungen der Angaben oft erheblich sind im Vergleich zu dem, was bisher vorlag“. Das liege daran, dass die vorhandenen Daten aus dem Jahr 1964 stammen. Dies sei auch der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Es gehe nicht nur darum, ob die Gebäude sich äußerlich verändert hätten, sondern auch um Änderungen in der Nutzung. Auch die Zuschnitte der Grundstücke in wirtschaftlichen Einheiten sei nicht bekannt. Alleine aus den Flurnummern gehe das nicht hervor. Das wüssten nur die Eigentümer.
Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.