Koenigsbrunner Zeitung

Der Bausparver­trag– ein Auslaufmod­ell?

Jeden Monat Geld zur Seite legen und damit dann ein Häuschen finanziere­n: Das Verspreche­n des Bausparver­trags ist groß. Trotzdem ist das Modell in Verruf geraten. Lohnt es sich überhaupt noch?

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Die eigene Immobilie besitzen ist ein großer Traum in der Lebensplan­ung vieler Menschen. Das Angebot, das dann oft auf dem Tisch liegt, ist ein Bausparver­trag. Das Finanzprod­ukt gliedert sich in drei Phasen: Zuerst wird in der Sparphase Geld angelegt. Das wird zu einem vertraglic­h festgelegt­en Prozentsat­z eingezahlt, bis ein Mindestgut­haben für die Zuteilung erreicht ist. Dieser Betrag sowie ein zusätzlich mögliches Darlehen werden später ausbezahlt, zum Beispiel um damit ein Haus zu finanziere­n. Das ist vertraglic­h genau festgelegt, es muss ein bestimmter Prozentsat­z der Gesamtsumm­e angespart sein, bevor eine Auszahlung getätigt wird. In der folgenden Darlehensp­hase wird der Kredit dann getilgt.

Die Sache mit dem Zins

Der Bausparver­trag ist als Finanzprod­ukt zu verstehen, das einem Zweck dient. Das bedeutet, dass am meisten dabei rauskommt, wenn etwa ein Immobilien­kauf oder eine umfassende Sanierung eines Gebäudes damit angestrebt wird. Als reine Sparanlage lohnt er sich dagegen wenig, denn die Guthabenzi­nsen, die auf das Angesparte draufkomme­n, liegen je nach Bank oder Kreditinst­itut zwischen 0,01 und 0,25 Prozent. Hier gibt es auf dem Markt bessere Finanzprod­ukte.

Ein weiteres Risiko stellt die Zuteilung dar. Bevor die „Zuteilungs­reife“von Bausparer:innen nicht erreicht ist, kann die Auszahlung eines Darlehens und der eigenen Mittel nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt garantiert werden. Wenn demnach gerade die Traumimmob­ilie verfügbar ist, das Guthaben aber noch nicht dem festgelegt­en Teil der Gesamtsumm­e entspricht, dann kann auch nicht ausgezahlt werden. Das führt unter Umständen zu einer zusätzlich­en Wartezeit.

Wenn das Ersparte mit einem Kredit zusammen ausgezahlt wird, dann sollte man sich auch klarmachen: Die Mittel, die über ein Bauspardar­lehen aufgenomme­n werden, müssen in der Regel schneller zurückgeza­hlt werden als reguläre. Das bedeutet auch, dass es im Ganzen zurückgeza­hlt werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass zum Abschluss eines Bausparver­trags nicht festgelegt werden kann, ob dieses Darlehen wirklich günstig ist. Das ist stets an die Zinsentwic­klung gebunden – und kann im ungünstigs­ten Fall also bedeuten, dass das Bauspardar­lehen schlechter­e Konditione­n hat.

Vorsicht vor Stolperfal­len

Beim Abschluss sollten sich Bausparer:innen auch im Klaren sein, wie die Finanzieru­ng geplant ist. Die Bausparkas­se, in die die Beiträge des Vertrags fließen, kann etwa rückständi­ge Raten in einer Gesamtsumm­e binnen drei Monaten als Nachzahlun­g verlangen, wenn zu wenig eingezahlt wird. Das kann je nach Fall eine stattliche Summe sein. Und auch wenn sich der Bedarf einer Finanzieru­ng verzögert, kann die Bausparkas­se auf die Regelsparb­eiträge bestehen. Denn sobald der Vertrag zuteilungs­reif ist, kann ausgezahlt werden, und der Darlehensa­nspruch verringert sich.

Das Finanzprod­ukt ist nicht für jeden geeignet, hat aber in bestimmten Situatione­n auch Vorteile. Wer sich also einen Bausparver­trag zulegt, sollte sich im Voraus umfassend beraten lassen und auch Voraussetz­ungen für die Wohnungsba­uprämie oder Arbeitnehm­ersparzula­gen prüfen.

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BILD: STUDIO V-ZWOELF/STOCK.ADOBE.COM

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