Immobilienfinanzierung trotz Geldproblemen
Endlich angekommen in der hart erarbeiteten Immobilie, deren Darlehen allerdings noch eine Weile abbezahlt werden muss. Umso schlimmer ist es, wenn aufgrund von Krankheit, Jobverlust und sonstigen Faktoren die eigene Finanzierung in Schieflage geraten ist
Wer seine monatlich vereinbarten Raten nicht pünktlich zahlt, gerät bei der Bank als Darlehensnehmer:in umgehend in Verzug. Aber was ist zu tun, wenn plötzlich finanzielle Engpässe im Leben Einzug halten? Droht dann gleich die Zwangsversteigerung des Wohntraums? Zunächst ist es wichtig, sich so früh wie möglich mit dieser neuen Situation auseinanderzusetzen. Nur so können alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Verlust der Immobilie zu verhindern. Eine Option hierfür ist etwa die zusätzliche Beantragung von Wohngeld. Unter bestimmten Voraussetzungen steht das nicht nur Mieter:innen, sondern auch Eigentümer:innen zur Verfügung. Dabei gibt es aber gewisse Einkommensgrenzen zu berücksichtigen: Die Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der zuschussfähigen Belastungen spielen hierfür eine bedeutsame Rolle. Dazu gehören beispielsweise Tilgungsraten inklusive Zinsen, Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Darüber hinaus sind auch Grundsteuer und Grundbesitzabgaben sowie Versicherungen davon betroffen.
Besteht das Darlehen bereits seit zehn Jahren und hat eine über die Zeit hinausgehende Zinsbindung, kann auch über eine Umschuldung im Sinne des § 489 BGB nachgedacht werden. Nach diesem Abschnitt kann mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen teilweise oder vollständig gekündigt werden. Anschließend lässt es sich zu aktuell günstigeren Konditionen und geringerer Tilgungsrate umschulden. Allerdings sollte bedacht werden, dass eine Entlastung erst nach der Kündigungsfrist eintritt. Deswegen sollte über eine sofortige Umschuldung mit der Bank oder dem Kreditinstitut verhandelt werden.
Genauer Blick auf die eigene Finanzsituation
Ein erster Schritt Richtung finanzieller Entlastung besteht erst einmal in einer Reduzierung der Tilgungsrate. Aber auch Sparverträge und Rücklagen helfen bei Zahlungsschwierigkeiten. Hierfür sollten
die monatlichen Ein- und Ausgaben genau unter die Lupe genommen werden, um Einsparpotenziale zu erkennen. Bei Sparverträgen kann zum Beispiel eine Beitragsfreistellung erfolgen, um die Verträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Das muss jedoch mit den Anbietenden umfassend geklärt werden, sonst kann es zu einer Verschlechterung der Vertragsbedingungen kommen. Vorsicht ist auch geboten bei der teilweisen Auszahlung von Überschussbeteiligungen im Bereich der Lebensund Rentenversicherungen. Diese Beträge werden immerhin im späteren Alter einmal fehlen. Die
Versicherungsgesellschaft muss die überschüssigen Beträge dann nicht mehr mit dem vereinbarten Garantiezins verzinsen. Daher sollte diese Möglichkeit wohl überlegt sein. Auch die Kündigung oder Ruhigstellung von Verträgen, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, oder die Stundung von laufenden Kosten kann kurzfristig Erleichterung verschaffen.
Oftmals wird auch ein zusätzlicher Kredit in Betracht gezogen. Hier ist aber Vorsicht geboten, denn dadurch geraten Verbraucher:innen in eine Schuldenfalle. Am Ende muss dieser auch wieder
abbezahlt werden. Gleiches gilt für die Nutzung des Dispositionskredites beim Girokonto. Kurzfristig kann es eine gute Lösung sein, aber die Zinssätze sind hoch und das Konto muss in absehbarer Zeit in die Haben-Seite gebracht werden.
Nur in Zusammenarbeit mit dem Darlehensgebenden kann letztlich eine beidseitige Lösung erfolgen. Aber auch hier sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Immobilienbesitzer:innen sollten exakt prüfen, welche Auswirkungen das vorgeschlagene Angebot der Bank auf die restliche Laufzeit des Darlehensvertrags haben wird.