Preiswerte Entscheidungen dank effektivem Jahreszins
Wer für ein Haus oder eine Immobilie ein Darlehen aufnimmt, wird beim Vergleichen der Anbieter mit dem effektiven Jahreszins konfrontiert. Aber wie hilfreich ist dieser überhaupt, um das günstigste Finanzierungsschnäppchen zu finden?
Beim Erwerb von Eigentum lohnt es sich, ver- schiedene Kredit- und Darlehensangebote gründlich miteinander zu vergleichen. Allein die monatlichen Zahlungsraten stellen kein ausschlaggebendes Auswahlkriterium dar. Eine wesentlich relevantere Kennzahl hierfür ist jedoch der in Prozent angegebene effektive Jahreszins. Dieser sollte eigentlich transparent die gesamten anfallenden Aufwendungen widerspiegeln, die mit der Kredit- oder Darlehensvergabe über die komplette Laufzeit hinweg entstehen. Von Seiten des Gesetzes und im Rahmen der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Institutionen und Anbieter von Immobiliendarlehen diesen Wert immer angeben. Ein aussagekräftiger Vergleich zwischen zwei Angeboten ist allerdings nur möglich, wenn beide dieselbe Laufzeit haben. Sollte sich diese unterscheiden, kann es am Ende dazu kommen, dass bei dem vermeintlich günstigeren Vorschlag dennoch deutlich mehr Zinsen gezahlt werden müssen.
Obwohl der Effektivzins den Verbraucher:innen Erleichterung im Immobiliendschungel verschaffen sollte, sieht es in der Praxis ganz anders aus. Nicht auf allen Immobilien- und Vergleichsportalen werden alle Kosten, die aufgeschlüsselt werden müssen, auch tatsächlich dargestellt. Oftmals werden dieselben Posten unter einer anderen Bezeichnung aufgeführt oder verschiedene Zahlungsfristen genannt. So ist ein adäquater Vergleich beinahe unmöglich und Interessent:innen sind zunehmend bei ihrer Wahl verunsichert.
Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes
Darüber hinaus ist das PAngV ein Maßstab dafür, welche Aspekte eine Rolle für die Berechnung des Effektivzinses spielen. Hierzu zählen zum Beispiel Vermittlungs-, Verwaltungs- und Abschlusskosten, Gebühren für neue Konten, Verwendung von Zahlungsmitteln bei diesen sowie allgemein für Zahlungsgeschäfte – alles im Zusammenhang mit der Vergabe des Darlehens. Aber auch Unkosten für die Bewertung der Immobilie und Gerichtskosten, die bei der Eintragung des Grundpfandrechts anfallen, gehören dazu. Käufer:innen sollten daher vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob die geforderten Entgelte auch rechtlich verlangt werden dürfen. Wer sich unsicher ist, kann sich durch eine persönliche Beratung bei der Verbraucherzentrale Klarheit verschaffen.