Koenigsbrunner Zeitung

Streit um Kündigung könnte Gymnasium Maria Stern lange beschäftig­en

Die frühere Leiterin wurde nach zwei Jahrzehnte­n an der Augsburger Schule entlassen. Am Arbeitsger­icht kamen nun neue Details zum rätselhaft­en Fall zur Sprache.

- Von Jan Kandzora

Der Rechtsstre­it um die fristlose Kündigung der früheren Schulleite­rin des Gymnasiums Maria Stern in Augsburg wird voraussich­tlich noch Monate andauern. Eine Güteverhan­dlung am Arbeitsger­icht, bei der ausgelotet werden sollte, ob es eine Einigung zwischen den Parteien geben könnte, brachte am Dienstag kein Ergebnis. Im Termin kamen allerdings neue, bislang unbekannte Details zum rätselhaft­en Führungswe­chsel an der Schule zur Sprache, der in der Lehreinric­htung viel Unruhe ausgelöst hatte.

Wie groß das Interesse an den Vorgängen innerhalb der Schulgemei­nschaft ist, zeigte sich am Dienstag: Im Saal selbst war im Zuschauerb­ereich kein Platz mehr frei, offenbar verfolgten auch aktuelle wie frühere Lehrer und Eltern die Verhandlun­g. Wie berichtet, war die frühere Rektorin kurz vor Weihnachte­n entlassen worden; ein Schritt, der unter anderem für den Elternbeir­at des Gymnasiums „völlig überrasche­nd“kam, wie das Gremium in einem Brief an die Eltern schrieb, der unserer Redaktion vorliegt. Die Ex-Schulleite­rin von Maria Stern war daraufhin gegen die fristlose Kündigung vorgegange­n und hatte vor dem Arbeitsger­icht Klage eingereich­t.

In der nun angesetzte­n Verhandlun­g wurde schnell klar, dass sich die Parteien vorerst nicht auf eine mögliche Abfindung einigen würden. Wie Bernd Sandmann, der Anwalt der Klägerin, sagte, habe seine Mandantin eine „seltsame Demontage“erlebt. Es sei behauptet worden, sie habe eine Mitarbeite­rin unfair und unangemess­en behandelt. Tatsächlic­h habe sich seine Mandantin, als diese noch Schulleite­rin war, an die Trägerin des Gymnasiums gewandt, das Schulwerk der Diözese, um dort über Probleme zu sprechen, die es mit der Mitarbeite­rin gegeben habe. Daraufhin sei seine Mandantin „geköpft“worden, wie der Bote einer schlechten Nachricht im Mittelalte­r“, sagte Sandmann. Bei dieser Mitarbeite­rin, mit der die Klägerin offenbar einen Konflikt hatte, handelt es sich, so viel wurde im Gerichtssa­al deutlich, um die Stellvertr­eterin der früheren Rektorin. Diese Stellvertr­eterin ist an Maria Stern nach wie vor in dieser Position beschäftig­t.

Streit gab es offenbar unter anderem um sogenannte Anrechnung­sstunden – also etwa Arbeitsstu­nden, in denen Führungskr­äfte an Schulen nicht unterricht­en müssen, sondern andere Aufgaben

wahrnehmen. Die Mitarbeite­rin habe auf deren eigenen Wunsch viele dieser Stunden bewilligt bekommen, sagte der Anwalt, später habe dies aber zu Schwierigk­eiten in der Planung des Unterricht­s geführt.

Tatsächlic­h blieb aber auch nach der Güteverhan­dlung weiterhin unklar, was das Schulwerk der früheren Schulleite­rin eigentlich

genau vorwirft, das den Schritt einer fristlosen Kündigung rechtferti­gen würde. Anwalt Marcus Klopfer, der in der Verhandlun­g das Schulwerk vertrat, sagte, es gehe um „schwere Pflichtver­letzungen“im Kontext des Persönlich­keitsrecht­s. Was damit gemeint gewesen sein könnte – etwa etwaige Mobbing-Vorwürfe – führte der Anwalt nicht aus. Das Schulwerk habe sich aber für die „Ultima Ratio“entschiede­n und zuvor auch keine Abmahnunge­n gegen die ExRektorin ausgesproc­hen. Der Anlass der Kündigung war aus Sicht des Schulwerks „schwerwieg­end genug“.

Die frühere Schulleite­rin war seit 2003 am Gymnasium gewesen, zunächst als Lehrerin, später als Rektorin. Inzwischen hat die Einrichtun­g einen neuen Leiter: Nach Ende der Weihnachts­ferien, also seit dem 9. Januar, hat Christian Hörtrich die Position an der Spitze von Maria Stern übernommen. Er leitete zuvor das MariaWard-Gymnasium in Günzburg, dessen Trägerin ebenfalls das Schulwerk der Diözese ist. Auch für ihn kam die Abberufung nach Augsburg offenbar kurzfristi­g, im Gespräch mit unserer Redaktion sprach er kürzlich von einem „abrupten Wechsel“.

Abgeschlos­sen ist das Verfahren am Arbeitsger­icht mit der geplatzten Güteverhan­dlung nicht. Das Gericht hat im April einen Termin für eine Hauptverha­ndlung angesetzt – dann könnten also Zeugen angehört werden und die konkreten Vorwürfe detaillier­t zur Sprache kommen; möglicherw­eise fällt das Gericht dann auch ein Urteil, sofern es nicht doch zu einer Einigung kommt.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Am Gymnasium Maria Stern herrscht Unruhe: Der Rektorin wurde kurz vor Weihnachte­n fristlos gekündigt. Nun gab es einen Termin am Arbeitsger­icht in Augsburg.
Foto: Silvio Wyszengrad Am Gymnasium Maria Stern herrscht Unruhe: Der Rektorin wurde kurz vor Weihnachte­n fristlos gekündigt. Nun gab es einen Termin am Arbeitsger­icht in Augsburg.

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