Koenigsbrunner Zeitung

Was bedeutet die neue Grundsteue­r für die Augsburger Stadtteile?

Die Abgabefris­t neigt sich dem Ende zu. Eigentümer und teils auch Mieterinne­n werden ab 2025 andere Beträge zahlen müssen. Wer profitiere­n und wer Nachteile haben könnte.

- Von Stefan Krog

Irgendwann im kommenden Jahr wird die Kämmerei der Stadt jedem Eigentümer der rund 110.000 Grundstück­e in Augsburg Post schicken. Aus dem Brief wird hervorgehe­n, wie viel Grundsteue­r ab 2025 fällig wird, nachdem in den vergangene­n Monaten alle Eigentümer eine Erklärung zur Größe von Grundstück und Immobilie beim Finanzamt abgeben mussten. Am Dienstag sollte die Frist enden, Bayern gewährte aber kurzfristi­g eine dreimonati­ge Verlängeru­ng, nachdem landesweit knapp ein Drittel der Erklärunge­n noch fehlt. Für Augsburg gibt es keine gesonderte­n Zahlen. Aktuell zahlt man in Augsburg knapp 600 Euro pro Jahr für ein Einfamilie­nhaus und um die 90 Euro pro Jahr für eine kleine Wohnung. Klar ist, dass sich so gut wie alle Beträge ändern werden – ob im Einzelfall nach unten oder oben, ist noch offen. Allerdings zeichnet sich als Tendenz ab, dass manche Augsburger Stadtteile profitiere­n könnten. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Was ist die Grundsteue­r? Jeder Eigentümer eines Grundstück­s muss einmal jährlich Grundsteue­r an die Stadt bezahlen. Das betrifft auch alle Wohnungsei­gentümer, weil sie Miteigentü­mer des Grundstück­s sind, auf dem ein Mehrfamili­enhaus steht. Die Stadt berechnet die Grundsteue­r auf Grundlage von Daten des Finanzamte­s. Pro Jahr nimmt die Augsburger Verwaltung um die 57 Millionen Euro an Grundsteue­r ein – im Vergleich zu anderen Einnahmear­ten wie der Einkommens­oder Gewerbeste­uer ist das nicht so viel, allerdings hat die Grundsteue­r den Vorteil, eine stabile Stütze im Haushalt ohne Schwankung­en zu sein.

Was ändert sich jetzt? Das Finanzamt stellte der Stadt bisher für jedes Grundstück eine Berechnung­sgrundlage zur Verfügung, die Daten wie Größe und Wert eines Grundstück­s gemäß einer Festlegung aus dem Jahr 1964 berücksich­tigte. Nach einer erfolgreic­hen Klage gegen dieses Vorgehen muss die Grundsteue­r bundesweit auf andere Füße gestellt werden. In Bayern zählt künftig nur noch die Größe – der Wert des Grundstück­s, weil es sich etwa in bevorzugte­r Lage befindet, spielt keine Rolle mehr. Das heißt: Ein Grundstück im Herzen der Innenstadt, wo die Bodenpreis­e hoch sind, wird steuerlich künftig genauso behandelt wie ein Grundstück in einem weniger begehrten Stadtteil, wenn es gleich groß ist. Bisher gab es ein Gefälle.

Wird die Innenstadt entlastet und die Außenbezir­ke stärker belastet?

Ob sich dieses Szenario so in jedem Fall bewahrheit­et, ist noch offen. Augsburgs Kämmerer Roland Barth weist darauf hin, dass diese Entwicklun­g in der Tendenz denkbar sei, es aber auch noch andere Komponente­n gebe. Den aktuellen Berechnung­en lägen ja auch nicht die jetzigen Bodenwerte, die je nach Stadtteil ganz erheblich auseinande­rliegen, sondern die Einwertung­en aus 1964 zugrunde. Womöglich hätten sich seitdem manche Viertel im Grad der Beliebthei­t und somit beim Grundstück­swert geändert – falle dies weg, habe dies auch Auswirkung­en. „Vorhersage­n sind schwierig. Aber klar ist: Es wird Gewinner und Verlierer geben“, so Barth. Die Verschiebu­ngen würden aber im Einzelfall nicht unendlich groß sein, zumal sich die Steuerlast auf viele Schultern verteilt.

Trifft die Neuberechn­ung auch Mieter und Mieterinne­n?

Nicht zwingend, aber in den meisten Fällen wohl schon. Vermieter und Vermieteri­nnen

können die Grundsteue­r auf ihre Mieter und Mieterinne­n umlegen, wovon in der Regel auch Gebrauch gemacht wird. Sollte es Entlastung­en geben, müssen diese auch weitergege­ben werden.

Profitiert die Stadt von der Neuregelun­g?

Die Neuberechn­ung der Grundsteue­r macht zunächst einmal viel Arbeit – für jedes Grundstück muss die Kämmerei eine Neuberechn­ung durchführe­n und einen neuen Bescheid verschicke­n. In der Summe soll die Grundsteue­r-Neuregelun­g

aufkommens­neutral sein – die Stadt wird also unterm Strich nicht mehr einnehmen. Barth geht davon aus, dass man erst 2024 grob sehen werde, wie die Lasten innerhalb der Augsburger Grundeigen­tümer umverteilt werden. Die Fristverlä­ngerungen könnten dafür sorgen, dass man bei der Stadt 2024 unter Zeitdruck komme. Womöglich gibt es noch den einen oder anderen Widerspruc­h, wenn das Finanzamt den Eigentümer­n seine neuen Berechnung­en mitteilt, die der Stadt als Grundlage zur Festsetzun­g der Steuer zur Verfügung gestellt werden. „Bis wir als Stadt korrekte Daten vorliegen haben, wird es womöglich noch dauern“, fürchtet Barth.

Die Stadt hatte die Grundsteue­r im Jahr 2016 erhöht, indem sie an ihrer Stellschra­ube, dem sogenannte­n Hebesatz, gedreht hatte. Dieser Hebesatz ergibt im Zusammensp­iel mit der Berechnung­sgrundlage vom Finanzamt zum jeweiligen Grundstück die Steuerhöhe. Augsburg liegt mit seinem Hebesatz von 555 Prozent in der Grundsteue­r B seitdem auf einem Spitzenwer­t bei den bayerische­n Kommunen, nachdem der Hebesatz zuvor unterdurch­schnittlic­h war. Für die Eigentümer lief das damals auf etwa 15 Prozent Erhöhung hinaus.

Das Thema sorgte für einen politische­n Schlagabta­usch. Im Zuge der jetzigen Steuer-Neuregelun­g wird die Stadt den Hebesatz neu festlegen müssen, um mit den neuen Grundlagen des Finanzamts weiterarbe­iten zu können. Dabei handelt es sich aber nur um einen formalen Schritt – eine Erhöhung für alle steht nicht im Raum.

Fristverlä­ngerung könnte Stadt in Bedrängnis bringen

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Foto: Ulrich Wagner Für 110.000 Grundstück­e in Augsburg muss die Grundsteue­r bis 2025 neu festgesetz­t werden - mit Folgen für Eigentümer und Mieter.

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