Koenigsbrunner Zeitung

Wer trinkt und kifft, darf nicht ans Steuer

Nach Cannabis-Legalisier­ung will die Regierung einen Grenzwert für THC im Blut einführen. Bis zu 3500 Euro könnten fällig werden, die bayerische Polizei verstärkt ihre Kontrollen bereits jetzt.

- Von Matthias Zimmermann

Ungeachtet aller Widerständ­e ist die Cannabis-Legalisier­ung wie von der Regierung geplant Anfang April in Kraft getreten. Nun soll ein neuer Grenzwert für das Fahren unter Einfluss von Tetrahydro­cannabinol (THC) im Straßenver­kehr eingeführt werden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es, dass künftig eine Ordnungswi­drigkeit begeht, wer ein Kraftfahrz­eug führt, obwohl er 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat.

Bisher gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenver­kehrsrecht, Fahren unter Cannabisei­nfluss war komplett verboten. Die Nachweisgr­enze lag bei 1 ng/ml. Der neue Grenzwert beruht auf den Empfehlung­en einer Expertenko­mmission, die davon ausgeht, dass bis zu einem Wert von 3,5 ng/ ml kein allgemeine­s Unfallrisi­ko zu erwarten ist. Autofahren sei bis dahin vergleichb­ar sicher oder eben auch unsicher wie bei einem gesellscha­ftlich und politisch tolerierte­n Alkoholgre­nzwert von 0,2 Promille.

Häufige Nutzer von Cannabis weisen häufig einen höheren THCWert im Blut auf, obwohl der letzte Konsum schon länger zurücklieg­t. Auch sie müssten bei einem Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht mehr fürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, obwohl sie aktuell kein THC konsumiert haben. Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Personen, die THC in Form einer vom Arzt verschrieb­enen Arznei zu sich nehmen.

Neu kommt ebenfalls ein Abschnitt ins Straßenver­kehrsgeset­z, der den gleichzeit­igen Konsum von THC und Alkohol unter Strafe stellt. Wer sich ans Steuer setzt, obwohl er THC und Alkohol konsumiert hat, kann dafür künftig mit einer Geldbuße von bis zu 3500 Euro bestraft werden.

Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits bei der Vorstellun­g des Expertenbe­richts Widerstand gegen die geplante Gesetzesän­derung angekündig­t. Die bayerische Polizei werde bereits jetzt bei Verkehrsko­ntrollen verstärkt auf Drogeneinf­luss achten. Spezielle Schnelltes­ts dafür seien in ausreichen­der Anzahl vorhanden, sagte der bayerische Minister unserer Redaktion damals.

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Foto: stock.adobe.com Auch im Auto ist Kiffen jetzt erlaubt. Allerdings nur bis zu einem Grenzwert.

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