Alarmrotte ist in Neuburg stationiert
Was tun bei Angriff mit Passagierjet? TV-Film bewegt Zuschauer
Die Fernsehzuschauer fällten ein eindeutiges Urteil: 86,9 Prozent plädierten am Montagabend nach Ausstrahlung des Films „Terror – Das Urteil“in der ARD auf Freispruch für den fiktiven Bundeswehr-Kampfpiloten Lars Koch. Der Vorwurf: Er sollte einen Passagierjet mit 164 Menschen an Bord abgeschossen haben, um 70 000 Zuschauer in einem Stadion zu retten.
Wie ist die Rechtslage? Seit dem 11. September 2001, dem Tag der Terrorangriffe auf New York und Washington, streiten Politiker und Juristen darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist. Der Bundestag verabschiedete 2005 ein Gesetz dazu, das Bundesverfassungsgericht fällte zwei Urteile. Zuletzt stellten die Karlsruher Richter klar, dass im Inland ein Einsatz militärischer Mittel in „äußersten Ausnahmefällen“von „katastrophischen Dimensionen“erlaubt ist. Doch das Verbot des Abschusses von Passagierma- schinen blieb bestehen. Im Terrorfall muss die Bundesregierung als Ganzes entscheiden, was auch im Umlaufverfahren möglich ist.
Die Bundeswehr ist auf den Ernstfall vorbereitet. Es gibt zwei Alarmrotten mit jeweils zwei „Eurofighter“-Kampfjets, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit sind. Die für Süddeutschland zuständige Rotte ist in Neuburg an der Donau stationiert.