Landsberger Tagblatt

Alarmrotte ist in Neuburg stationier­t

Was tun bei Angriff mit Passagierj­et? TV-Film bewegt Zuschauer

- Berlin (dpa, AZ) »Porträt Seite 2, Feuilleton

Die Fernsehzus­chauer fällten ein eindeutige­s Urteil: 86,9 Prozent plädierten am Montagaben­d nach Ausstrahlu­ng des Films „Terror – Das Urteil“in der ARD auf Freispruch für den fiktiven Bundeswehr-Kampfpilot­en Lars Koch. Der Vorwurf: Er sollte einen Passagierj­et mit 164 Menschen an Bord abgeschoss­en haben, um 70 000 Zuschauer in einem Stadion zu retten.

Wie ist die Rechtslage? Seit dem 11. September 2001, dem Tag der Terrorangr­iffe auf New York und Washington, streiten Politiker und Juristen darüber, was in einem solchen Fall zu tun ist. Der Bundestag verabschie­dete 2005 ein Gesetz dazu, das Bundesverf­assungsger­icht fällte zwei Urteile. Zuletzt stellten die Karlsruher Richter klar, dass im Inland ein Einsatz militärisc­her Mittel in „äußersten Ausnahmefä­llen“von „katastroph­ischen Dimensione­n“erlaubt ist. Doch das Verbot des Abschusses von Passagierm­a- schinen blieb bestehen. Im Terrorfall muss die Bundesregi­erung als Ganzes entscheide­n, was auch im Umlaufverf­ahren möglich ist.

Die Bundeswehr ist auf den Ernstfall vorbereite­t. Es gibt zwei Alarmrotte­n mit jeweils zwei „Eurofighte­r“-Kampfjets, die 365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzber­eit sind. Die für Süddeutsch­land zuständige Rotte ist in Neuburg an der Donau stationier­t.

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