Online erlischt das Leben nie
Von Ebay bis Facebook: Wie Hinterbliebene mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen umgehen sollten
Wer bekommt das Auto? Wer das Haus? Wer kümmert sich um die Haustiere? Viele Menschen regeln solche Fragen vor ihrem Tod. Doch beim digitalen Nachlass herrscht Nachlässigkeit. Kaum jemand beschäftigt sich mit der Frage, was mit seinen Online-Konten im Todesfall passiert. Was Hinterbliebene dazu wissen sollten.
Wo war der Verstorbene überall angemeldet?
Facebook, Ebay oder E-Mail: Die meisten haben eine Vielzahl von Online-Accounts. Wenn der Verstorbene keine Liste hinterlegt hat, kann es schwierig werden, alle Konten zu finden. Dann ist Detektivarbeit gefragt. Gibt es Vermutungen über Konten bei einzelnen Anbietern, etwa im Bereich Social Media, können Hinterbliebene dort den Namen des Verstorbenen suchen. „Das gibt Hinweise auf Accounts, auch wenn man erst mal nicht darauf zugreifen kann“, sagt Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale RheinlandPfalz. In Verträgen und Rechnungen finden Angehörige unter Umständen Hinweise auf Online-Konten, etwa bei Internet-Versandhändlern wie Amazon. Besonders hilfreich ist der Zugriff auf das E-Mail-Konto. Hier können sich Spuren zu anderen Online-Accounts finden, etwa in Form von Bestätigungs-Mails. Auch unbekannte Passwörter lassen sich häufig über die E-Mail-Adresse zurücksetzen. Im Browser-Verlauf finden sich vielleicht weitere Spuren.
Wie bekommen Angehörige Zugriff auf E-Mail-Konten?
Glück haben Hinterbliebene, wenn der Verstorbene seine E-Mails mit Programmen wie Thunderbird oder Outlook direkt auf dem Rechner bearbeitet. Wurde immer die Webseite des Mail-Anbieters genutzt, wird es ohne Zugangsdaten schwieriger. Bei Web.de und GMX zum Beispiel benötigen Angehörige für den Zugriff dann einen Erbschein. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben gestellt werden. Die Erben können den Account weiterführen, Mails abrufen oder den Account löschen lassen. Zur Kündigung eines kostenpflichtigen Kontos genügt die Vorlage der Sterbeurkunde.
Warum verlangen so viele Anbieter einen Erbschein?
Generell sei es richtig, dass immer der Erbschein verlangt wird, sagt Rechtsanwältin Stephanie Herzog, die beim Deutschen Anwaltverein (DAV) in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht tätig ist. Eine Alternative zum Erbschein ist eine Vorsorgevollmacht, die der Verstorbene einem Hinterbliebenen ausgestellt hat und in der er diesem unter anderem die Verwaltung der Online-Konten überträgt. Wichtiger Vorteil der Vollmacht: Im Gegensatz zum Erbschein ist hier keine Annahme des Erbes – und damit möglicher Schulden – verbunden.
Was passiert mit nicht entdeckten Online-Konten?
Kostenpflichtige Accounts entdecken Angehörige spätestens mit der ersten Mahnung – und können sie kündigen. Was ist aber zum Beispiel mit unentdeckten Freemail-Accounts? Bei GMX oder Web.de wird ein Konto nach sechs Monaten ohne Nutzung inaktiv gestellt, erklärt Unternehmenssprecher Friemel. Danach kann die Adresse ein halbes Jahr reaktiviert werden, bis sie freigegeben wird. In dem Fall werden die Daten auf dem Account unwiderruflich gelöscht. Google bietet Nutzern einen Inaktivitätsmanager. Diesen müssen sie allerdings vor dem Tod einrichten. Wenn der Nutzer für einen bestimmten Zeitraum inaktiv war, kontaktiert Google eine oder mehrere vorher festgelegte Vertrauenspersonen.
Wie können Hinterbliebene ein Facebook-Konto stilllegen?
Facebook reicht ein Scan der Sterbeurkunde als Nachweis, um das Konto löschen oder in einen Gedenkzustand zu setzen. Alternative Nachweise sind etwa ein Testament oder ein Nachlassbrief in Kombination mit einer Todesanzeige oder Trauerkarte. Tom Nebe, dpa