Freispruch für den Piloten – auch in Landsberg
Gute Noten für das Gerichtsdrama „Terror“von Generalmajor a. D. Bruno von Mengden. Er kennt das Dilemma aus eigener Erfahrung. Richter Eberle schließt sich dem Publikum an
Landsberg 6,88 Millionen Menschen sahen am Montagabend das Gerichtsdrama „Terror“: Ein Kampfpilot hatte darin eine entführte Passagiermaschine abgeschossen, ehe diese von den Terroristen in ein ausverkauftes Fußballstadion gesteuert werden konnte. 164 Menschen in der Maschine gegen 70 000 im Fußballstadion – darf man Leben gegen Leben aufwiegen? Unter anderem darüber mussten die Zuschauer entscheiden, die das Urteil fällen mussten. 86,9 Prozent der Zuschauer plädierten auf nicht schuldig, ähnliche Quoten wurden in Österreich und der Schweiz erreicht, wo der Film auch gezeigt wurde.
Völlig zu Recht nach Ansicht von Bruno von Mengden. Der Generalmajor a.D war Divisionskommandeur und ist 1. Vorsitzender der Traditionsgemeinschaft Jagdbombergeschwader 32, das auf dem Lechfeld stationiert war. „In diesem Film wurde sehr gut gezeigt, dass der Pilot in so einem Moment ganz allein gelassen wird“, erklärt er gegenüber dem LT. Er selbst saß am Steuer eines Jagdbombers, in eine solche Situation hätte er damit nicht kommen können, „aber das war einfach Zufall. Man beschäftigt sich trotzdem mit diesen Situationen“, erklärt von Mengden.
Und mit dem Zwiespalt, in dem sich die Piloten befänden: „Hätte er nicht geschossen, hätte es hinterher geheißen, warum nicht?“, kennt er das Dilemma ganz genau. Dieses entstand, nachdem das Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung 2006 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. „Damals wurde viel darüber diskutiert“, sagt von Mengden, doch dann schlief die Diskussion ein. Das, so seine Überzeugung, werde diesmal nicht passieren, denn würde man weiter dabei bleiben, dass ein entführtes Flugzeug nicht abgeschossen werden darf, „könnten wir es für Terroristen doch gar nicht besser machen“. Dieser Film, so von Mengden, werde die Diskussion wieder in Gang setzen.
Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, sei außer Frage, so von Mengden, aber Ex-Verteidigungsminister Franz-Josef Jung habe es in der anschließenden Diskussion „hart aber fair“auf den Punkt gebracht: „Das Urteil des Verfassungsgerichts ist grundsätzlicher Art, aber es muss auch der Einzelfall geregelt werden“, fordert von Mengden, denn das, was in diesem Film beschrieben worden war, sei genau dieser Einzelfall gewesen. Um über einen solchen zu urteilen, gebe es bereits den Paragrafen 34 im Strafgesetzbuch, sagt Michael Eberle, Direktor des Amtsgerichts Landsberg. „Ich hätte mich auch eher bei der Mehrheit gesehen“, erklärt er. Den Film konnte er zwar nicht sehen, hat aber gestern Kritiken davon gelesen. Dieser Paragraf 34 beschäftigt sich mit dem sogenannten Rechtfertigenden Notstand. Dieser erfordere genau diese Einzelfallabwägung. Letztlich, so Eberle, müsse man eine Rechtsgüterabwägung treffen. Den Menschen im Flugzeug habe man auf keinem Fall mehr helfen können, allerdings denen im Stadion, weshalb er zum Freispruch tendiere.
Grundsätzlich sieht Eberle eine Gerichtssendung, in der die Zuschauer als Schöffen beziehungsweise Richter agieren, als ganz sinnvoll an. „Die Sendung ,Wie würden Sie entscheiden’ fand ich früher auch sehr interessant“, so der Direktor des Amtsgerichts. „Man bekommt eine Rückmeldung und sieht, wie die Menschen die Fälle sehen.“