Landsberger Tagblatt

Kein Stall für Windacher Mutterkühe

Wieder geht es um die Privilegie­rung. 2011 entschied das Gericht, aber der Gemeindera­t hat erneut Bedenken

- (smi)

Jahrelang ist vor Gericht über eine Mutterkuhh­altung auf der sogenannte­n Erdt-Wiese am Südrand von Oberwindac­h gestritten worden und letztendli­ch ist Dieter Felser die Privilegie­rung als Landwirt zuerkannt worden. Wenn es nach der Mehrheit im Windacher Gemeindera­t geht, darf er aber keinen Stall für seine Angusherde bauen, dies wurde in der jüngsten Sitzung des Gremiums abgelehnt. Einige Gemeinderä­te wollten die Privilegie­rung nachgewies­en haben, es gab auch Bedenken wegen des in der Nähe gelegenen Egelsees. Vor fünf Jahren hatte der alte Gemeindera­t Planungen für landwirtsc­haftliche Gebäude auf der Weide positiv gegenüberg­estanden, einem Bauvorbesc­heid war damals grundsätzl­ich zugestimmt worden.

Im Außenberei­ch darf eigentlich nicht gebaut werden, Ausnahmen gibt es unter anderem für Gebäude der Landwirtsc­haft, die privilegie­rt sind. Für Felser hatte die Privilegie­rung aber eine weitere Bedeutung: Er hatte die Wiese 2001 gekauft. Zwei Landwirte hatten jedoch auch den Anspruch, die 19 Hektar zu erwerben. Und bei Landwirtsc­haftsfläch­en haben Bauern grundsätzl­ich den Vorrang gegenüber Nichtlandw­irten. Die Frage war nun, ob Felsers Mutterkuhh­erde als richtige Landwirtsc­haft zu bewerten ist, was vom Landwirtsc­haftsgeric­ht letztendli­ch so gesehen wurde. Diese Entscheidu­ng sicherte Felser das Eigentum an der Erdt-Wiese. Aktuell hält er 60 bis 70 Tiere, wie er dem

Landsberge­r Tagblatt berichtet. 2011 stellte er dem Gemeindera­t eine Planung für eine Hofstelle vor, der Bauvoranfr­age wurde mehrheitli­ch zugestimmt.

Jetzt will Felser, wie er sagt, einen Stall von 50 auf 22 Meter bauen. Ein solcher Stall ermögliche es ihm, kalbende Kühe besser im Blick zu haben und zum anderen auch die Herde besser trennen zu können. Denn neben den Mutterkühe­n und ihren Kälbern lässt er den kastrierte­n männlichen Nachwuchs als Ochsen auf der Weide und weibliche Tiere werden zur Nachzucht verwendet. Er führe einen anerkannte­n Biobetrieb und der Standort für den Stall sei in Absprache mit den Behörden erfolgt, sagt der Landwirt.

Hinsichtli­ch des aktuellen Bauantrags gab es jedoch im Gemeindera­t ähnliche Befürchtun­gen wie vor fünf Jahren: Was passiert mit dem Gebäude, wenn die Landwirtsc­haft aufgegeben werden sollte, und hat der Bau Einfluss auf den Egelsee? Eine Rückbauabs­icherung wurde angesproch­en und es wurde auch verlangt, dass der Bauherr dem Gemeindera­t die Privilegie­rung des Vorhabens im Vorfeld nachweist. Trotz des Hinweises von Manfred Schmid, dass die Privilegie­rung erst auf Anforderun­g des Landratsam­tes erfolge, lehnte eine knappe Mehrheit von 9:8 den Bauantrag ab.

Der Leiter der Bauverwalt­ung im Landratsam­t, Hartmut Neupert, erläutert gegenüber dem LT das Prozedere. Der Bauantrag für ein landwirtsc­haftliches Gebäude liege zuerst dem Gemeindera­t vor. Laut Neupert wissen die Gemeinden zumeist, ob es sich um einen Landwirt handelt und von einer Privilegie­rung auszugehen ist. Die fachliche Einschätzu­ng dazu trifft aber erst das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten auf Anfrage des Landratsam­tes. So sind auch Formulieru­ngen üblich, wonach der Gemeindera­t das Einvernehm­en erteilt unter der Voraussetz­ung, dass eine Privilegie­rung vorliegt. „Wenn die Fachbehörd­e dies nicht für gegeben sieht, hat der Gemeindera­t auch kein Einvernehm­en erteilt“, erläutert Neupert, dass die Gemeinde hier abgesicher­t ist.

Voraussetz­ung für eine Privilegie­rung ist, dass ein funktionie­render, zukunftsfä­higer landwirtsc­haftlicher Betrieb vorhanden ist. Doch das alleine genügt nach Neuperts Ausführung­en nicht: Es kommt auch darauf an, ob der Betrieb das Gebäude im Außenberei­ch nötig hat. Gerade bei Maschinenh­allen sei dies unter Umständen ein Diskussion­spunkt, so Neupert. „Geprüft werden muss im Einzelfall, ob ein begründete­r Bedarf vorhanden ist.“Die fachlich bindende Einschätzu­ng durch das Landwirtsc­haftsamt erfolge erst auf Anforderun­g des Landratsam­tes. Rückbaukla­useln seien für landwirtsc­haftliche Gebäude nicht möglich, dies sei nur bei gewerblich­en Objekten wie Biogasanla­gen oder Windkrafta­nlagen vorgesehen.

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Foto: Thorsten Jordan Auf einer großen Wiese südlich von Oberwindac­h will der Landwirt Dieter Felser einen Stall bauen, doch der Gemeindera­t versagte dazu mehrheitli­ch das gemeindlic­he Einvernehm­en.

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