Kein Stall für Windacher Mutterkühe
Wieder geht es um die Privilegierung. 2011 entschied das Gericht, aber der Gemeinderat hat erneut Bedenken
Jahrelang ist vor Gericht über eine Mutterkuhhaltung auf der sogenannten Erdt-Wiese am Südrand von Oberwindach gestritten worden und letztendlich ist Dieter Felser die Privilegierung als Landwirt zuerkannt worden. Wenn es nach der Mehrheit im Windacher Gemeinderat geht, darf er aber keinen Stall für seine Angusherde bauen, dies wurde in der jüngsten Sitzung des Gremiums abgelehnt. Einige Gemeinderäte wollten die Privilegierung nachgewiesen haben, es gab auch Bedenken wegen des in der Nähe gelegenen Egelsees. Vor fünf Jahren hatte der alte Gemeinderat Planungen für landwirtschaftliche Gebäude auf der Weide positiv gegenübergestanden, einem Bauvorbescheid war damals grundsätzlich zugestimmt worden.
Im Außenbereich darf eigentlich nicht gebaut werden, Ausnahmen gibt es unter anderem für Gebäude der Landwirtschaft, die privilegiert sind. Für Felser hatte die Privilegierung aber eine weitere Bedeutung: Er hatte die Wiese 2001 gekauft. Zwei Landwirte hatten jedoch auch den Anspruch, die 19 Hektar zu erwerben. Und bei Landwirtschaftsflächen haben Bauern grundsätzlich den Vorrang gegenüber Nichtlandwirten. Die Frage war nun, ob Felsers Mutterkuhherde als richtige Landwirtschaft zu bewerten ist, was vom Landwirtschaftsgericht letztendlich so gesehen wurde. Diese Entscheidung sicherte Felser das Eigentum an der Erdt-Wiese. Aktuell hält er 60 bis 70 Tiere, wie er dem
Landsberger Tagblatt berichtet. 2011 stellte er dem Gemeinderat eine Planung für eine Hofstelle vor, der Bauvoranfrage wurde mehrheitlich zugestimmt.
Jetzt will Felser, wie er sagt, einen Stall von 50 auf 22 Meter bauen. Ein solcher Stall ermögliche es ihm, kalbende Kühe besser im Blick zu haben und zum anderen auch die Herde besser trennen zu können. Denn neben den Mutterkühen und ihren Kälbern lässt er den kastrierten männlichen Nachwuchs als Ochsen auf der Weide und weibliche Tiere werden zur Nachzucht verwendet. Er führe einen anerkannten Biobetrieb und der Standort für den Stall sei in Absprache mit den Behörden erfolgt, sagt der Landwirt.
Hinsichtlich des aktuellen Bauantrags gab es jedoch im Gemeinderat ähnliche Befürchtungen wie vor fünf Jahren: Was passiert mit dem Gebäude, wenn die Landwirtschaft aufgegeben werden sollte, und hat der Bau Einfluss auf den Egelsee? Eine Rückbauabsicherung wurde angesprochen und es wurde auch verlangt, dass der Bauherr dem Gemeinderat die Privilegierung des Vorhabens im Vorfeld nachweist. Trotz des Hinweises von Manfred Schmid, dass die Privilegierung erst auf Anforderung des Landratsamtes erfolge, lehnte eine knappe Mehrheit von 9:8 den Bauantrag ab.
Der Leiter der Bauverwaltung im Landratsamt, Hartmut Neupert, erläutert gegenüber dem LT das Prozedere. Der Bauantrag für ein landwirtschaftliches Gebäude liege zuerst dem Gemeinderat vor. Laut Neupert wissen die Gemeinden zumeist, ob es sich um einen Landwirt handelt und von einer Privilegierung auszugehen ist. Die fachliche Einschätzung dazu trifft aber erst das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Anfrage des Landratsamtes. So sind auch Formulierungen üblich, wonach der Gemeinderat das Einvernehmen erteilt unter der Voraussetzung, dass eine Privilegierung vorliegt. „Wenn die Fachbehörde dies nicht für gegeben sieht, hat der Gemeinderat auch kein Einvernehmen erteilt“, erläutert Neupert, dass die Gemeinde hier abgesichert ist.
Voraussetzung für eine Privilegierung ist, dass ein funktionierender, zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist. Doch das alleine genügt nach Neuperts Ausführungen nicht: Es kommt auch darauf an, ob der Betrieb das Gebäude im Außenbereich nötig hat. Gerade bei Maschinenhallen sei dies unter Umständen ein Diskussionspunkt, so Neupert. „Geprüft werden muss im Einzelfall, ob ein begründeter Bedarf vorhanden ist.“Die fachlich bindende Einschätzung durch das Landwirtschaftsamt erfolge erst auf Anforderung des Landratsamtes. Rückbauklauseln seien für landwirtschaftliche Gebäude nicht möglich, dies sei nur bei gewerblichen Objekten wie Biogasanlagen oder Windkraftanlagen vorgesehen.