Neubau verzichtbar
Zum Bericht „Diese Schulden machen Angst“vom 22. Dezember: Unser Landratsamt hat 13 Außenstellen für irgendwelche Aufgaben. Landrat Eichinger will nun soviel Außenstellen wie möglich in einem Gebäude zusammenfassen. Dann haben die Mitarbeiter in den Außenstellen nur einen kurzen Weg zu ihm und umgekehrt auch der Landrat einen kurzen Weg. Leider reicht das vorhandene Gebäude nicht aus, um alle Außenstellen aufzunehmen. Es muss also für rund 30 Millionen Euro ein Neubau her. Mich wundert, dass dieser Sachverhalt relativ sang- und klanglos von den Kreisräten hingenommen wird. Zur Frage Notwendigkeit oder nicht muss man sich als erstes vor Augen halten, welche Aufgaben ein Landratsamt denn überhaupt hat. Was die Kreisräte wissen müssen ist die Tatsache, dass ein Landratsamt zwei Aufgaben zu erfüllen hat, nämlich Pflichtaufgaben und Freiwillige Aufgaben. Pflichtaufgaben werden von den Gesetzen vorgegeben, Freiwillige Aufgaben übernimmt ein Landratsamt dann, wenn keine andere Institution zur Verfügung steht, wenn persönliche Interessen ins Spiel kommen oder aber auch nur, um das Gebilde Landratsamt aufzublähen und die Macht zu vergrößern. Beispiel war vor kurzem der Beschluss des Landkreises, Asylanten nicht mehr vom Roten Kreuz betreuen zu lassen.
Die Differenzierung zwischen den beiden Aufgabenarten muss auch räumlich zum Ausdruck kommen. Die Pflichtaufgaben werden in einem Gebäude namens Landratsamt erfüllt, die Freiwilligen Aufgaben in Nebenstellen, aber nicht mehr im Landratsamt selbst. Bevor also Gedanken an einen Neubau verschwendet werden, muss zuerst die Organisationsstruktur untersucht werden. Ich bin davon überzeugt, dass man danach auf einen Neubau verzichten kann.
Dr. Rainer Gottwald, Landsberg