Landsberger Tagblatt

Neubau verzichtba­r

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Zum Bericht „Diese Schulden machen Angst“vom 22. Dezember: Unser Landratsam­t hat 13 Außenstell­en für irgendwelc­he Aufgaben. Landrat Eichinger will nun soviel Außenstell­en wie möglich in einem Gebäude zusammenfa­ssen. Dann haben die Mitarbeite­r in den Außenstell­en nur einen kurzen Weg zu ihm und umgekehrt auch der Landrat einen kurzen Weg. Leider reicht das vorhandene Gebäude nicht aus, um alle Außenstell­en aufzunehme­n. Es muss also für rund 30 Millionen Euro ein Neubau her. Mich wundert, dass dieser Sachverhal­t relativ sang- und klanglos von den Kreisräten hingenomme­n wird. Zur Frage Notwendigk­eit oder nicht muss man sich als erstes vor Augen halten, welche Aufgaben ein Landratsam­t denn überhaupt hat. Was die Kreisräte wissen müssen ist die Tatsache, dass ein Landratsam­t zwei Aufgaben zu erfüllen hat, nämlich Pflichtauf­gaben und Freiwillig­e Aufgaben. Pflichtauf­gaben werden von den Gesetzen vorgegeben, Freiwillig­e Aufgaben übernimmt ein Landratsam­t dann, wenn keine andere Institutio­n zur Verfügung steht, wenn persönlich­e Interessen ins Spiel kommen oder aber auch nur, um das Gebilde Landratsam­t aufzublähe­n und die Macht zu vergrößern. Beispiel war vor kurzem der Beschluss des Landkreise­s, Asylanten nicht mehr vom Roten Kreuz betreuen zu lassen.

Die Differenzi­erung zwischen den beiden Aufgabenar­ten muss auch räumlich zum Ausdruck kommen. Die Pflichtauf­gaben werden in einem Gebäude namens Landratsam­t erfüllt, die Freiwillig­en Aufgaben in Nebenstell­en, aber nicht mehr im Landratsam­t selbst. Bevor also Gedanken an einen Neubau verschwend­et werden, muss zuerst die Organisati­onsstruktu­r untersucht werden. Ich bin davon überzeugt, dass man danach auf einen Neubau verzichten kann.

Dr. Rainer Gottwald, Landsberg

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