Schlafstörungen können Probleme verursachen
Die meisten älteren Menschen schlafen nicht mehr so gut wie früher – das kann ihre Fähigkeit sicher Auto zu fahren einschränken. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer Zeitschrift „Neue Apotheken Illustrierte“(Ausgabe 1. Januar 2017) hin. Zwar sind Schlafstörungen demnach nicht per se ein Grund, das Autofahren ganz aufzugeben. Senioren sollten es aber in Erwägung ziehen, wenn sie tagsüber öfter schläfrig sind. Häufig kommen nämlich noch andere Einschränkungen hinzu, warnen die Apotheker: Viele ältere Menschen sehen schlecht, hören nicht mehr gut und haben Probleme, den Kopf zu drehen. tmn
Garage nach Schneefall regelmäßig lüften
Im Winter muss die Garage regelmäßig gelüftet werden – vor allem nach Schneefällen. Denn das Auto bringt den Schnee mit in die Garage, wo er schmilzt und das Wasser sich am Boden und als Kondensat in der Luft sammelt. Daher sollte man immer mal wieder bei ganz geöffnetem Tor und Fenster Stoßlüften. Darauf weist die Fachvereinigung Betonfertiggaragen hin. Sie rät auch, das Auto vor der Fahrt in die Garage mit einem Besen von Schnee zu säubern und dabei an den Radkasten zu denken. Auch Garagen mit automatischer Lüftung durch Öffnungen in der Rückwand und einem Lüftungsspalt zwischen Torblatt und Garagenboden sollten nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden.
tmn
Plötzliche Vollbremsung kann zu Teilschuld führen
Wer auffährt, hat Schuld: Diesen Spruch kennt beinahe jeder Autofahrer. Er gilt aber nicht uneingeschränkt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Den Vorausfahrenden kann auch eine Teilschuld treffen. Nämlich dann, wenn er unvorhergesehen stark abbremst – etwa vor einem Blitzer oder neben einer freien Parklücke. In diesen Fällen kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Aufgefahrenen möglicherweise nicht für den ganzen Schaden am Auto des Fahrers auf, der unerwartet eine Vollbremsung gemacht hat. Auch wenn man voll auf die Bremse tritt, weil eine Katze vor das Fahrzeug läuft, kann einem eine Teilschuld an einem Auffahrunfall zugesprochen werden. tmn
Kampf um freie Parklücken
Um freie Parklücken kämpfen Autofahrer manchmal mit allen Mitteln. Das kann aber teuer werden. Wer etwa schnell vorwärts in eine Lücke hineinfährt, in die ein anderes Fahrzeug gerade rückwärts einparken will, riskiert bei einem möglichen Unfall eine Teilschuld. Darauf deutet eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 20/16) hin, auf die der Auto Club Europa hinweist. Denn beim Parken gilt die einfache Regel: Wer eine Lücke zuerst erreicht, hat Vorrang. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken. tmn