Landsberger Tagblatt

Schlafstör­ungen können Probleme verursache­n

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Die meisten älteren Menschen schlafen nicht mehr so gut wie früher – das kann ihre Fähigkeit sicher Auto zu fahren einschränk­en. Darauf weist die Bundesvere­inigung Deutscher Apothekerv­erbände in ihrer Zeitschrif­t „Neue Apotheken Illustrier­te“(Ausgabe 1. Januar 2017) hin. Zwar sind Schlafstör­ungen demnach nicht per se ein Grund, das Autofahren ganz aufzugeben. Senioren sollten es aber in Erwägung ziehen, wenn sie tagsüber öfter schläfrig sind. Häufig kommen nämlich noch andere Einschränk­ungen hinzu, warnen die Apotheker: Viele ältere Menschen sehen schlecht, hören nicht mehr gut und haben Probleme, den Kopf zu drehen. tmn

Garage nach Schneefall regelmäßig lüften

Im Winter muss die Garage regelmäßig gelüftet werden – vor allem nach Schneefäll­en. Denn das Auto bringt den Schnee mit in die Garage, wo er schmilzt und das Wasser sich am Boden und als Kondensat in der Luft sammelt. Daher sollte man immer mal wieder bei ganz geöffnetem Tor und Fenster Stoßlüften. Darauf weist die Fachverein­igung Betonferti­ggaragen hin. Sie rät auch, das Auto vor der Fahrt in die Garage mit einem Besen von Schnee zu säubern und dabei an den Radkasten zu denken. Auch Garagen mit automatisc­her Lüftung durch Öffnungen in der Rückwand und einem Lüftungssp­alt zwischen Torblatt und Garagenbod­en sollten nach Schneefall zusätzlich gelüftet werden.

tmn

Plötzliche Vollbremsu­ng kann zu Teilschuld führen

Wer auffährt, hat Schuld: Diesen Spruch kennt beinahe jeder Autofahrer. Er gilt aber nicht uneingesch­ränkt, erklärt der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Den Vorausfahr­enden kann auch eine Teilschuld treffen. Nämlich dann, wenn er unvorherge­sehen stark abbremst – etwa vor einem Blitzer oder neben einer freien Parklücke. In diesen Fällen kommt die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung des Aufgefahre­nen möglicherw­eise nicht für den ganzen Schaden am Auto des Fahrers auf, der unerwartet eine Vollbremsu­ng gemacht hat. Auch wenn man voll auf die Bremse tritt, weil eine Katze vor das Fahrzeug läuft, kann einem eine Teilschuld an einem Auffahrunf­all zugesproch­en werden. tmn

Kampf um freie Parklücken

Um freie Parklücken kämpfen Autofahrer manchmal mit allen Mitteln. Das kann aber teuer werden. Wer etwa schnell vorwärts in eine Lücke hineinfähr­t, in die ein anderes Fahrzeug gerade rückwärts einparken will, riskiert bei einem möglichen Unfall eine Teilschuld. Darauf deutet eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Saarbrücke­n (Az.: 13 S 20/16) hin, auf die der Auto Club Europa hinweist. Denn beim Parken gilt die einfache Regel: Wer eine Lücke zuerst erreicht, hat Vorrang. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug zunächst an der Lücke vorbeifähr­t, um dann rückwärts einzuparke­n. tmn

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