Landsberger Tagblatt

Wer räumt?

KZ-Friedhof im Gewerbegeb­iet war schwer zugänglich. Lösung ist in Sicht

- Landsberg (wu) (hön)

Die Antwort der Stiftung Bayerische Gedenkstät­ten hat nicht lange auf sich warten lassen. Wie bereits berichtet, hatte sich Stephan Widler aus Riederau darüber beschwert, dass der Friedhof und Gedenkort für die Opfer des KZ-Außenlager­s Kaufering I im Landsberge­r Gewerbegeb­iet am Gedenktag für die Opfer der Nationalso­zialisten nur schwer zugänglich war. Am Eingang zum Gelände habe jede Menge Schnee gelegen.

Stephan Widlers Frage, ob nicht wenigstens ein schmaler Durchgang zur Gedenkstät­te hätte freigehalt­en werden können, beantworte­te jetzt Ulrich Fritz von der Stiftung Bayerische Gedenkstät­ten. In seinem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, bedankt er sich für den Hinweis. Widler habe völlig recht, dass der vorgefunde­ne Zustand unhaltbar und schnellste­ns zu beheben sei. Bei der Pflege der 75 Friedhöfe in Bayern sei die Stiftung allerdings auf die Unterstütz­ung durch Landratsun­d Bauämter angewiesen. Für die Gedenkstät­te in der Landsberge­r Max-von-Eyth-Straße habe er sich an den städtische­n Bauhof gewandt, teilt Fritz mit. „Ich bin sicher, dass wir eine Regelung finden, um den Zugang zum KZ-Friedhof auch im Winter zu gewährleis­ten.“Insbesonde­re im zeitlichen Umfeld des Gedenktage­s am 27. Januar. Der Bauhof der Stadt wird aber nicht räumen. Denn wie der städtische Pressespre­cher Andreas Létang sagt, ist der Zugang zur Gedenkstät­te kein öffentlich­er Weg. Und nur solche dürfe der Bauhof räumen. Daher habe die Stadt die Stiftung an das Staatliche Bauamt in Weilheim verwiesen. Ulrich Fritz will nun zunächst klären, wem der Zugang gehört. Danach soll ganz pragmatisc­h eine Lösung gefunden werden. Es gehe nur noch um die praktische Organisati­on eines Räumdienst­es. Finanziell werde die Stiftung dafür mit staatliche­n Mitteln unterstütz­t. Vorerst ist Räumen sowieso kein Thema. Der Schnee ist bereits weggeschmo­lzen. Landsberg Was in anderen Ländern längst Normalität ist, nämlich dass ein Begleiter einer Person mit Behinderun­g in öffentlich zugänglich­en Einrichtun­gen freien Eintritt hat, soll künftig auch im Lechtalbad des Landkreise­s Landsberg gelten. Das möchte zumindest der Inklusions­beirat und hat eine entspreche­nde Bitte formuliert. Hintergrun­d ist die Preisgesta­ltung in dem landkreise­igenen Bad, das dieser in Kooperatio­n mit der Marktgemei­nde Kaufering betreibt.

Dort erhalten bislang Begleitper­sonen eine Ermäßigung von lediglich zehn Prozent. „In sonstigen Bädern sind die Begleiter von Menschen mit Behinderun­g ab einem eingetrage­nen Grad von 50 Prozent kostenfrei“, berichtet die Behinderte­nbeauftrag­te des Landkreise­s, Barbara Juchem. Lediglich in Kaufering gelte laut einem Beschluss des Kreisaussc­husses ein zehnprozen­tiger Nachlass, allerdings erst ab einem Behinderun­gsgrad der zu begleitend­en Person von mindestens 60 Prozent. „Von welcher Summe reden wir da eigentlich“, fragte Kreisrat Christoph Jell (UBV) nach, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Das werden nicht mehr als zehn bis 15 Personen im Monat sein.“Da spreche man von einer Summe im niederen dreistelli­gen Bereich.

Jonas Pioch (Landsberge­r Mitte), selbst auf den Rollstuhl und eine Begleitper­son angewiesen, stellte aber klar: „Es geht tatsächlic­h nicht um das Geld oder dass jemand begünstigt wird, sondern um Gleichbere­chtigung.“Nun soll ermittelt werden, wie viele Personen tatsächlic­h für die Kostenbefr­eiung infrage kämen und welche Kosten bei einer Kostenbefr­eiung der Begleitper­sonen entstehen würden.

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Archivfoto: Th. Jordan Geht es nach dem Inklusions­beirat des Landkreise­s, bekommen auch im Lechtalbad Begleitper­sonen von Menschen mit Behinderun­g freien Eintritt.
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