Wer räumt?
KZ-Friedhof im Gewerbegebiet war schwer zugänglich. Lösung ist in Sicht
Die Antwort der Stiftung Bayerische Gedenkstätten hat nicht lange auf sich warten lassen. Wie bereits berichtet, hatte sich Stephan Widler aus Riederau darüber beschwert, dass der Friedhof und Gedenkort für die Opfer des KZ-Außenlagers Kaufering I im Landsberger Gewerbegebiet am Gedenktag für die Opfer der Nationalsozialisten nur schwer zugänglich war. Am Eingang zum Gelände habe jede Menge Schnee gelegen.
Stephan Widlers Frage, ob nicht wenigstens ein schmaler Durchgang zur Gedenkstätte hätte freigehalten werden können, beantwortete jetzt Ulrich Fritz von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. In seinem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, bedankt er sich für den Hinweis. Widler habe völlig recht, dass der vorgefundene Zustand unhaltbar und schnellstens zu beheben sei. Bei der Pflege der 75 Friedhöfe in Bayern sei die Stiftung allerdings auf die Unterstützung durch Landratsund Bauämter angewiesen. Für die Gedenkstätte in der Landsberger Max-von-Eyth-Straße habe er sich an den städtischen Bauhof gewandt, teilt Fritz mit. „Ich bin sicher, dass wir eine Regelung finden, um den Zugang zum KZ-Friedhof auch im Winter zu gewährleisten.“Insbesondere im zeitlichen Umfeld des Gedenktages am 27. Januar. Der Bauhof der Stadt wird aber nicht räumen. Denn wie der städtische Pressesprecher Andreas Létang sagt, ist der Zugang zur Gedenkstätte kein öffentlicher Weg. Und nur solche dürfe der Bauhof räumen. Daher habe die Stadt die Stiftung an das Staatliche Bauamt in Weilheim verwiesen. Ulrich Fritz will nun zunächst klären, wem der Zugang gehört. Danach soll ganz pragmatisch eine Lösung gefunden werden. Es gehe nur noch um die praktische Organisation eines Räumdienstes. Finanziell werde die Stiftung dafür mit staatlichen Mitteln unterstützt. Vorerst ist Räumen sowieso kein Thema. Der Schnee ist bereits weggeschmolzen. Landsberg Was in anderen Ländern längst Normalität ist, nämlich dass ein Begleiter einer Person mit Behinderung in öffentlich zugänglichen Einrichtungen freien Eintritt hat, soll künftig auch im Lechtalbad des Landkreises Landsberg gelten. Das möchte zumindest der Inklusionsbeirat und hat eine entsprechende Bitte formuliert. Hintergrund ist die Preisgestaltung in dem landkreiseigenen Bad, das dieser in Kooperation mit der Marktgemeinde Kaufering betreibt.
Dort erhalten bislang Begleitpersonen eine Ermäßigung von lediglich zehn Prozent. „In sonstigen Bädern sind die Begleiter von Menschen mit Behinderung ab einem eingetragenen Grad von 50 Prozent kostenfrei“, berichtet die Behindertenbeauftragte des Landkreises, Barbara Juchem. Lediglich in Kaufering gelte laut einem Beschluss des Kreisausschusses ein zehnprozentiger Nachlass, allerdings erst ab einem Behinderungsgrad der zu begleitenden Person von mindestens 60 Prozent. „Von welcher Summe reden wir da eigentlich“, fragte Kreisrat Christoph Jell (UBV) nach, um gleich selbst die Antwort zu geben: „Das werden nicht mehr als zehn bis 15 Personen im Monat sein.“Da spreche man von einer Summe im niederen dreistelligen Bereich.
Jonas Pioch (Landsberger Mitte), selbst auf den Rollstuhl und eine Begleitperson angewiesen, stellte aber klar: „Es geht tatsächlich nicht um das Geld oder dass jemand begünstigt wird, sondern um Gleichberechtigung.“Nun soll ermittelt werden, wie viele Personen tatsächlich für die Kostenbefreiung infrage kämen und welche Kosten bei einer Kostenbefreiung der Begleitpersonen entstehen würden.