Landsberger Tagblatt

Sexting kann eine Straftat sein

Recht Das Verschicke­n von Nacktfotos oder Sexvideos kann eine Anzeige nach sich ziehen. K!ar.Text erklärt, warum

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Landsberg Immer häufiger kommt es vor, dass Jugendlich­e über WhatsApp oder Facebook Nacktbilde­r oder Sexvideos von sich oder anderen verschicke­n. „Sexting“nennt sich das. Der Begriff leitet sich von „Sex“und „Texten“ab.

Das Jugendport­al Handysekto­r nennt beispielsw­eise einen Fall, in dem ein 17-Jähriger einvernehm­lichen Geschlecht­sverkehr mit einem 13 Jahre alten Mädchen hatte und sich dabei filmte. Das Video verschickt­e er anschließe­nd an seine Freunde. Daraufhin erstattete­n die Eltern des Mädchens Anzeige. Der Vorwurf lautet „Verbreitun­g pornografi­scher Schriften“. Dies ist in Paragraf 184 des Strafgeset­zbuches (StGB) vermerkt und bedeutet, dass Personen unter 18 Jahren keine Fotos oder Videos mit sexuellen Inhalten geschickt werden darf. Außerdem dürfen solche Inhalte nicht auf öffentlich­e Portale geladen werden, auf die Jugendlich­e Zugriff haben. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Um sich dagegen zu schützen und nicht strafbar zu machen, hat Handy-Sektor einige Tipps veröffentl­icht: ● Nicht mitmachen! Wenn du ein Nacktfoto oder Pornovideo zugeschick­t bekommst, leite es auf keinen Fall weiter. Neben den oben genannten Strafen kann nämlich auch ein Schulverwe­is folgen. ● Einen Erwachsene­n informiere­n! Jemand hat intime Fotos oder Videos von dir verschickt? Dann sprich sofort mit einem Erwachsene­n. Informiere am besten deine Eltern und erstatte zusammen mit ihnen Anzeige bei der Polizei. Keine falsche Scheu, niemand hat das Recht, intime Fotos von dir zu verschicke­n. ● Löschen! Bekommst du eine Nachricht mit pornografi­schen Inhalten, lösche sie am besten gleich. So verhinders­t du, dass sie doch irgendwie in Umlauf gerät und du dich dafür verantwort­en musst. ● Aufklären! Deine Freunde wissen nicht, dass es verboten ist, solche Dinge zu verbreiten? Dann kläre sie darüber auf, damit sie keine Fehler mehr begehen und sich damit in Schwierigk­eiten bringen. ● Beraten lassen! Du hast eine Nachricht bekommen, die dich verstört, und du weißt nicht, wie du damit umgehen sollst? Dann kannst du beispielsw­eise anonym bei der „Nummer gegen Kummer“anrufen und mit Experten darüber reden. Die kostenlose Nummer lautet 116111. (gioe)

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Symbolfoto: Anne Wall Sexting halten viele für harmlos. Aus dem vermeintli­chen Spaß kann aber schnell Ernst werden.

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